Das Massaker in Zuchthaus Sonnenburg,
von 30/31 januar 1945,
Hohengarten Andre, 1978
Verlag der St.-Paulus-Druckerei, Aktiëngesellschaft, Luxemburg

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Für Josy und Mischi Frieseisen
und für die toten des Zuchthauses Sonnenburg

   

Inhaltsverzeignis

    Vorwort von Henri Koch-Kent


  I. Einleitung
 II. Das Zuchthaus Sonnenburg/Neumark
       1° Ursprung und Beschreibung
       2° Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Häftlinge

       3° Die militärischen Ereignisse 4° Die zuständigen Dienststellen

III. Die Räumung der Vollzugsanstalten
       1° Die gelenkte Justiz
       2° Die Räumung von Haftstätten
       3° Die geheimen Richtlinien für die Räumung von Justizvollzugsanstalten

IV. Das Massaker

       1° Die Ereignisse außerhalb Sonnenburgs

       2° Die Ereignisse in Sonnenburg

       3° Geschehnisse nach den Erschießungen

       4° Und die Schuldigen?

       5° Die Luxemburger in Sonnenburg
 

      Anmerkungen

      Quellennachweis

      Anlagen

VORWORT

    
Mit Fleiß und Ausdauer hat Andre Hohengarten in jahrelanger Kleinarbeit Unterlagen zur Geschichte des Sonnenburger Massakers zusammengetragen. Er verstand es meisterhaft, die spärlichen Quellen fachmännisch auszuschöpfen.

Bemerkenswert ist die leidenschaftslose Schilderung der grauenhaften Vorgänge. Hervorzuheben ist ferner der Umstand, daß Hohengarten seine Landsleute nicht in den Mittelpunkt des Geschehens stellte, sondern ihr Los im Rahmen des erschütternden Schicksals ihrer Leidensgenossen behandelte. So entstand das Werk, das die engen Grenzen unserer Lokalgeschichte sprengte.

Neben der Ausrottung des Judentums, der Abschlachtung ganzer Bevölkerungsschichten in Polen und Rußland, dem Massenmord an ungezählten zivilen Häftlingen und Kriegsgefangenen wurde ebenfalls das Blutbad von Sonnenburg nunmehr zum zeitgeschichtlichen Dokument der unmenschlichen Methoden nationalsozialistischer Verbrecher.

Mit Andre Hohengartens Studie liegt die erste umfassende Beschreibung der Vorbereitung und Durchführung des Sonnenburger Massakers vor. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, daß die Behörden der Bundesrepublik seine Arbeit kaum unterstützten. Besonders die Haltung des Kieler Landgerichts, vor dessen Schranken die Mörder unter Anklage standen, wirkt empörend. Es verweigerte dem Luxemburger nicht nur die Einsicht in die Prozeßakten, sondern Richter Kusche lehnte es sogar ab, das in öffentlicher Sitzung verlesene Urteil zu seiner Kenntnis zu bringen. Auch die Adressen der Überlebenden - Opfer und Mörder - wurden ihm vorenthalten. Hierzu äußerte sich am 9. Juni 1971 Landgerichtsdirektor Hans Eckhardt wie folgt:

„Ich möchte nicht nur mit Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch im mutmaßlichen Interesse der Überlebenden der Sonnenburger Massenerschießung davon   absehen, Ihnen deren Adressen mitzuteilen. Ich muß nach meinem Eindruck davon ausgehen, daß die Überlebenden diese Ereignisse nicht erneut reproduzieren mögen, und erbitte dafür Ihr Verständnis." Sogar die Ablichtung eines auskunftsreichen Gutachtens von Professor Krausnick, der den Richtern Anhaltspunkte für die geschichtspolitische Beurteilung der Angelegenheit geliefert hatte, wurde Hohengarten nicht zur Verfügung gestellt. Seine diesbezügliche Anfrage beantwortete der Kieler Oberstaatsanwalt Bauer, trotz der Einwilligung des Historikers Krausnick, unter ,,Berufung auf das Strafverfahren".

Die von Hohengarten an Amtsstellen der Deutschen Demokratischen Republik gerichteten Briefe blieben ebenfalls ergebnislos, wie auch ein Schreiben an Herrn Aleksandrow, stellvertretender Generalstaatsanwalt in Moskau, Puschkinstraße 15. Allein die Polen waren hilfsbereit.

Im eigenen Lande fand der Autor nur beim „Commissariat au Rapatriement" sachdienliche Auskunft. Von der Nachkriegsregierung Dupong war eine Militärmission nach Sonnenburg und den Moorlagern entsandt worden, die ihr einen ausführlichen Bericht über die dort inhaftierten Luxemburger überreicht hatte. Das Aktenbündel ist jedoch unauffindbar.

Daß allzu viele Deutsche keinen Eifer an den Tag legen, um die Verbrechen, die seinerzeit in ihrem Namen begangen wurden, restlos aufzuklären, dürfte zu verstehen, wenn auch moralisch und historisch nicht zu billigen sein. Daß jedoch keine luxemburgische Regierung Schritte unternahm, um das Gemetzel von Sonnenburg schriftlich festzuhalten, muß als Mangel an Mitgefühl und Geschichtsbewußtsein gewertet werden.

Andre Hohengarten gebührt das Verdienst, einen wichtigen Beitrag zur Klärung des zeitgenössischen Geschehens geleistet und eine der vielen klaffenden Lücken unserer nationalen Geschichtsschreibung ausgefüllt zu haben.

Henri Koch - Kent

I.
Einleitung

 

Warum gerade Sonnenburg? Diese Frage wurde dem Autor im Laufe seiner Nachforschungen häufig gestellt. Für dieses Interesse gibt es zwei hauptsächliche Gründe: Erstens, das persönliche Interesse an der Angelegenheit - ein Onkel des Autors wird in Sonnenburg vermißt -; zweitens, obschon im Zuchthaus von Sonnenburg das größte Massaker an Luxemburgern während des 2. Weltkrieges geschah, waren diese Ereignisse, als sich der Autor mit ihnen zu beschäftigen begann, in Luxemburg fast unbekannt.
 

Ohne das bereitwillige Entgegenkommen einer ganzen Reihe von Persönlichkeiten und Institutionen hätte diese Darstellung nicht geschrieben werden können. Es ist jedoch unmöglich, sämtliche Personen aufzuzählen, die durch ihre Angaben hierzu beigetragen haben. Stellvertretend für alle mögen zwei Einrichtungen stehen, ohne deren tatkräftige Hilfe dieses Werk überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Es handelt sich um den Kreis-Untersuchungsausschuß für Nazi-Verbrechen in Zielona Gora (Polen) mit Herrn Vize-Staatsanwalt Mnichowski und um das Commissariat au Rapatriement in Luxemburg mit Herrn Germeaux. Der Autor möchte sich recht herzlich für deren Unterstützung bedanken.
 

Leider war die vorliegende Arbeit auch mit einigen Enttäuschungen verbunden. So beantworteten z. B. eine Reihe von ehemaligen Sonnenburger Häftlingen, aus irgendeinem unbekannten Grunde, die ihnen schriftlich gestellten Fragen überhaupt nicht. Es ist verständlich, daß verschiedene Personen nicht mehr an diese tragischen Ereignisse erinnert werden möchten, weil sie glauben, nun endlich mit ihren schrecklichen Erfahrungen aus der Kriegszeit fertig geworden zu sein. Auf der andern Seite wird heute noch immer von den ehemaligen politischen Häftlingen das mangelhafte Interesse der jüngeren Generation an ihrem Schicksal bedauert, so daß die negative Haltung in diesem Falle zum allermindeste seltsam anmutet. Zu bedauern ist ferner die Haltung des Kieler Landgerichts, vor dem die Sonnenburger Morde verhandelt wurden, das auch nicht das allergeringste Entgegenkommen zeigte, so daß diese wichtige Quelle dem Autor leider verschlossen blieb. Dank jedoch dem Verständnis eines Mannes, der unbenannt bleiben will, war es dem Autor möglich eine Kopie des sehr ausführlichen und gut dokumentierten Urteils in diesem Verfahren zu erhalten und für dieses Heft auszuwerten.
 

Die Unterlagen zu einer geschichtlichen Arbeit bestehen, in der Regel, aus Akten und Zeugenaussagen. Besonders günstig liegt der Fall, wenn der Autor auf ein umfangreiches Aktenmaterial zurückgreifen kann. Dies war jedoch bei der vorliegenden Schrift nicht möglich. Urkunden und Dokumente über die hier geschilderten Ereignisse sind nur in geringer Zahl vorhanden. Viele schriftliche Unterlagen aus dem Reichsjustizministerium sowie alle Unterlagen des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht (Berlin), des Reichsverteidigungskommissars Stürtz, der Gestapostelle Frankfurt/Oder und des Zuchthauses Sonnenburg/Neumark über die Erschießungen vom 30./31. Januar 1945 sind entweder vernichtet oder verschollen. Von den vorhandenen Dokumenten waren dem Autor nicht alle zugängig, so daß er schließlich als Hauptquellenmaterial auf die Zeugenaussagen zurückgreifen mußte.
 

Beim Zustandekommen einer Zeugenaussage kann man drei verschiedene Phasen unterscheiden: Wahrnehmungsvorgang, Erinnerung und Wiedergabe1. Schon allein die Wahrnehmung eines bestimmten Vorganges birgt Fehlerquellen in sich. So nehmen z. B. bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall 10 verschiedene Zeugen 10 verschiedene Bilder in sich auf. Selbst wenn der Zeuge das Entscheidende wahrgenommen hat, bedeutet das noch nicht, daß es auch ins Bewußtsein gelangte. Schlußfolgerungen schließen die Lücken in der Wahrnehmung oder wahrgenommene Fakten, die nicht vom Zeugen verarbeitet werden können, gelangen öfters nicht in sein Bewußtsein. Unangenehmes wird einfach verdrängt. Im vorliegenden Falle mag vielfach das Bestreben bestanden haben, die schrecklichen Dinge nicht aufzunehmen, an ihnen vorbeizusehen, sie nicht ins Bewußtsein gelangen zu lassen oder sie zu verdrängen.
 

Der gewöhnliche Zeuge hat schon Schwierigkeiten bei der Errinerung. Eine Reihe der hier verwendeten Aussagen wurde erst sechsunzwanzig und mehr Jahre nach den Geschehnissen gemacht. Dabei läßt, je weiter die Ereignisse zurückliegen, mit zunehmendem Alter das Erinnerungsvermögen nach. Oft prägt sich auch das Wahrgenommene nicht in die Erinnerung ein, oder es gelangt nur ins Unterbewußte, oder zwar ins Bewußte, aber vermischt mit unterbewußten Bildern, wobei es verändert oder auch ganz verdrängt werden kann. Entstehende Lücken werden durch Mutmaßungen geschlossen und die Auffassung anderer, in der Form von Gehörtem und Gelesenem, beginnt eine Rolle zu spielen.
 
Schließlich bringt auch die Wiedergabe einen Haufen von Fehlerquellen.So wird häufig nicht alles Erinnerte oder Erinnerliche wiedergegeben, ohne daß diese Unterlassung jedoch immer auf schlechtem Willen oder nur auf Bequemlichkeit des Zeugen beruht. Der Zeuge läßt sich auch leicht durch Suggestivfragen beeinflussen, und selten gleicht ein Protokoll in allen Nuancen der Aussage. In unserm besonderen Falle kommt noch ein Gefühl von falschverstandener Loyalität hinzu, das die Wiedergabe verfälscht oder im günstigsten Falle den Zeugen dazu verleitet, seine Worte auf die Goldwaage zu legen. Verschiedene Zeugen waren selbst tiefer in die damaligen Ereignisse verstrickt, als sie wahrhaben wollten. Es versteht sich, daß die Erinnerung ihnen unangenehm ist, sie diese verdrängen oder ihre Aussage vorsichtig und zurückhaltend machen, allein schon, um nicht selbst in die Sache hineingezogen zu werden. Diese Bedenken gelten bei den Zuchthausbeamten, bei den Gestapobeamten von Frankfurt/Oder und den Mitgliedern des Räumungskommandos. Der Leiter der Stapostelle Frankfurt/Oder und der Führer des Hinrichtungskommandos, gegen die Anklage erhoben worden war, dürften schon aus reiner Verteidigungstaktik ihre Mitwirkung abgeschwächt haben. Schließlich konnten Verbindungen zwischen einigen Zeugen  festgestellt werden, was den Verdacht einer Absprache aufkommen läßt.
 

Oft war es auch nicht möglich, die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit einer Aussage durch Vergleich mit anderen Aussagen zu prüfen, da viele Zeugen inzwischen verstorben sind oder nicht ermittelt werden konnten, wie das z. B. der Fall für die Mitglieder des Erschießungskommandos war.
 

Aus der Enge der zur Verfügung stehenden Quellenbasis ergeben sich gewisse Ungleichheiten in der Erfassung und in der Bearbeitung der Problematik. Viele Fragen müssen leider noch offen bleiben. Trotzdem versuchte der Autor, auf Grund der verfügbaren Unterlagen, ein einheitliches Werk zu schaffen, das jedoch nicht frei ist von größeren und kleineren Ungenauigkeiten und Lücken, die Berichtigungen und Ergänzungen erfordern. Die gesammelten Unterlagen sollen den aktuellen Stand der Forschung über diesen Themenkreis widerspiegeln und die Ausgangsbasis zu weiteren Nachforschungen bilden. Der Autor hofft, dieses Ziel erreicht zu haben.

 

Itzig, den 1. September 1978
 

Der Autor

 

 

II.
Das Zuchthaus Sonnenburg/Neumark
2

 

1° Ursprung und Beschreibung
 

Sonnenburg, heute Slonsk, war eine kleine Ortschaft von höchstens 4 000 Einwohnern in der ehemaligen Provinz Brandenburg, 95 km östlich von Berlin und 14 km östlich von Küstrin (Kostrzyn nad Odra)3, an der Straße Berlin-Küstrin-Schwerin (Skwierzyna)-Posen (Poznan) gelegen.
 

An Industrie bestand nur eine kleine Seidenweberei4, und es ist daher verständlich, daß das Zuchthaus im Geschehen des Städtchens eine große Rolle spielte. Das Zuchthaus selbst lag schon etwa 600 m außerhalb der Ortschaft, auf der linken Seite der Straße nach Posen.
 

An der Jahreswende 1832/1833 errichtete man die ersten Gebäude des Zuchthauses, das schon während der Kaiserzeit und später während der Weimarer Republik zu den berüchtigsten Strafanstalten im damaligen Preußen zählte. Nach dem 1. Weltkrieg und besonders in den Jahren 1920-1928 begegnete man hier neben gewöhnlichen Kriminellen auch inhaftierten Kommunisten, von denen Max Höltz der bekannteste ist. Durch das Amnestie-Gesetz vom 14. Juli 1928 wurde ein Teil der politischen Gefangenen am 16. und 17. Juli entlassen. Ab 1930 war die Anstalt hauptsächlich mit kriminellen Verbrechern belegt. Wegen der ungenügenden sanitären Bedingungen brach unter den Häftlingen eine Epidemie aus, welche die Regierung Braun in Preußen zwang, das Zuchthaus zu schließen (1931).
 

Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde am 20. März 1933 beschlossen, das ehemalige Zuchthaus als Konzentrationslager zu benutzen. Es erhielt die offizielle Bezeichnung „Staatliches Konzentrationslager in Sonnenburg N/M" (Neumark)5. Durch den Erlaß des Preußischen Innenministers über die „Vollstreckung der Schutzhaft" vom 14 Oktober 1933 wurde Sonnenburg ausdrücklich als staatliches Konzentrationslager bestätigt. ,,. . . Staatliche Konzentrationslager sind nur die Läger, die von mir ausdrücklich als solche bestätigt worden sind. Zur Zeit sind als Konzentrationslager anzusehen: . . . b) Lager Sonnenburg, Bez Frankfurt a/O., . . ."6
 

Das Lager war bald mit Nazi-Gegnern gefüllt. So bekannte Persönlichkeiten wie der spätere Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzki und Willi Kasper, der Leiter der kommunistischen Fraktion des Landtages, waren hier in Schutzhaft7. Durch die zur Außenwelt geknüpften Verbindungen gelangte auch Material über die Verbrechen von Sonnenburg in das „Braunbuch", das Ende August 1933 in Basel in zahlreichen Sprachen erschien und Einzelheiten über den Nazi-Terror in alle Welt trug8.
 

Die Bewachung des Lagers übernahm bis August 1933 die SA-Abteilung Horst Wessel, um dann von einer SS-Abteilung unter SS-Obersturmführer Breuming abgelöst zu werden. Jedoch am 23. April 1934 wurde das Konzentrationslager aufgelöst, und die Häftlinge kamen in die Konzentrationslager Dachau und Sachsenhausen. Sonnenburg selbst wurde wieder als Zuchthaus in Betrieb genommen9.
 

,, . . . Zuchthaus Sonnenburg (Neumark) Sitz: Sonnenburg (NM), Chausseestraße 22, Belegfähigkeit: 656 Männer . . . Postscheckkonto Berlin 1676 28. Fernsprechanschluß: Sonnenburg (NM) 204. Zuständige Bahnstation: Sonnenburg (NM)."10
 

Das Zuchthaus lag etwas abseits und war durch Gärten von der Straße getrennt. An der rechten Zuchthausmauer führte ein Privatweg zum anstoßenden, zuchthauseigenen Bauernhof. Von der Hauptstraße ging man durch eine kurze Kastanienallee zum Zuchthauseingang. Dem eigentlichen, durch eine hohe Mauer umschlossenen Zuchthausbering waren drei Gebäude vorgelagert. Der Weg verlief zuerst unter einer Wohnung hindurch. Rechts vom Haupteingang lag eine andere Wohnung, links davon stand die Pförtnerwohnung. Dahinter waren Gärten. Durch die äußere Umfassungsmauer kam man über den Rundgang zum Nordflügel, dem Verwaltungsgebäude. Eine Mauer verband den Nordflügel links mit dem Westflügel und rechts mit dem Ostflügel. Ein Steg diente zwischen den Gebäuden als Verbindungsweg. Hinter dem Westflügel lag ein Hof. Darin befand sich parallel zum Nordflügel ein Holzgebäude. An die innere Umfassungsmauer waren die Beruhigungszelle und die Küche angebaut. Das große Arbeitsgebäude bildete den Abschluß. Ein Steg verband dieses mit dem Nordflügel11. An der äußeren Umfassungsmauer hinter dem Arbeitsgebäude lagen die Möhrenmieten, an denen die Erschießungen vom 30./31. Januar 1945 stattfanden12. Neben den Mieten führte eine Tür durch die äußere Umfassungsmauer zu einer außerhalb des Beringes liegenden Werkstätte. Hinter Küche und Westflügel im Rundgang lagen andere Silos. Der eigentliche Zuchthaushof war rechts vom Nordflügel und hinter dem Ostflügel. In dessen Mitte befand sich die einzige Pumpe des Komplexes. Vom Gefängnishof aus führte eine Verbindungstür zum Holzhof. Zwischen Gefängnis- und Holzhof stand das Spital. Vor dem Spital war ein Garten. Gegenüber dem Spital, an der äußeren Umfas­sungsmauer, lag die Garage. An der rechten Umfassungsmauer führte der Diensteingang über den schon erwähnten Privatweg wieder zur Hauptstraße zurück. An den vier Ecken des Rundganges standen je ein Posten­häuschen. Nord-, Ost- und Südflügel sowie das Arbeitsgebäude waren vierstöckig. Das Spital war zweistöckig, während die übrigen Bauten nur ein Stockwerk besaßen13. Stacheldraht befand sich an den Dachrinnen und auf der Umfassungsmauer14. Die Häftlinge lagen in Einzel- oder Gemeinschaftszellen 15.
 

Die Toten der Anstalt wurden auf einem besonderen Friedhof bestattet, der sich gegenüber dem Bahnhof in einem Wäldchen befand16. Außer dem Friedhof ist vom Zuchthauskomplex fast nichts mehr erhalten geblieben.
  


2° Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Häftlinge
 

Das Zuchthaus Sonnenburg/Neumark gehörte zum Oberlandesgerichtsbezirk II Berlin (Kammergericht). Dem Zuchthaus angegliederd war das Gerichtsgefängnis Sonnenburg/Neumark17. Ab 1944 war Hanssen Generalstaatsanwalt beim Kammergericht in Berlin und somit für Sonnenburg zuständig18. Als selbständige Vollzugsanstalt der Reichsjustizverwaltung wurde Sonnenburg von den verschiedenen Dienstgraden der Justizaufseher bewacht. Anstaltsvorstand war zu jener Zeit Regierunesrat Theodor Knops19. Als stellvertretender Direktor waltete seit 1938 Verwaltungsoberinspektor Georg Rung20. Das Spital betreute Wladislaus Totmczek 21, weil es einen hauptamtlichen Arzt nicht gab. Diese Funktion wurde von Dr. Seidler aus Sonnenburg nebenamtlich ausgeübt22.
 

Neben den Beamten taten noch Angestellte in Sonnenburg Dienst23. Auch einige besonders vertrauenswürdige Häftlinge waren im Verwaltungsdienst beschäftigt24. Ja, das Vertrauen in verschiedene Häftlinge ging soweit, daß sie einige Wochen vor den tragischen Ereignissen zu regelrechten Hilfsaufsehern wurden und Feuerwaffen erhielten, um im Falle einer Revolte der Gefängnisverwaltung helfen zu können, die Ordnung wieder herzustellen25. In den einschlägigen Vorschriften gibt es keine Bestimmung über eine Selbstverwaltung der Gefangenen. Doch aus verschiedenen Zeugenaussagen geht hervor, daß die sogenannten Kalfaktoren eine besondere Stellung im Gefängnis einnahmen26. Das Zuchthaus wurde also nie von der SS verwaltet.
 

Die Außenarbeitsstelle von Sonnenburg bildete das Kommando von Schwerin/Warthe27. Ob das Gefangenenlager Elberegulierungslager Griebo b/Coswig auch als Nebenstelle von Sonnenburg diente, wie behauptet wurde, konnte nicht geklärt werden28.
 

Bis zum 01. September 1939 war das Zuchthaus mit deutschen kriminellen und politischen Gefangenen belegt, deren Zahl 656 Häftlinge nie überschritt. Nach Kriegsbeginn trafen auch Polen in Sonnenburg ein29. Im Jahre 1942 jedoch wurde Sonnenburg Nacht- und Nebelanstalt und die ersten westlichen Ausländer, meistens Belgier und Franzosen, tauchten hier auf.
 

Nacht- und Nebel-Häftlinge (NN-Häftlinge)30 waren Gefangene die Aufgrund des sogenannten Nacht- und Nebel-Erlasses vom 07. Dezember.1941 verhaftet worden waren. Dieser geheime Erlaß, der von Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, unterzeichnet ist und daher auch Keitel-Erlaß genannt wird, behandelte die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. Im Begleitschreiben dazu heißt es, daß eine wirksame und nachhaltige Abschreckung nur durch Todesstrafen oder durch Maßnahmen zu erreichen sei, „die die Angehörigen und die Bevölkerung über das Schicksal des Täters im Ungewissen halten. Diesem Zweck dient die Überführung nach Deutschland."

    Die Verordnung war zunächst nur auf die besetzten Westgebiete, d. h. auf Norwegen, die Niederlande, Belgien und Nordfrankreich und auf das restliche Frankreich anwendbar31. Eine Ausnahme bildete Dänemark32. Später fielen auch Böhmen, Mähren und die Ukraine unter diese Bestimmungen33. Dagegen wurden Deutsche oder Deutsche auf Widerruf nicht als NN behandelt34. In verschiedenen luxemburgischen Veröffentlichungen werden auch Luxemburger als NN-Häftlinge erwähnt. Hierzu sei jedoch gesagt, daß der NN-Erlaß sich nicht auf Luxemburg bezog. Der gleichen Meinung war auch Fritz Hartmann, Leiter des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg, vor dem Kriegsverbrecher-Gericht in Luxemburg35. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären? In der NN-Prozedur war die Gestapo nur berufen, eine zweitrangige Rolle zu spielen, was Himmler sichtlich nicht behagte. Aus einer Verordnung des Reichssicherheitshauptamtes vom 18. August 1942 geht hervor, daß die Gestapo sich anschickte, wenn sie es nicht schon früher tat, ihre eigenen NN-Transporte nach Deutschland in die Konzentrationslager zu schicken, und dies im Widerspruch zu den Verordnungen des OKW36. So ist es nicht ausgeschlossen, daß auch Luxemburger fälschlicherweise von der Gestapo als „NN" bezeichnet wurden.

Unter die Bestimmungen der Verordnung fielen: Anschläge gegen Leib und Leben, Spionage, Sabotage, kommunistische Umtriebe, Straftaten, die geeignet waren, Unruhe zu stiften, Feindbegünstigung (durch Menschenschmuggel, Versuch in eine feindliche Wehrmacht einzutreten, Unterstützung von feindlichen Wehrmachtsangehörigen) und unerlaubter Waffenbesitz. Diese Straftaten waren nur in den besetzten Gebieten abzuurteilen, wenn für die Täter Todesurteile ergingen und dieselben sofort vollstreckt werden konnten. Im andern Falle wurden sie nach Deutschland gebracht, wo sie im „Nacht und Nebel" verschwanden37. Ihr Zustand wird am besten bezeichnet als „ziviler Tod".
 

Die für die NN-Fälle in Frage kommenden Gerichte waren  je nach Ursprung des Falles, das Sondergericht in                                                                                  

Köln für das besetzte französische Gebiet,
Dortmund für das besetzte belgische und niederländische Gebiet
Kiel für das besetzte norwegische Gebiet, und
Berlin für die übrigen Gebiete38.
  

Dazu kamen später noch die Sondergerichte in Essen39, Hamm40 ? Nürnberg und Stuttgart41. Aber auch das Volksgericht unter Präsident Freister urteilte NN-Gefangene ab und sprach meistens die Todesstrafe aus42. Wegen der vielen Bombardierungen mußten ab Frühjahr 1944 die niederländischen, belgischen und nordfranzösischen NN-Fälle nach Schlesien zur Verhandlung überwiesen werden43.

Die gerichtlichen Verhandlungen erfolgten wegen Gefährdung der Staatssicherheit unter strengstem Ausschluß der Öffentlichkeit44. Es bedurfte der besonderen Zustimmung des Staatsanwaltes, um ausländische Zeugen zu vernehmen, da verhindert werden sollte, daß über das Schicksal dieser Gefangenen im Ausland etwas bekannt wurde. Etwaige Nachforschungen nach den Beschuldigten von nicht zuständigen Dienststellen waren mit der Feststellung zu beantworten, ,,daß . . . festgenommen ist und der Stand des Verfahrens keine weiteren Mitteilungen erlaubt. "45

Sollte der Vorsitzende des Sondergerichtes dem Strafantrag des Staatsanwaltes nicht stattgeben, mußte er es diesem zu erkennen geben. Später war auch eine Abweichung vom Anklagevertreter nicht mehr möglich. Wegen der absoluten Geheimhaltung wurde auch vom Wahlverteidiger für die Angeklagten abgesehen46. Ja, ab Februar 1943 stand es sogar im Ermessen des Gerichtsvorsitzenden, NN-Beschuldigte ihres Rechtsbeistandes zu berauben47. Es sollten keine Akten oder Verzeichnisse angelegt werden, um zu verhindern, daß irgendwelche Nachrichten über das Schicksal des ausländischen Gefangenen die Außenwelt erreichen könnten48. Freigesprochene NN-Gefangene oder solche, die ihre Strafe verbüßt hatten, wurden von den Gerichtsbehörden an die Gestapo zur Schutzhaft ausgeliefert49.
 
Die NN-Beschuldigten durften „weder selbst schreiben noch Briefe, Pakete oder Besuche empfangen. Auch ist dafür Sorge zu tragen, daß bei dort eingehenden Rückfragen von Angehörigen über den Beschuldigten keinerlei Auskunft gegeben wird"50.

Der Leichnam von hingerichteten oder verstorbenen NN-Gefangenen wurde der Staatspolizei zur Bestattung überwiesen. Die Gräber diese Häftlinge durften nicht durch Angabe der Namen der Verstorbenen gekennzeichnet werden. In andern Fällen dagegen wurden die Leichen in einem Konzentrationslager eingeäschert und die Urnen dort aufbewahrt51. Die weiteren Maßnahmen begriffen die Unterlassung der vorgeschriebenen Beurkundung von Geburten und Todesfällen im zuständigen Todesamt, die amtliche Verwahrung irgendwelcher Testamente oder vermachten Eigentums. Außerdem war es verboten, Abschiedsbriefe zu schreiben oder irgendwelche Auskünfte an die Angehörigen oder die Presse über Todesfälle oder Hinrichtungen zu geben52. Hatte jedoch ein zum Tode Verurteilter den Wunsch nach dem Anstaltsgeistlichen geäußert, so wurde dem entsprochen. Der Anstaltsgeistliche sollte jedoch gegebenenfalls zur besonderen Geheimhaltung verpflichtet werden53.
 
Trotzdem wuchs der Widerstand in den besetzten Gebieten weiter, so daß Hitler noch drastischere Gegenmaßnahmen verfügte. Am 30. Juli 1944 unterschrieb er den Erlaß zur Bekämpfung von Terroristen und Saboteuren in den besetzten Gebieten, den sogenannten "Terror- und Sabotage"-Erlaß54. Dieser Erlaß mit seinen Durchführungsbestimmungen ließ den Nacht- und Nebel-Erlaß gegenstandslos werden55. Weiter befahl Hitler im Herbst 1944, daß die Verfahren gegen die NN-Häftlinge nicht mehr bei den Wehrmacht- und Justizgerichten fortzuführen, sondern, unter gleichzeitiger Überstellung der Gefangenen an die Gestapo, an diese abzugeben seien. Aus diesem Grunde wurden die NN-Gefangenen des Berliner Bezirks ins Konzentrationslager Oranienburg gebracht56. Dies erklärt auch, warum die meisten NN-Häftlinge, etwa 800 an der Zahl, das Zuchthaus Sonnenburg wahrscheinlich am 11. November 1944 verließen, um in dieses Konzentrationslager überführt zu werden57.
 
An ihre Stelle kamen Gefangene, die von einem Wehrmachtgericht wegen Verstöße gegen die Bestimmungen des Militärstrafgesetzbuches verurteilt worden waren. Besonders bemerkenswert für diese Häftlingskategorie war, daß die erlittene Untersuchungshaft und die in die Zeit des Krieges fallende Vollzugszeit nicht auf die Strafzeit anzurechnen waren. Die Wehrmachthäftlinge kamen aus den sogenannten Moorlagern im Emsland und zwar über das Durchgangslager II Aschendorfermoor aus den Lagern I Börgermoor, III Brual-Rhede, IV Walchum, V Neusustrum und VII Esterwegen, bei den Häftlingen berüchtigt als die „Hölle am Waldesrand"58, in denen zu jener Zeit besonders der Strafvollzug an verurteilten Soldaten, Wehrmachtbeamten und verurteiltem Wehrmachtgefolge vollzogen wurde59. „Die Mehrzahl der verurteilten Soldaten wird mit Kuhlarbeiten im Moor, mit Straßen- und Wegebau, Verlegung von Fernkabeln und anderen schweren und gefährlichen Arbeiten beschäftigt Die Kost ist schmal . . . Der Verkehr mit der Außenwelt ist weitgehend eingeschränkt. Im übrigen fehlt dem Vollzug die geforderte Härte nicht. Schärfste Ordnung und strenge Disziplin sind Merkmale dieser Verwahrung"60. Das Resultat dieser Behandlung war auch dementsprechend
 
„Etwa 1/4 aller von mir untersuchten Gefangenen haben Spuren von Mißhandlungen gezeigt . . .  Die geringen Kartoffelrationen von nur 350 Gramm täglich wirken sich sehr schlecht aus, so daß der Ernährungszustand durchweg ungünstig ist."61

 
Auf einer Besprechung der für das Emsland und Umgegend zuständigen Staatsanwälte im Mai 1944 wurde beschlossen, bei Frontnäherung, die unzuverlässigen Elemente weiter ins Landinnere zu bringen62. In einer ersten Phase wurden im Laufe des Monats Juni 1944 die gefährlichen Elemente (asoziale Gefangene, Sicherungsverwahrte, Ausländer, zivilgerichtlich Verurteilte, usw.) aus dem Emsland abtransportiert63. Am 20. Juni 1944 begann man auch die Effekten und Wertsachen der zurückzulassenen
Gefangenen zu verlagern(64).
 
Später
rechnete Hitler sogar mit einer alliierten Landung in der Deutschen Bucht, so daß er am 29. August 1944 den Ausbau der gesamten Küste von der dänischen bis zur holländischen Grenze sowie der bisher noch nicht ausgebauten Nord- und Ostfriesischen Inseln befahl65. Das Emsland war also unmittelbar bedroht. Diese Bedrohung nahm mit den alliierten Luftlandungen bei Arnheim und Nimwegen (17. September 1944) und mit der Einnahme von Aachen (21. Oktober 1944) konkretere Formen an. Aus diesem Grunde scheinen im Laufe des Novembers 1944 sämtliche nichtdeutschen und sonstige unzuverlässigen Strafgefangenen, die bei der damaligen Lage als eine Gefahr für die Sicherheit der Truppe und der Bevölkerung angesehen wurden, ins Zuchthaus Sonnenburg überführt worden zu sein. Hierunter befanden sich sämtliche in den Moorlagern einsitzenden Luxemburger, deren genaue Zahl sich jedoch nicht mehr feststellen ließ. Wohl erwähnt ein Bericht vom 01. November 1944 die Gegenwart von 99 Luxemburgern66. Leider wissen wir nicht, ob bis zum Transporttag nicht noch Ab- und Zugänge von Luxemburgern zu verzeichnen waren. So kamen bereits wieder einige Tage nach der Abreise der Häftlinge nach Sonnenburg vier Luxemburger im Aschendorfermoor an67. Ein Zeuge berichtet auch, daß im November 1944 einem Luxemburger die Flucht von einem Arbeitskommando im Lager II Aschendorfermoor gelang68.
 
Sichere Feststellungen über die Zusammensetzung der Häftlinge in Sonnenburg im Augenblick der hier behandelten Ereignisse nach Nationalität, nach Art der Delikte sowie nach der Höhe der verhängten Strafen waren nicht mehr möglich. Mit Sicherheit konnte aber festgestellt werden, daß sich unter den Häftlingen auch Schwerverbrecher, wie Mörder und Gewaltverbrecher, befanden. Welchen Anteil sie aber in der Gesamtzahl darstellten, war nicht mehr herauszufinden. Die Angaben des Anstaltsleiters Knops zu diesem Punkte sind unzuverlässig und in sich auch widersprüchlich. Während er noch in seiner richterlichen Vernehmung 1957 angab, daß auch einige NN-Verurteilte im Zuchthaus waren, sagte er später, 1962, in einer Vernehmung vor dem Staatsanwalt aus, daß sich 1945 keine politischen Häftlinge aus dem Ausland mehr dort befunden hätten69. Dies stimmt aber nicht; man braucht nur an die beiden verurteilten Mitglieder des französischen Widerstandsnetzes „
Alliance" zu denken70. Es sei denn, man nimmt an, daß Knops eine andere als die übliche Auffassung von politischen und kriminellen Gefangenen hatte. Weiter mag der Anstaltsleiter von Sonnenburg versucht haben, seine Beteiligung an der Aussonderung der Häftlinge zu verharmlosen, indem er sämtliche Häftlinge als kriminelle Verbrecher darstellte.

Auch für das Kieler Landgericht gab es zur Zeit der Erschießungen keine verurteilten NN-Gefangenen in Sonnenburg, weil es von der falschen Auffassung ausging, daß für die ins Reich gebrachten NN-Gefangenen die Aburteilung in einem Strafverfahren nicht zu erwarten war71. Das Gericht kannte z.B. die Bestimmung nicht, nach der die NN-Gefangenen von Sondergerichten in Köln, später Breslau, Dortmund, Kiel und Berlin verurteilt wurden72. Dagegen zitiert das Kieler Landgericht in einem andern Zusammenhang einen Aktenvermerk über die Zusammensetzung der Gefangenen vor der Räumung des Gefängnisses Cottbus, in dem 12 NN-Gefangene aufgeführt werden73.

Da wiederholt ganze Gruppen von Häftlingen in andere Anstalten verlegt oder ins Konzentrationslager überführt wurden, mußte es dem einzelnen Zuchthausbeamten schwerfallen, über die Zusammensetzung der Häftlinge nach Delikt und Nationalität erschöpfende Auskunft zu geben. Sicher ist, daß die meisten Gefangenen ausländischer Herkunft waren. Folgende Ausländer saßen in Sonnenburg ein: Belgier, Dänen, Franzosen, Holländer, Jugoslawen, Luxemburger, Norweger, Polen, Russen und Ukrainer.

Über den Anteil der kriminellen und der politischen Häftlinge lagen
keine zuverlässigen Angaben vor. Man kann wohl der Aussage von Betriebsleiter Blauert folgen, wenn er angibt, es hätten sich alle Arten von Gefangenen dort befunden. Er gibt die Sicherungsverwahrten mit etwa 200 an, die Schwerverbrecher mit etwa 80 (im Westflügel) und eine unbestimmte Anzahl Wehrmachtsträflinge74.

Auch an den verhängten Strafen läßt sich erkennen, welche Häftlinge vorwiegend in Sonnenburg einsaßen. Fast sämtliche Luxemburger, völkerrechtswidrig in die Wehrmacht gezwungen, waren wegen Fahnenflucht zu Strafen von 4-15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Dagegen gab es auch einige Fälle von Wehrkraftzersetzung mit Strafen von 3-5 Jahren Zuchthaus75. Bei den in Kiel vernommenen Zeugen konnten folgende Vergehen festgestellt werden: Sabotage (3 Jahre Freiheitsentzug), Schwarzhandel (9 oder 18 Monate), Diebstahl (1 Jahr Zuchthaus), Wirtschaftssabotage (3 Jahre Zuchthaus), Beteiligung an der Vernichtung von für die Front bestimmten Postpaketen (10 Jahre Zuchthaus), Diebstahl und Weitergabe einer Decke bei Räumungsarbeiten (15 Jahre Freiheitsentzug)76, gewerbsmäßiger Handel mit Lebensmittelkarten (4 Jahre Zuchthaus), Rassenschande und Judenbegünstigung (2 1/2 Jahre Zuchthaus)77, Geschlechtsverkehr mit einer minderjährigen Polin (4 1/2 Jahre Zuchthaus)78. Es saßen also in Sonnenburg nicht nur Gefangene ein, die wegen ganz bestimmter Delikte verurteilt worden waren, wie z. B. politische oder schwere kriminelle Straftaten, sondern auch Häftlinge, die aus unserer heutigen Sicht als leichte Fälle angesehen werden müssen, damals aber zu harten Strafen verurteilt wurden.
 
Das Zuchthaus besaß eine Belegfähigkeit von 656 Personen79. Die Stärke der Belegung wechselte häufig und dürfte im Januar 1945 auf etwa 1 000 Häftlinge geschätzt werden. Genaue Angaben waren leider nicht aufzutreiben80.
 
Anfangs wurden die Gefangenen im Zuchthaus
Sonnenburg mit Flechten und Anfertigen von Strohschuhen und Strohtaschen beschäftigt81. Später entstanden dann Werkstätten, in denen verschiedene Fabriken und Unternehmen Nebenstellen einrichteten. Dies geschah zu einem unbekannten  Zeitpunkt, wahrscheinlich infolge der Bedürfnisse der Kriegswirtschaft. Auf jeden Fall hieß es bereits in einem Bericht des Oberkommandos der Wehrmacht vom 10. Juli 1939 über die 2. Sitzung des Reichsverteidigungsrates, des höchsten Gremiums für Fragen der Kriegsvorbereitung, vom 23. Juni 1939: „Der GBW (= der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft, Reichsminister Funk) wird beauftragt, diejenige Arbeit, welche den Kriegsgefangenen, den im Gefängnis, Konzentrationslager und Zuchthaus verbleibenden Menschen zu übertragen ist, festzulegen"82.
 
An Firmennamen sind bis jetzt bekannt: Heidenreich, AEG und MWF83. Von diesen wissen wir aber nur, daß Heidenreich eine Fabrik für Bienenzuchtgeräte im Zuchthaus unterhielt84. Dagegen gab es eine ganze Reihe von Werkstätten, deren Inhaber nicht in Erfahrung zu bringen waren:

„Das mechanische Atelier" = Herstellung von kleinen Geschossen.

„Die Schreinerei" = Herstellung von Kisten für Geschosse, Holzvertäfelung für Flugzeuge, usw.

„Die Trennerei" (von einem deutschen Unternehmer geführt) = Auftrennen von Zelten, unbrauchbaren Regenmänteln, Hosenträgern, usw.85.

„Das Mika" (Glimmer) = Spaltung von Glimmer für Flugzeugkondensatoren86.

„Die Bindfäden" = Aussondern von gleich dicken Bindfäden aus Papier und Anfertigen von frischen Knäueln87.

„Die Kürschnerei" = Herstellung von Sätteln, Fallschirm- und Gewehr­riemen88.

„Die Kricke" = Reparieren von Hebewerkzeugen. „Die Kabel" = Herstellung von Kabel für die Unterseeboote. „Die Stanzstelle" = Verbesserung von Geschossen89. „Die Schneiderei"90.

Außerdem gab es noch Kommandos zum Transport der Geschoßkisten, zur Herstellung von „Fahnen" aus Holz, von Signallampen für die Wehrmacht, für das Richten von alten, verbogenen Nägeln, für die Arbeit auf dem zuchthauseigenen landwirtschaftlichen Gut91.

Neben der Beschäftigung im Innern des Zuchthauses bestanden auch noch Außenkommandos92. Sie arbeiteten z. B. in den landwirtschaftlichen Betrieben der Umgegend und bei der Firma Becker in Schwedt, kehrten jedoch abends ins Zuchthaus zurück93. Über die Arbeit bei der Firma Becker war jedoch nichts in Erfahrung zu bringen. Ein weiteres Kommando war in der Pulverfabrik in Lemtitz (Lemierzyce) beschäftigt94.

Das Kommando in Schwerin/Warthe, das in einer Munitionsfabrik beschäftigt war, dessen Leiter Bercholz hieß, bildete eine Ausnahme Diese Gefangenen schliefen in Schwerin und kamen nicht nach Sonnenbürg zurück95. In welcher Beziehung dagegen Griebo b. Coswig zu Sor nenburg stand, konnte noch nicht geklärt werden. Die Gefangenen blieben auch hier im Lager und waren mit Regulierungsarbeiten der Elbe betraut96.          

Die Arbeitszeit dauerte gewöhnlich 12 Stunden. Gearbeitet wurde ter unhygienischen Bedingungen in zwei Schichten: einer Tages- und einer Nachtschicht97. Verschiedenen Häftlingen gelang es „wegen ein wandfreier Führung" in die Verwaltungsbüros des Zuchthauses und der Betriebe zu kommen98. Welche Kriterien für diese „einwandfreie Führung" angewandt wurden, bleibt unbekannt.

Die Nahrung war von schlechter Qualität und völlig unzureichend Morgens: 200 gr trockenes Brot; mittags: 1 Ltr. Suppe, Rüben, getrocknetes Gemüse, Kohl, usw.; abends 3/4 Ltr. Suppe der selben Art99. In den Betrieben, welche Gefangene beschäftigten, waren diese Zustände bekannt. Einzelne Betriebsführer ließen den Gefangenen heimlich Brot und andere Lebensmittel zukommen, obschon dies verboten war, oder versuchten in den Betrieben Mahlzeiten auszuteilen100.

Die vorgeschriebene Zuchthaus-Kleidung war der übliche gestreifte Anzug (gelbe Streifen auf schwarzem Grund); dazu kamen Strümpfe und Holzschuhe. Diese Kleidung scheint aber nicht immer ausgeteilt worden zu sein. So erhielten z. B. politische Häftlinge alte polnische Uniformen. Das Wechseln der Wäsche geschah nur sehr unregelmäßig, und die Gefangenen waren vom Ungeziefer geplagt101.

Die Häftlinge lebten in Einzel- oder meistens in überfüllten Gemeinschaftszellen102. Besonders gefährliche Gefangene, wie z. B. die Mitglieder des „Reseau Alliance", waren tags und nachts mit Handschellen gefesselt103. Dies war nach der Strafvollzugsordnung vom 22. Juli 1940 zulässig, wo es im § 178 heißt: ,,1. Ein Gefangener darf gefesselt werden, wenn er versucht hat zu fliehen oder sich das Leben zu nehmen, oder wenn er eine Gewalttat gegen Personen oder Sachen begeht, und wenn demgegenüber die Maßnahme unerläßlich ist, um den Gefangenen zu beruhigen oder einem neuen Fluchtversuch oder Selbstmordversuch oder einer neuen Gewalttat vorzubeugen.

2. Fesseln dürfen an den Händen oder an den Füßen angelegt werden . . ."104

Dieselbe Strafvollzugsverordnung sah unter anderm auch folgende Bestimmungen für die interne Bestrafung von Gefangenen vor: Auschalten der Zellenbeleuchtung bis zu 4 Wochen, Einschränkung der Rationen bis zu zwei Wochen auf einmal, einfacher und strenger Arrest105. Gewalt konnte z. B. angewendet werden, wenn die Gefangenen einzeln oder geschlossen Widerstand leisteten, einen Wärter angriffen, anzugreifen drohten, ihn anderswie bedrohten, und schließlich bei Einzel- oder Massenflucht oder -fluchtversuch106. Diese Bestimmungen wurden von verschiedenen Wächtern, wie z. B. „Pieds geles" alias „Pieds nickeles", sehr strikt ausgelegt, und Schläge und Fußtritte für die Häftlinge waren an der Tagesordnung. Demgegenüber gab es aber auch unter dem Wachpersonal brave Leute, die nur ihre Pflicht taten. Auch Häftlinge, die eine Sonderstellung einnahmen, und hier waren es besonders deutsche Kriminelle, zögerten nicht, ihre Mitgefangenen zu mißhandeln107. Ähnlich verhielten sich verschiedene deutsche Vorarbeiter der Betriebe, die Gefangene beschäftigten108.

Die schlechte und unzulängliche Kost, die schwere und ungewohnte Arbeit, die schlechten hygienischen Bedingungen, die kalten Zellen, das ungewohnte feuchte Klima und das überfüllte Zuchthaus lasteten schwer auf der Gesundheit der Häftlinge. Dazu kamen noch die schweren seelischen Spannungen, unter denen besonders die politischen Gefangenen, wegen ihrer vollständigen Isolierung und der Unsicherheit ihres weiteren Schicksals, litten. Niemand wußte etwas über das Ende seiner Haft und das Los seiner Lieben. Sie sahen die häufigen Abreisen ihrer Mithäftlinge nach einem unbekannten Ort, von wo sie nicht mehr zurückkehrten. Unter ähnlichen Spannungen litten später die Wehrmachtgefangenen. Es ist also verständlich, daß die Krankheitsfälle häufig waren. Diese wurden im Revier behandelt, das zwischen dem Gefängnis und dem Holzhof lag. Sämtliche vorliegenden Aussagen reden übereinstimmend von der ausgesprochen schlechten Behandlung in der Krankenstation109.

Auch die Sterblichkeitsrate lag für ein Zuchthaus außergewöhnlich hoch110. Leider läßt sie sich nicht mehr genau feststellen, und man muß sie schätzen. Für den Zeitraum vom 01. Januar 1944-31. Dezember (111)1944 konnten bis jetzt im Zuchthaus Sonnenburg 231 Todesfälle notiert werden111. Auf eine durchschnittliche Belegschaft von 1 200112, das ist, um der Uberbelegung des Zuchthauses Rechnung zu tragen, die fast doppelt Belegfähigkeit der Anstalt113, bezogen, ergibt dies eine Sterblichkeit quote von 192,5%o. Nach dem „Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jahrgang 1938 - Internationale Übersichten", Seite 19, aho letzten normalen Jahr vor dem Kriege, war die natürliche Sterblichkt Deutschland nur 11,8 %o114. Sonnenburg übertraf diese um das 16fache. Die durchschnittliche Monatssterbequote für die Strafanstalt lag 1994 bei 1,60%, sie näherte sich also der durchschnittlichen Todesquote von 2,09%, für die im August 1943 bestehenden Konzentrationslager115.

Fest steht auf jeden Fall, daß, bis zu den tragischen Ereignissen vom 30./31. Januar 1945, in Sonnenburg keine Hinrichtungen stattfanden. Diese Feststellung wird auch durch die Aussage von Vize-Direktor Georg Rurig bestätigt116.

3° Die militärischen Ereignisse

Am 06. Januar 1945 bat Churchill Stalin, die von der deutschen Ardennenoffensive bedrängten Alliierten durch einen Angriff im Osten zu entlasten. Stalin verlegte daraufhin den bereits auf den 20. Januar festgesetzten Großangriff auf den 12. Januar vor. Die russische Offensive wurde geleitet von Marschall Rokossowski und General Tschernjakowski gegen Ostpreußen, von Marschall Schukow gegen Berlin und von Marschall Konjew gegen Breslau (Wroclaw). Der Angriff aus dem südlichen Weichselbrückenkopf bei Baranow riß die deutsche Mittelfront auf, und die Rote Armee eroberte die noch von den Deutschen in Polen besetzten Gebiete (11.-17. Januar 1945 Warschau (Warszawa), 19. Litzmannstadt (Lodz) und Krakau (Krakow). Auch die andern Fronten117 schoben sich jetzt in Ostpreußen und Schlesien auf das Reichsgebiet vor. (19. Januar Tilsit, 20. Wloclawek, 22. Alienstein (Olsztyn), 26. Hindenburg(Zabrze) in Oberschlesien, 28. Memel). Am 25. Januar wurden die „Festungen" Posen (Poznan) und Thorn (Torun); ein Tag später Graudenz (Grudziadz) eingeschlossen118. Auch am 25. Januar erfolgte die Umbenennung der deutschen Heeresgruppen: Heeresgruppe Süd blieb bestehen; aus Heeresgruppe A wurde Heeresgruppe Mitte, eingeschoben wurde die Heeresgruppe Weichsel; Mitte wurde Nord, und aus Nord bildete man die Heeresgruppe Kurland. Zum Befehlshaber der neugebildeten Heeresgruppe Weichsel ernannte Hitler den Reichsführer SS Heinrich Himmler119.


Im Oder-Warthe-Bogen gingen die Sowjets am 26. und 27. Januar 1945 wieder offensiv vor. Die letzte deutsche Verteidigungsstellung vor Sonnenburg war der sogenannte Tirschtiegel (Trzciew)-Riegel, etwa 60 km von Sonnenburg entfernt. Dieser lief im Norden etwa 75 km östlich von Küstrin an einer Seen-Reihe entlang und stützte sich oberhalb von Glogau (Glogow) auf die Oder. Die zahlreichen Seen und Flüsse dieser Gegend bildeten aber kein allzu großes Hindernis, daß sie zu dieser Zeit so stark vereist waren, daß sogar schwere Panzer ohne Gefahr darüber fahren konnten. Am 26. Januar 1945 berichtete das Kriegstagebuch des Ober-kommandos der Wehrmacht: „Schwächere (feindliche) Kräfte bei Tirschtiegel und bei Konitz"120. Ein Tag später: „Die Tirschtiegel-Stellung wurde bezogen, d. h. die letzte vor der Oder-Warthe-Stellung"121. Danach: „Am Tirschtiegel-Riegel keine Angriffe" (28. Januar 1945)122. „Im Raum von Tirschtiegel   feindl.(iche) Bereitstellungen" (29. Januar 1945)123   Doch schon am nächsten Tag lautete die Eintragung: „Den Tirschtiegel-Riegel hat er (= Feind) durchstoßen. Ein Gegenangriff -schlug nicht durch. Kämpfe bei Züllichau und Schwiebus. Aufgesessene Inf(anterie) ist bereits zur Stelle. Der Feind steht jetzt vor der Oder- Warthe-Stellung, bei der unklar ist, ob Kräfte zu ihrer Besetzung bereits herangeführt wurden. Nördlich des Riegels stieß der Feind gleichfalls vor bei Meseritz. Spitzen von ihm erreichten Berlinchen"124. Am 31. Januar: „Nach Durchbruch des Tirschtiegel-Riegels schob sich der Gegner an Züllichau heran. Er gelangte bei Meseritz bis zum Truppenübungsplatz. Kämpfe bei Landsberg und vor Berlinchen; er drang weiter in Richtung Soldau vor"125. Bereits am 01. Februar erreichten russische Kräfte nord­westlich von Küstrin die Oder und bildeten in den Vormittagsstunden bei Kienitz einen wichtigen Brückenkopf. Die Eintragung hierzu lautete: ,,Südostwärts Odereck konnte der Feind zurückgeworfen werden. Es gelang ihm aber, den Tirschtiegel-Riegel zu durchstoßen; er kam bis zum Oder-Warthe-Riegel vor. Schwiebus wurde abgeschnitten. Der Gegner drang in den Sternberger Forst ein und besetzte Meseritz und Schwerin. Kämpfe bei Küstrin. Nördlich davon kam er bis an die Oder"126. Vom 01.-03. Februar 1945 rückte die Rote Armee über Reppen (Rzepin) auf Kunersdorf (Kunowice) bei Frankfurt/Oder vor und bildete nördlich davon einen kleinen Brückenkopf. In einer Tagesmeldung vom 02. Februar hieß es: ,,Feindangriffe von Südwesten und Westen auf Sonnenburg führten zur Einschließung der Besatzung"127. Das Kriegstagebuch seinerseits wußte am 02. Februar zu melden: „Bei Meseritz Kämpfe... Nordost-wärts Frankfurt a.d.O. kam der Gegner bis Bischofssee. Sonnenburg ging verloren. Bei Küstrin wurde der Feind abgewiesen"128.

Auch nach den polnischen Unterlagen fand die Eroberung Sonnenburgs am 02. Februar 1945 statt, und zwar durch Einheiten der 8. Garde-Armee der 1. Weißrussischen Front129. Dieses Datum wird auch von Henryk Muszynski, Wally Seidler und von Gertrud Leppin bestätigt130. Des weiteren meldete der amtliche Kriegsbericht der Obersten Heeresleitung der Sowjetarmee vom 03. Februar 1945 die Einnahme von Sonnenburg131. Der damalige Ortsgruppenleiter von Sonnenburg, Städter, der noch am 03. oder 04. Februar 1945 sich unbehelligt nach Westen abgesetzt haben will, muss sich in diesem Punkte geirrt haben132

 
4° Die zuständigen Dienststellen.
 
In die Ereignisse von Sonnenburg waren das Reichsjustizministerium,
das Reichssicherheitshauptamt und der Reichsverteidigungskommissar für Brandenburg verwickelt
 
a) Das Reichsjustizministerium
(s. Organisationsschema)

 


Reichsjustizminister war seit dem 20. August 1942 der frühere Präsident des Volksgerichtshofes Dr. Otto Tbierack. Als sein Vertreter amtierte seit 01. Januar 1944 Staatssekretär Herbert Klemm, der aus der Parteikanzlei, früher Stab des Stellvertreters des Führers, und wahrscheinlich mit der Protektion Bormanns, in das Reichsjustizministerium kam, wo er die Abteilung II-Schulung leitete133. Er galt als persönlicher Vertrauensmann des Reichsjustizministers134. Die hier interessierenden Abteilungen des Ministeriums trugen die Nummern IV, V und XV. Abteilung IV betraf das Strafrecht, Abteilung V den Strafvollzug und Abteilung XV (geheim), deren Bildung fast gleichzeitig mit der Ernennung Thieracks erfolgte, beschäftigte sich mit der Abgabe von Justizgefangenen, vor allem von sogenannten Asozialen, an das Reichssicherheitshauptamt zur Überweisung in ein Konzentrationslager. 1942 übernahm Erich Vollmer die Abteilung IV135. Ministerialdirektor Karl Engert war ab November 1942 Leiter der Abteilung XV, und ab Mitte 1943 leitete er auch statt des Ministerialdirigenten Marx die Abteilung V. Engert amtierte seit 1935 oder 1936 als Vertreter des Präsidenten des Volksgerichtshofes, und er war Vorsitzender des 2. Senats. Thierack brachte ihn von seiner früheren Tätigkeit mit in das Justizministerium. Einer der Referenten der Abteilung V war Ministerialrat Dr. Eggensperger, der das Zentralbeschaffungsamt führte, welches den gesamten Materialeinkauf für die Vollzugsanstalten besorgte. Auch Senatspräsident Hecker war Referent der Abteilung V und für die Anstaltsräumungen bei Feindbedrohung zuständig.
 
Wegen der wachsenden Bombardierungen Berlins mußten, nach einer Anordnung vom Sommer 1943, die Spitzenbehörden des Reiches aus der Reichshauptstadt evakuiert werden. Aus diesem Grunde hatte die Abteilung V des Reichsjustizministeriums ihren Sitz teils in Templin, teils in Prenzlau, jeweils nördlich von Berlin. Jedoch behielt jede Abteilung ihren Verbindungsbeamten in Berlin. Für die Abteilung V war dies Eggensperger. Aber auch Hecker weilte öfters in Berlin, obwohl sein Dienstsitz eigentlich Prenzlau war. Er hatte sich im Reichsjustizministerium ein Zimmer eingerichtet136.
 
Die Gefängnisse und Zuchthäuser unterstanden dem Generalstaatsanwalt, in dessen Bezirk sie lagen137. Für den Strafvollzug in Sonnenbure war der Generalstaatsanwalt Kurt-Walter Haussen beim Kammergericht in Berlin zuständig. Haussen arbeitete bis 1943 im Stabe des Stellvertreters des Führers (dieser Stab wurde Parteikanzlei), und ab 1944 als General­staatsanwalt beim Kammergericht. Er hatte den Dienstrang eines SS-Sturmbannführers. Über 5 Jahre war er persönlicher Referent des Reichs­leiters Martin Bormann und daher mit manchem Gauleiter gut bekannt. Nachdem seine Dienstwohnung in Berlin ausgebombt worden war, wohnte Haussen mit seiner Familie im ersten Stock der Dienstwohnung im Zuchthaus Sonnenburg. Der Zuchthausleiter seinerseits bewohnte das Erdgeschoß138.
 
b) Das Reichssicherheitshauptamt
(s. Organisationsschema)


Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) war Heinrich Himmler verantwortlich, der im Januar 1945 den Höhepunkt seiner Macht erreicht hatte und eine Reihe von Funktionen auf sich vereinigte: Reichsführer SS (seit 06. Januar 1929), Chef der deutschen Polizei (seit 17. Juni 1936), Reichs- und Preußischer Minister des Innern (seit 25. August 1943), Befehlshaber des Ersatzheeres (seit 20. Juli 1944) und Kommandeur der Armeegruppe Weichsel (seit 25. Januar 1945)139. Die verschiedenen, Himmler unterstehenden Dienste der SS und der Polizei waren am 01. Oktober 1939 im Reichssicherheitshauptamt zusammengefaßt worden. Die Bezeichnung ,,Reichssicherheitshauptamt" sollte jedoch nur intern gebraucht werden. Für die Beziehungen mit fremden Dienststellen lautete die Bezeichnung weiter „Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD" oder „Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei", später auch „Der Reichsminister des Innern"140.
 
Das Reichssicherheitshauptamt setzte sich zuerst aus sechs, später aus sieben Ämtern zusammen141. Die hier interessierenden Ämter waren das Amt III - Deutsche Lebensgebiet, es war mit der Bevölkerungsbeobach­tung beauftragt, und das Amt VI - Auslandsnachrichten, beide allgemein bekannt unter der Bezeichnung „Sicherheitsdienst" (SD), ferner das Amt
V - Kriminalpolizei und besonders Amt IV- Gestapo. Die zwei letzteren zusammen bildeten die Sicherheitspolizei (Sipo).
 
Geführt wurde seit 1943 das Reichssicherheitshauptamt von SS-Ober­gruppenführer Dr. Ernst Kaltenbrunner, der unmittelbar Himmler unter­stand. Die einzelnen Amtsleiter waren: SS-Brigadeführer Otto Ohlendorf (Amt III), SS-Brigadeführer Walter Schellenberg (Amt VI), Oberst der Polizei Friedrich Panzinger (Amt V seit 1944) und schließlich SS-Gruppenführer Heinrich Müller (Amt IV)142.
 
Am 13. November 1937 veröffentlichte der Reichsinnenminister eine Verordnung, die vorsah, daß im Mobilisierungsfalle sämtliche dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei unterstehenden Kräfte innerhalb eines Wehrkreises bzw. eines SS-Oberabschnitts einem einzigen Chef, dem von Himmler ausgewählten „Höheren SS- und Polizeiführer" (HSSPF), unterstellt wurden. In einem Rundschreiben vom 18. Dezember 1939 stellte Himmler die Höheren SS- und Polizeiführer als seine Vertreter in den Wehrkreisen (später dann auch in den besetzten Gebieten) vor, deren Aufgabe es war, die vorbereitenden Maßnahmen, die in die Kompetenz der SS, der Ordnungspolizei, der Sicherheitspolizei und des
Sicherheitsdienstes fielen, zu ergreifen. Im Falle einer Sonderaktion übernahmen sie den Befehl über die Waffen-SS und über alle Hilfsorganisationen der Polizei. Himmler unterließ es jedoch sorgsam, den Zuständigkeitsbereich der Höheren SS- und Polizeiführer deutlich abzugrenzen, was bald zu Kompetenzschwierigkeiten mit den Gauleitern führen sollte143.
 
Der im Jahre 1936 bei jedem Wehrkreiskommando und bei jeder Gauleitung eingesetzte Inspekteur der Sicherheitspolizei war der Vorgesetzte der Sipo und des SD auf seinem Gebiet. Am 23. September 1939 wurde dieser Posten in „Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD" (IdS) umbenannt144.
Der für Frankfurt/Oder und also auch für Sonnenburg zuständige Inspekteur war Dr. Fischer145.
 
Die Kripoleitstellen und Kripostellen sowie die Stapoleitstellen und die Stapostellen unterstanden dem Reichssicherheitshauptamt, konnten jedoch Weisungen vom zuständigen Höheren SS- und Polizeiführer sowie vom Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD erhalten146. Seit Juli 1944 führte SS-Obersturmbannführer Heinz Richter kommissarisch die Staatspolizeistelle in Frankfurt/Oder147. Sein Stellvertreter war Franz
Herget148.
 
c) Der Reichsverteidigungskommissar
 
Hitlers Erlaß vom 30. August 1939 schuf den „Ministerrat für Reichverteidigung", der sich wie folgt zusammensetzte: Göring - Vorsitzender, Hess - Stellvertreter des Führers, Frick - Generalbevollmächtigter für die Reichsvcrwaltung, Funk - Generalbevollmächtigter für die Wirtschaf, Lammers - Chef der Reichskanzlei und Keitel - Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Der Rat konnte Verordnungen mit Gesetzeskraft lassen. Am 01. September 1939 unterschrieb er die Verordnung über die Bestellung von Reichsverteidigungskommissaren, wonach gemäß § 1 für jeden Wehrkreis ein Reichsverteidigungskommissar (RVK) ernannt wurde, der als ausführendes Organ des obigen Ministerrates gedacht war. Zu Reichsverteidigungskommissaren wurden ausschließlich  Gauleiter ernannt, die schon Staatsämter innehatten. Für den Wehrkreis III (Berlin) war dies Emil Stürtz, Oberpräsident der Provinz Brandenburg149.
 
Am 22. September 1939 erschien eine Durchführungsverordnung, welche den Begriff des Beauftragten des Reichsverteidigungskommissars schuf. Im Wehrkreis III erhielt Görlitzer diesen Posten für den Gau Berlin150. Jedem Reichsverteidigungskommissar wurde ein sogenannter Ver­teidigungsausschuß mit beratender und unterstützender Funktion beigegeben151. Am 16. November 1942 glich man schließlich die bisherigen Reichsverteidigungsbezirke an die Reichsgaue an, und man ernannte die Gauleiter einheitlich zu Reichsverteidigungskommissaren152. So blieb Stürtz bis zum Kriegsende Reichsverteidigungskommissar im Gau Kurmark/Mark Brandenburg153.
 
Die Reichsverteidigungskommissare konnten in fast alle Sphären des täglichen Lebens eingreifen, denn die Reichsverteidigung hatte Vorrang vor allen Verwaltungsaufgaben. Ein Erlaß Hitlers vom 31. Januar 1943 gab z. B. dem Reichsverteidigungskommissar die weitesten Befugnisse in Sachen Dienstpflicht. Eine Durchführungsverordnung des Reichsinnenministers beauftragte die Reichsverteidigungskommissare, das den Wehrkreisen auferlegte Abgabensoll an Wehrpflichtigen zu liefern154.
 
Laut Hitlers Erlaß vom 13. Juli 1944 hatten die militärischen Oberbefehlshaber ihre Anforderungen im zivilen Bereich an den „Reichsverteidigungskommissar für das Operationsgebiet" zu richten155. Als die Rote Armee in das Reichskommissariat Ostland eindrang, wo der schleswig­holsteinische Gauleiter Hinrich Lohse als Reichskommissar amtierte, erklärte Hitler, gemäß seinem Erlaß vom 13. Juli 1944, am 27. Juli 1944 das Reichskommissariat zum Operationsgebiet der Heeresgruppe Nord unu dem Generalobersten Schörner und stellte ihm Lohse als Reichsverteid gungskommissar zur Seite156.
 
Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 dehnte Hitler die Kompetenzen der Reichsverteidigungskommissare noch weiter aus. Sein 2. Erlaß vom 20. September 1944, der den ersten vom 13. Juli 1944 aufhob, entzog den
militärischen Befehlshabern auch formell die oberste vollziehende Gewalt und übertrug sie - rein militärische Belange ausgenommen - dem Reichs­verteidigungskommissar für das Operationsgebiet, den von Fall zu Fall selbst zu bestellen er sich vorbehielt. Nur noch in den unmittelbaren Kampfzonen waren die oberen militärischen Kommandoführer berechtigt, zivilen Dienststellen des Staates und der Gemeinden Weisungen zu erteilen, die zur Durchführung des Kampfauftrages erforderlich waren.
 
Der Reichsverteidigungskommissar für das Operationsgebiet konnte nunmehr für sämtliche Dienststellen des Staates und der Gemeinden verbindliche Rechtsvorschriften erlassen. In Polizeiangelegenheiten bediente er sich des zuständigen Höheren SS- und Polizeiführers157. Im Zuge der seit Januar 1945 in den Ostgauen notwendig werdenden Evakuierungsmaßnahmen erlangten die Reichsverteidigungskommissare schließlich die Stellung von beinahe souveränen Potentaten. Hitler hatte sich lediglich die Festlegung der Räumungstermine vorbehalten158.

 

III.

Die Räumung der Vollzugsanstalten
 

1° Die gelenkte Justiz
 

Mit der Arbeit des Justizministeriums unzufrieden, trug sich Hitler schon seit dem Tode von Justizminister Gürtner im Jahre 1941 mit dem Gedanken, dieses Ministerium überhaupt abzuschaffen. Aus diesem Grunde hatte er bisher keinen Nachfolger für Gürtner ernannt159. Später änderte er jedoch seine Absichten, und so konnte Goebbels nach einer Besprechung bei Hitler in der ,, Wolfsschanze" am 20. März 1942 in sein Tagebuch notieren, daß Hitler vorhabe, „demnächst den Reichstag einzuberufen und sich von ihm eine Blankovollmacht zum Vorgehen gegen die Saboteure, vor allem aber auch gegen Vernachlässiger ihrer Pflicht in dienstlichen Funktionen geben zu lassen ..." 160. Dies geschah dann auch am 26. April 1942 in der Krolloper, während der sechsten und zugleich der letzten Sitzung des am 10. April 1938 gewählten „Großdeutschen Reichstages". Bei dieser Gelegenheit lies Hitler sich auch zum „Obersten Gerichtsherrn" machen161.
  

Nun sah er im Reichsjustizministerium kein Hindernis mehr für seine Pläne und er ernannte sogar am 20. August 1942 den damaligen Präsidenten des Volksgerichtshofes, Staatsminister a.D. Dr. Thierack, zum neuen Reichsminister der Justiz162, den er mit besonderen Vollmachten ausstattete. „Zur Erfüllung der Aufgaben des Großdeutschen Reiches ist eine starke Rechtspflege erforderlich. Ich beauftrage und ermächtige daher den Reichsminister der Justiz, nach meinen Richtlinien und Weisungen im Einvernehmen mit dem Reichsminister und Chef der Reichskanzlei und dem Leiter der Parteikanzlei eine nationalsozialistische Rechtspflege aufzubauen und alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er kann hierbei von bestehendem Recht abweichen"163.

In einem Brief vom 09. September 1942 an den neuen Präsidenten des Volksgerichtshofes, Freisler, überbot Thierack seinen Führer noch: ,,Im allgemeinen muß sich der Richter des Volksgerichtshofes daran gewöhnen, die Ideen und Absichten der Staatsführung als das Primäre zu sehen, das Menschenschicksal, das davon abhängt, als das Sekundäre"164. Wie diese Ideen und Absichten aussahen, geht aus einer Rede des Führers auf einer  Volkskundgebung  im  Berliner  Sportpalast  zur  Eröffnung des Kriegswinterhilfswerks am 30. September 1942 hervor. ,,. . . in einer Zeit, in der die Besten unseres Volkes an der Front eingesetzt werden müs­sen und dort mit ihrem Leben einstehen, in dieser Zeit ist kein Platz für Verbrecher und für Taugenichtse, die die Nation zerstören! . . . Und vor allem, es soll sich kein Gewohnheitsverbrecher einbilden, daß er durch ein neues Verbrechen über diesen Krieg hingerettet wird. Wir werden dafür sorgen, daß nicht nur der Anständige an der Front unter Umständen sterben kann, sondern daß der Verbrecher und Unanständige zu Hause unter keinen Umständen diese Zeit überleben wird!"165

Kurz nach dem Amtsantritt von Thierack schlug das Reichsjustizministerium vor, Justizgefangene mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren in die Einheiten des „Afrika-Korps" und in die SS-Sonderkommandos im Westen zu überführen. Die Kandidaten sollten einzig und allein die vorgeschriebenen Bedingungen des Alters und der Diensttauglichkeit erfüllen sowie für Gemeinverbrechen, außer Homosexualität, verurteilt worden sein166. Dieser Vorschlag wurde anscheinend jedoch nicht angenommen, da kein Beweis über diese Rekrutierungen gefunden werden konnte.

Thierack begann seinen Amtsantritt mit einer außergewöhnlichen Konzession an die SS und die Polizei. Am 18. September 1942 trafen sich Thierack und sein neuer Staatssekretär Dr. Rothenberger mit Himmler, SS-Gruppenführer Streckenbach und SS-Obersturmbannführer Bender in Himmlers Hauptquartier in Winniza (Ukraine), um einen Vertrag abzuschließen, dessen wichtigste Punkte lauteten:

„Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an Reichsfuhrer SS zur Vernichtung durch Arbeit. Es werden restlos ausgeliefert: die Sicherungsverwahrten, Juden, Zigeuner, Russen und Ukrainer, Polen über 3 Jahre Strafe, Tschechen oder Deutsche über 8 Jahre Strafe nach Entscheidung des Reichsjustizministers. Zunächst sollen die übelsten asozialen Elemente unter letzteren ausgeliefert werden . . .
  

Es besteht Übereinstimmung darüber, daß in Rücksicht auf die von der Staatsführung für die Bereinigung der Ostfrage beabsichtigten Ziele in Zukunft Juden, Polen, Zigeuner, Russen und Ukrainer nicht mehr von den ordentlichen Gerichten, soweit es sich um Strafsachen handelt, abgeurteilt werden sollen, sondern durch den Reichsführer SS erledigt werden . . ."167.
 

Die Übergabe der Strafverfolgung der Juden, Polen, Zigeuner, Russen und Ukrainer an die Sicherheitspolizei sollte anfangs 1943 erfolgen, und ein entsprechendes Rundschreiben war schon an die interessierten Dienststellen verschickt worden. Jedoch ganz unerwartet stieß dieser Plan auf den heftigen Widerstand der Gauleiter von Ostpreußen (Koch), Oberschlesien (Bracht), Danzig (Forster), des Warthelandes (Greiser) und des Reichsinnenministeriums, so daß er nicht zur Ausführung kam168.
  

Dagegen verlief die Auslieferung, wie in Erfahrung zu bringen war, reibungslos. In einem Zeitraum von einem halben Jahr übergab das Reichsjustizministerium dem Chef der Konzentrationslager Pohl 12 658 Häftlinge verschiedener Nationalität169. Am 16. November 1944 schien die Übergabe der ,,Asozialen" weitgehend abgeschlossen zu sein, so daß die Juristen sich treffen konnten, um über das Thema „Museum äußerlich asozialer Gefangenen" zu diskutieren. Im entsprechenden Konferenzbericht hieß es: „Während verschiedener Besuche in den Strafanstalten, wurden immer Gefangene beobachtet, die, wegen ihrer körperlichen Charakteristiken, kaum die Bezeichnung Mensch verdienen; sie sehen eher aus wie Mißgeburten der Hölle. Solche Gefangenen sind zu photographieren. Es ist geplant, daß sie auch auszuschalten sind. Verbrechen und Urteil sind belanglos. Nur solche Photographien sollten vorgelegt werden, die klar die Mißgestalt zeigen"170. Ob die geplante Maßnahme auch durchgeführt wurde, war jedoch nicht mehr festzustellen.
 
So geriet also der Strafvollzug immer weiter in die Hände der SS und die ordentliche Rechtspflege wurde fast vollständig verdrängt. Es war also ein Leichtes, die Auffassung, daß kein politischer Gegner und kein Asozialer den Krieg überleben sollte, zu verwirklichen.
 
Da ein Vordringen alliierter Streitkräfte auf das Reichsgebiet immer mehr in den Bereich der Möglichkeit geriet, mußte auch das damit zusammenhängende Problem der Gefangenenevakuierung zwischen den zuständigen Dienststellen besprochen werden. Die früheste bis jetzt bekannte derartige Besprechung fand im Mai 1944 unter dem Vorsitz des Höheren SS- und Polizeiführers Hamburg, Georg Hennig Graf v. Bassewitz-Bebr statt. An der Konferenz nahmen die Generalstaatsanwälte von Celle, Oldenburg, Hamburg, Naumburg (?), Kiel und der Beauftragte des Reichsjustizministeriums für die Strafgefangenenlager Emsland, Dr. Richard Thiel, teil. Es wurde beschlossen, im Falle einer Frontnäherung alle unzuverlässigen Elemente, und besonders die für Aufruhr in der Wehrmacht Verurteilten, nach Celle zu bringen und die anderen Gefangenen den Alliierten zu übergeben171.

Jedoch erst in einem geheimen Schreiben des Kommandeurs der Emslandlager vom 22. März 1945 an die Vorsteher sämtlicher Lager wurden diese aufgefordert, eine Liste von den Gefangenen vorzubereiten und auf dem laufenden zu halten, die, wenn nötig, aus den Lagern weiter landein­wärts gebracht würden. Es gibt aber Hinweise, daß diese Namensliste be­reits vor diesem Datum aufgestellt wurde172. Im März 1945 wurden auch sämtliche unzuverlässigen politischen Gefangenen aus allen Lagern im Lager VII-Esterwegen gesammelt, um von hier aus nach Celle gebracht zu werden. Die übrigen Gefangenen dagegen sollten den alliierten Truppen überlassen werden173. Im Durcheinander, hervorgerufen durch die sich rasch nähernde Front, blieb die Ausführung dieses Planes in seinen Ansätzen stecken. Die im Lager II-Aschendorfermoor stattgefundenen Erschießungen dagegen gehen auf das Konto eines deutschen Deserteurs; sie waren nicht vorgesehen174.
 
Anders dagegen verlief die Räumung des Polizeigefängnisses Fuhlsbüttel, für das auch der Höhere SS- und Polizeiführer Graf v. Bassewitz-Behr zuständig war. Die leichten Fälle wurden aus Fuhlsbüttel entlassen, der größte Teil der Häftlinge nach Kiel abtransportiert. 13 Frauen und 58 Männer kamen in die Polizeihaftabteilung des Konzentrationslagers Neuengamme und wurden zwischen dem 21. und 23. April 1945 im Bunker erhängt175.
 
Doch auch in Ostdeutschland machte man sich Gedanken über eine eventuelle Räumung dieser Gebiete. So berichteten die Regierungsprasidenten von Oppeln (Opole) und Kattowitz (Katowice), Dr. Mehlhorn und Springorum, über eine wichtige Besprechung, die an Ort und Stelle am 20. Juli 1944 unter Leitung des Staatssekretärs Stuckart vom Reichsinnenministerium stattfand. Sie diente der Regelung jener Aufgaben, die beim Herannahen oder beim Eindringen der Russen in Schlesien entstehen würden. Hierbei wurde besonders auch eine Evakuierung der Bevöl­kerung eingehend besprochen176.
 
Das älteste, erhalten gebliebene Dokument, das die Räumung von Gefängnissen der Sicherheitspolizei und des SD betraf, ist ein als geheime Reichssache bezeichnetes Schreiben des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD für den Distrikt Radom vom 21. Juli 1944 an die Außenstelle in Tomaschow (Tomaszow Mazowiecki) über eine Verordnung des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement. Hier heißt es unter anderm: Mit Entlassungen bitte ich zurückhaltend zu sein. Soweit es die Frontlage erforderlich macht, sind rechtzeitig Vorkehrungen für eine Totalräumung der Gefängnisse zu treffen. Bei überraschender Entwicklung der Lage, die einen Abtransport der Häftlinge unmöglich macht, sind die Gefängnisinsassen zu liquidieren, wobei die Erschossenen nach Möglichkeit beseitigt werden müssen. (Verbrennen, Sprengung der Gebäude u. ä.). Gleichermaßen ist eintretendenfalls mit den noch in der Rüstungsindustrie oder an anderen Stellen beschäftigten Juden zu verfahren. Unter allen Umständen muß vermieden werden, daß Gefängnisinsassen oder Juden vom Gegner, sei es WB oder Rote Armee, befreit werden bzw. ihnen lebend in die Hände fallen"177.
  

Daß solche Befehle auch ausgeführt wurden, beweisen z. B. die Ereignisse in Bialystok und Radogoszcz 178. Am 15 . Juli 1944 wurden hundert Insassen des Gestapo-Gefängnisses Bialystok ermordet. Zu diesem Zeitpunkt war SS-Obersturmbannführer Dr. Herbert Zimmermann Leiter der Sicherheitspolizei und des SD in Bialystok179. In der Nacht vom 17. zum 18. Januar 1945 töteten Wachmannschaften, verstärkt durch Selbstschutz, SS und Soldaten der Luftwaffe, etwa 2 000 Insassen des „Erweiterten Polizeigefängnisses Radegast". Radegast (Radogoszcz) ist ein Vorort von Litzmannstadt (Lodz). Die Anstalt, die unter der Leitung vom Oberleutnant der Schutzpolizei W'alter Pelzhausen stand, war völlig überfüllt, da kleinere Häftlingsgruppen aus evakuierten Orten dorthin gebracht worden waren. Die Wächter begannen stockwerkweise die Gefangenen, sei es in ihren Zellen, sei es auf dem Gefängnishof, zu erschießen und zu erschlagen. Die Häftlinge wehrten sich verzweifelt mit Ziegelsteinen, Pritschenteilen, Brettern und ähnlichem, so daß die Polizei und SS sich aus dem Gebäude zurückziehen mußten. Daraufhin steckten diese die Anstalt in Brand und schössen die ausbrechenden Häftlinge nieder. Sie verließen das Gelände erst, als das Gebäude bis auf die Grundmauern abgebrannt war. Als die Russen am 19. Januar die Ruine betraten, trafen sie auf einige Überlebende, denen es durch halsbrecherische Flucht über die Dächer, durch Verstecken im Wasserbehälter und in abgelegenen Winkeln gelungen war zu überleben180.
 
Nach den übereinstimmenden Aussagen von SS-Obergruppenführer Oswald Pohl, Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, und eines ehemaligen Ordonnanzoffiziers von Pohl, hatte Himmler schriftlich angeordnet, daß im Falle der Feindannäherung die örtlich zuständigen Höheren SS- und Polizeiführer die Befehlsgewalt über die Konzentrationslager hätten und für deren Räumung verantwort­lich seien. Es scheint, daß dieser Befehl Mitte Januar 1945 erging. Dagegen hatte Pohl bereits bei einem Besuch im Herbst 1944 im KL-Auschwitz vom Kommandanten, SS-Sturmbannführer Richard Baer, Räumungspläne vorgelegt bekommen, die Baer gemeinsam mit dem zuständigen Höheren SS- und Polizeiführer von Schlesien, SS-Obergruppenführer Schmauser, ausgearbeitet hatte181.

Sp
äter befahl Hitler persönlich, kein Lagerhäftling in der südlichen Hälfte Deutschlands dürfe lebend in die Hände des Feindes fallen und alle Konzentrationslager seien vor dem Eintreffen alliierter Streitkräfte in die Luft zu sprengen. Derselben Meinung war auch Kaltenbrunner, während Himmler dagegen, Anfang 1945, die etwa 500 000 in den Lagern inhaftierten „ Arier" und 200 000 Juden als Handelsobjekt mit den Alliierten benutzen wollte182. Diese Widersprüche und auch die Auflösungserscheinungen gegen Kriegsende erklären die verschiedene Behandlung der einzelnen Lager. Einige Beispiele: Vor Beginn der Evakuierung der zahlreichen Nebenlager in das Hauptlager Mauthausen wurden vielfach kranke und marschunfähige Häftlinge getötet183. Die Häftlinge der Kommandos Gusen I und II sollten beim Nahen der Alliierten in die Stollen eingeschlossen und diese anschließend mit Dynamit gesprengt werden. Ähnliche Pläne sollen auch für Mauthausen, Ebensee und Dora-Mittelbau bestanden haben, die auch nicht zur Ausführung gelangten184.
 
3° Die geheimen Richtlinien rur die Räumung von Justizvollzugsanstalten

Auf diesem Hintergrund entstanden die geheimen „Richtlinien für die Räumung von Justizvollzugsanstalten im Rahmen der Freimachung bedrohter Reichsgebiete", die am 05. Februar 1945 an den Generalstaatsanwalt in Linz verschickt wurden. Das hierzu benutzte Anschreiben V s2 100 / 45 g ist durch den Abteilungsleiter der Abteilung V Engert unterzeichnet. Angaben über Herkunft und Verfasser sind nicht ersichtlich, da es sich bei dem Dokument um eine Durchschrift handelt, die weder Datum noch Unterschrift trägt.
  
Mit der Räumung der Justizvollzugsanstalten feindbedrohter Gebiete war der zuständige Generalstaatsanwalt beauftragt. Die einzelnen Räumungsmaßnahmen waren „wegen der erforderlichen Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und der notwendigen Zusammenarbeit mit den örtlichen Verwaltungs- und Parteidienststellen weitgehendst der persönlichen Initiative" der beteiligten Generalstaatsanwälte überlassen. Die Richtlinien konnten nur Fingerzeige geben.
 
Die Freimachung feindbedrohter Gebiete dagegen lag in den Händen der Reichsverteidigungskommissare. Der Generalstaatsanwalt des Freimachungsgebietes hatte daher umgehend mit dem zuständigen Reichsverteidigungskommissar Verbindung aufzunehmen und mit ihm und seinen Dienststellen „gemeinsam die für die Räumung der Vollzugsanstalten notwendigen Maßnahmen festzulegen und ihre rechtzeitige Durchführung sicherzustellen."
 
Die
Freimachung erstreckte sich nicht nur auf die Gefangenen, sondern auch auf das Aktenmaterial, sowie auf alle sonstigen wesentlichen Sachwerte der Anstalten. Die Durchführung der Freimachung hatte mit den vorhandenen Aufsichtskräften und dem sonstigen Anstaltspersonal zu erfolgen.
 
Auf Grund eines Generalfreimachungsplanes waren Einzelfreimachungspläne aufzustellen, die alle Einzelheiten genau festlegten.
 

"9. Freimachung von Gefangenen
a) Mittel und Auswahl

Die Freimachung kann durch Rückführung, Abgabe an andere Stellen oder Entlassung erfolgen. Anzustreben ist die Zurückführung oder Abgäbe an andere Stellen. Entlassungen dürfen nur insoweit erfolgen, als hierdurch eine Gefährdung der Öffentlichkeit nicht zu befürchten ist. Im einzelnen ist zu sagen:
aa) NN-Gefangene sind auf keinen Fall zu entlassen. Sie sind beschleunigt nach besonderer Anweisung in nichtbedrohte Gebiete zu verlegen.
bb) Ausländer dürfen nur entlassen werden, wenn sie seit Jahren im Reichsgebiet ansäßig, besonders zuverlässig und die Voraussetzungen zu h erfüllen.
cc) Juden, Judenmischlinge 1. Grades und Zigeuner sind nicht zu entlassen.
dd) Polen, die Schutzangehörige sind, wird eine Entlassung nur unter den Voraussetzungen zu h bei Anlegung schärfsten Maßstabes in Frage kommen. Gleiches gilt für Protektoratsangehörige. Bei zu mindestem zu 1 Jahr Straflager verurteilten Polen kommt evtl. auch eine Überstellung an die Polizei unter Unterbrechung der Strafvollstreckung in Frage, sofern hierüber ein Einvernehmen mit dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD erzielt wird.
 
ee) Wehrmachtgerichtlich Verurteilte sind ebenfalls nicht zu entlassen. Im Einvernehmen mit der Vollstreckungsbehörde und den örtlichen Wehrmachtdienststellen kann jedoch bei kurzen Strafresten eine Abgabe zur Truppe in Frage kommen.
ff) Polizeigefangene sind der Polizei zu überstellen.
gg) Bei Untersuchungsgefangenen ist im Einvernehmen mit den Staats- und Amtsanwaltschaften zu prüfen, ob im Hinblick auf die Persönlichkeit des Gefangenen und die ihm zur Last gelegte Tat eine Entlassung ohne Gefährdung der Staatsinteressen und der Bevölkerung erfolgen kann. Soweit Gefangene nach a-f von der Entlassung auszuschließen sind, gilt dies auch für Untersuchungsgefangene.

hh) Sonstige Gefangene kommen für eine vorzeitige Entlassung in Frage, wenn sie nur kurze Strafen oder Strafreste, Zuchthaus oder Gefängnis, zu verbüßen haben und ihre Persönlichkeit die sichere Gewähr für eine reibungslose Einordnung in die Volksgemeinschaft bieten. Die Strafe bezw. der Strafrest soll 6, bei sorgfältigster Auswahl 9 Monate nicht übersteigen, es sei denn, daß es sich bei den Straftaten um offensichtlich enmalige Entgleisungen (Fahrlässigkeitsdelikte, Affekthandlungen, Knegswirtschaftsvergehen) handelt.

Von der Entlassung
in jedem Falle auszuschließen sind asoziale und
staatspolitisch gefährliche Gefangene, Gewohnheitsverbrecher und Gefangene, die auf dem Weg hierzu sind, Gefangene, für die Überhaft notiert ist sofern nicht die Stelle, für die sie notiert ist, zustimmt. Gefangene, die bei der Entlassung der Staatspolizei zu überstellen sind, unbestimmt Verurteilte, die noch nicht entlassungsreif erscheinen und daher noch nicht für eine probeweise Entlassung vorgesehen sind, sowie alle sonstige Gefangene, die wegen charakterlichen Abartigkeiten und Mängel (schwere Psychopathen usw.) keine Gefahr für eine reibungslose Eingliederung in die Volksgemeinschaft bieten.
 
Bei der Pr
üfung der Entlassungsfähigkeit ist insbesondere zu bedenken, und dies gilt vor allem bei Jugendlichen und sittlich nicht gefestigten Frauen und Mädchen, daß die Aufhebung der gewohnten Ordnung und die Schwierigkeiten des Sichdurchschlagens nach Hause für labile Naturen besondere Gefahren in sich schließen."
 
Die Gefangenen waren
sofort in entlassungsfähige, zu überstellende und zurückzuführende aufzugliedern und listenmäßig zu erfassen und diese Listen waren beständig auf dem laufenden zu halten. Ebenso waren die Transporte weitgehendst und in allen Einzelheiten vorzubereiten. Hierzu gehörte z. B. die Ausrüstung der Gefangenen, persönliches Gepäck, Decken, Ersatzwäsche und Kleidung, sonstiges Gepäck, Personal­akten, zum wenigsten die aus ihnen herausgetrennten Vorblätter und Vollstreckungsunterlagern, Medikamente, Proviant usw.

,,c) Durchführung der Freimachung

Sobald die Räumung angeordnet wird, ist die Freimachung den festgelegten Plänen entsprechend durchzuführen. Vielfach werden allerdings die Verhältnisse Abweichungen und Improvisationen notwendig machen. Läßt sich die Rückführung der Gefangenen in dem vorgesehenen Umfang aus irgendwelchen Gründen nicht mehr durchführen, so sind die nicht ausgesprochen asozialen und staatsfeindlichen Gefangenen noch so rechtzeitig zu entlassen, daß sie nicht in Feindeshand fallen, die vorgenannten Elemente sind dagegen der Polizei zur Beseitigung zu überstellen oder, wenn auch dies nicht möglich, durch Erschießen unschädlich zu machen. Die Spuren der Unschädlichmachung sind sorgfältig zu beseitigen" 185.
 
Es ist kaum vorstellbar,
daß bei der Abfassung politisch so bedeutsamer Richtlinien, wie die Räumung der feindbedrohten Anstalten, nicht eine besondere Absprache zwischen Reichsjustizministerium und Reichssicherheitshauptamt vorausgegangen war. Leider konnten hierüber weder Dokumente gefunden noch Aussagen gesammelt werden, wenn man von
zwei im weitesten Sinne vergleichbaren Absprachen absieht. Beim ersten

Dokument handelt es sich um die schon erwähnte „Korrektur bei nicht genügenden Justitizurteilen durch polizeiliche Sonderbehandelung“ 186. Als weiteres Beispiel für die Zusammenarbeit von Justizeminister und Reichsführer SS in seiner Eigenschaft als Generalbevoolmächtigter  für die Reichsverwaltung sind die „Verordnung zur weiteren Anpassung der Strafrechtspflege an die Erforgernisse des totalen Krieges“ und eine Urkunde von Ende 1944 „Geheimschaftlige Richtlinien des Reicsjustiz-ministers und Reichsführers SS – 4611 IV a 4 154 b/44“ zu erwählen187.

Staatssekret
är Klemm will die Richtlinien erst nach dem Zusammen­bruch des Dritten Reiches gesehen haben, was aber unglaubhaft ist. Die Abgabe von Justizhäftlingen an die Polizei und ihre Tötung war eine so einschneidende Maßnahme für den Strafvollzug, daß Klemm unmöglich diese Richtlinien nicht kannte. Diese Feststellung wird auch nicht durch die Behauptung von Klemm  erschüttert,  daß Minister Thierack  von 1942-1945 sich die Leitung der Abteilungen Strafrechtspflege (IV) und Strafvollzug (V) wegen der politischen und kriegswichtigen Bedeutung der Strafsachen selbst vorbehalten habe. Obschon die formelle Unterstellung zwar bestehen blieb, habe Klemm selbst kaum Gelegenheit gehabt, in Strafvollzugssachen eine Entscheidung zu fällen oder vom Minister um seine Meinung gefragt zu werden. Der Leiter der Strafvollzugsabteilung, Engert, sei eng mit Thierack bekannt und 20 Jahre älter als der Staatssekretär gewesen. Daher habe Engert ihn beständig übergangen und unmittelbar bei Thierack Vortrag gehalten, wobei Klemm nur als Zuhörer beiwohnte.
  
Eggensperger dagegen gab an, daß Klemm der persönliche Vertraute des Reichsjustizministers war, der ihn als Staatssekretär in sein Ministerium holte188. Hierzu kommt noch, daß Klemm den Doktor-Titel nicht besaß und beim zweiten Staatsexamen die Bewertung „kaum genügend" erhielt, was, normal betrachtet, eher disqualifizierende Umstände für einen so wichtigen Posten waren189. Im September 1944 wurde er auch zum stellvertretenden Leiter des NS-Rechtswahrerbundes ernannt, und zwar durch Thierack, der damals dessen Führer war. Schließlich war er von [933 bis März 1935 Persönlicher Referent und Adjutant des Sächsischen Justizministers Thierack190.
  
Weiter gibt Klemm v
öllig unglaubhaft an, daß er sich überhaupt nicht dabei gedacht hätte, selbst wenn er gehört hätte, daß die Sonnenburgei gefangenen der Gestapo übergeben wurden, da die Polizei ja für das transportwesen verantwortlich gewesen sei (gemeinsamer Runderlaß de, Keichstuhrers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 24. April 1939).
  
Auch sei die Gestapo wohl die einzige noch im Kampfgebiet verbliebene Polizei gewesen191.
 
Hier stellt sich sogleich die Frage, warum denn die übrigen Zuchthaus­insassen vom Zuchthauspersonal abtransportiert wurden, wie dies übri­gens in der Regel auch durch die Richtlinien vorgesehen war192? Im Widerspruch dazu steht auch der Vermerk Klemms vom 03. Februar 1945 über die Räumung der Anstalt Gollnow (Goleniow). Aus dem Vermerk ist ersichtlich, daß es für die Behandlung der Gefangenen, genau wie in den Richtlinien, drei Möglichkeiten gab. Ein Teil konnte entlassen wer­den, ein anderer Teil war abzutransportieren, während die restlichen Ge­fangenen der Polizei zu überstellen waren. Staatssekretär Klemm wußte bestimmt, daß die überstellten Gefangenen zu „beseitigen" waren. Alle andern Behauptungen Klemms sind unglaubhaft. Sie erklären sich aber, wenn man bedenkt, daß er vom Militärgericht III in Nürnberg wegen der Ereignisse in Sonnenburg verurteilt wurde und er nichts unterließ sich von dieser Beschuldigung reinzuwaschen193. Leider geht aus dem Vermerk nur hervor, daß der Staatssekretär über das Schicksal der Häftlinge von Gollnow Bescheid wußte; dagegen schweigt sich das Dokument über Sonnenburg aus. Man darf aber sicher annehmen, daß dies auch der Fall für Sonnenburg war.
  
Senatspr
äsident Hecker, Sachbearbeiter der Abteilung V im Reichsjustizministerium, will auch erst bei einer Vernehmung im Nürnberger Juristenprozeß von den geheimen Richtlinien erfahren haben. Er mußte jedoch zugeben, daß sie in der Abteilung V bearbeitet wurden. Hecker selbst will Richtlinien entworfen haben, die aber nicht mit den vorliegenden übereinstimmen und die bei Besprechungen mit Generalstaatsanwälten im Norden und im Westen entstanden seien. Die hierbei entwickelten Richtlinien hätten jedoch nur Fingerzeige geben können. Die Ausführung der einzelnen Maßnahmen dagegen sei Sache der Generalstaatsanwälte gewesen. Auf die Frage nach dem Verbleib der nicht verlegten Gefangenen, antwortete er nur allgemein, ohne auf den Sinn der Frage, nämlich die Tötung von Gefangenen, einzugehen.
 
Dies klingt wenig überzeugend. Vielmehr ist anzunehmen, daß Hekker bei seiner Stellung im Ministerium diese Richtlinien, wenn nicht selbst entworfen, doch wenigstens daran mitgearbeitet und sie später auch angewandt hat. Schließlich versandte sein Abteilungsleiter Engert die geheimen Richtlinien, die das unmittelbare Arbeitsgebiet von Hecker betrafen, an andere Stellen.
 
Seine ausweichende Antwort über das weitere Schicksal der nicht
verlagernden Gefangenen kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß auch er genau Bescheid wußte. In einer aufgefundenen handschriftlichen Notiz von ihm über die Verteilung und Zusammensetzung der Gefangenen in Cottbus, heißt es u. a.:
„1413 Ausl.
146 z.T.V.
12 NN

135 ... anschl. SV . . .",
und am Schlu
ß angekreuzt:
„400 Marsch
400 Liquidieren"194.
 
Der Abteilungsleiter Engert von der für die Räumung von Justizvollzugsanstalten zuständigen Abteilung V im Reichsjustizministerium gibt in seiner richterlichen Vernehmung vom 05. Januar 1949 zwar zu, am 05. Februar 1945 die geheimen Richtlinien an die Generalstaatsanwälte in Linz und in Graz gesandt zu haben195. Die Weisungen erklärt Engert mit einer Anordnung durch den Reichsjustizminister Thierack auf einer Abteilungsleiterbesprechung. Thierack soll eine Weisung des Reichsverteidigungskommissars erhalten haben, im letzten Augenblick und bei höchster Gefährdung die „Asozialen" entweder durch die Polizei oder SS-Angehörige, soweit solche zur Verfügung standen, und schließlich durch das Wachpersonal der Anstalt erschießen zu lassen. Im übrigen bestreitet Engert zu wissen, in welcher Abteilung und von wem die Richtlinien aufgestellt wurden. An den Anweisungen für die Erschießungen in Sonnenburg will Engert nicht beteiligt gewesen sein.
 
Die Angaben Engerts sind nicht überzeugend. Er selbst war im Nürnberger Prozeß, Militärgerichtshof III, wegen der Tötungen in Sonnenburg angeklagt, schied aber nach einigen Verhandlungstagen krankheitshalber aus dem Prozeß aus196. Er hatte also wichtige Gründe, nicht verdächtig zu erscheinen. Völlig unglaubhaft ist, daß er als für den Strafvollzug zuständiger Abteilungsleiter nicht wußte, wo und von wem so bedeutsame Richtlinien verfaßt wurden. Außerdem gibt er über ihre Entstehungsgeschichte nur einige Vermutungen wieder. So dürfte ihm bestimmt bekannt gewesen sein, daß der Reichsverteidigungskommissar dem Reichsjustizminister keine Weisungen erteilen konnte197.
  
Dr. Eggensperger, Referent der Abteilung V im Reichsjustizministerium, der sich nicht an die Richtlinien erinnerte, schlo
ß jedoch aus ihrem Inhalt und ihrem Umfang, daß sie aus der Zusammenarbeit mehrerer Ab
teilungen entstanden. Auch seine Angaben über seine Unkenntnis sind zweifelhaft, weil er als Verbindungsmann des Ministeriums zu den ausgelagerten Stellen mit vielen wesentlichen Vorgängen befaßt worden sein mußte, die nicht zu seinem eigentlichen Arbeitsbereich gehörten198.
 
Die in den Richtlinien vorgesehene Tötung ohne rechtskräftiges Todesurteil begründete Engert mit dem Staatsnotstand. Er wies auf den Zusammenbruch 1918 hin, bei dem zahlreiche Menschen von Zuchthäuslern in Bayern erschlagen worden sein sollen199. Diese Begründung ent­behrt jeder Grundlage. Die detaillierte Darstellung von Allan Mitchell „Revolution in Bayern 1918/1919. Die Eisner-Regierung und die Räterepublik", München 1967 (amerikanische Ausgabe: Princeton University Press 1965) enthält nichts dergleichen. Auch Prof. Dr. Thilo Vogelsang vom Institut für Zeitgeschichte in München verneinte dies auf Grund sei­ner Kenntnisse der Zusammenhänge in Bayern200.
  
Was
mag nun aber die Verantwortlichen bewogen haben, verschiedene Häftlingsgruppen erschießen zu lassen? Das Kieler Landgericht vermutete, daß die geheimen Richtlinien im wesentlichen von dem Gedanken getragen waren, alle Maßnahmen danach zu treffen, was der Sicherheit dienlich war und ob zu erwarten war, daß die Gefangenen sich bei ihrer Entlassung reibungslos eingliedern lassen würden oder nicht. Ausnahmen bildeten die kategorische Behandlung von Juden und Zigeunern201.
 
Wie das Gericht angab, lagen bei den Juden und Zigeunern andere Beweggründe vor. Jedoch führte es diesen Gedankengang nicht weiter. Bekanntlich wurde diese Häftlingsgruppe nur wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse verfolgt und getötet. Doch bei den Tötungen der andern Häftlingskategorien war die Sicherheit der Zivilbevölkerung und der Truppe kaum der Hauptgrund, sondern wahrscheinlich waren auch in diesem Falle nationalsozialistische Ideen ausschlaggebend. Hatte doch Hitler bereits 1942 prophezeit, ,,daß der Verbrecher und Unanständige zu Hause unter keinen Umständen diese Zeit überleben wird"202. Hierzu gesellte sich noch die Angst der Wärter, Vorarbeiter und Zivilisten vor der Rache der Gefangenen, denen gegenüber sie sich oft genug schändlich benommen hatten.
 
Die am 05. Februar 1945 nach Linz verschickten Richtlinien müssen, wegen der komplexen Materie und wegen der Zusammenarbeit von verschiedenen Behörden, eine gewisse Entwicklung durchlaufen haben, so daß sie bestimmt schon vor den Ereignissen in Sonnenburg bekannt waren. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, daß sie bereits vor dem 05.
Februar 1945 an andere Generalstaatsanwälte verschickt wurden.

 

Eine konkrete Tätigkeit von Reichsjustizminister Tbierack  im Zusammenhang mit den Tötungen in Sonnenbure konnte nicht festgestellt werden. Sein Erlaß vom 12. Februar 1945, in dem es heißt: „...Wehrunwürdigen Strafgefangenen ist im weiten Umfange einde zu bewähren . . . Ausgenommen (=von der Beurlaubung) sind Gefangene, deren Entlassung der Schutz der Öffentlichkeit verbietet und die zu Jugendgefängnis verurteilt worden sind. Ausländer wer Benehmen mit der Polizeibehörde auf freien Fuß gesetzt, sonst der Polizei überstellt , betraf nur die Entlastung der Strafanstalten203. Deseleichen können die im Rei.chsjustizministerium verfaßten geheimen Richtlinien nur allgemeine Hinweise auf die Kenntnis des Ministers geben Thierack trägt selbstverständlich die beamtenrechtliche und politische Verantwor tung für die Handlungen der ihm unterstellten Ministerialbeamten und der nachgeordneten Behörden.

Der Sachverständige des Kieler Landgerichtes, Prof. Dr. Krausnick kam zu der Überzeugung, daß es sich bei den geheimen Richtlinien um eine Art Schubladenverordnung handelte, die von Fall zu Fall eventuell erst kurz vor dem Ernstfall, den einzelnen Generalstaatsanwälten als Richtlinien dienen sollten und auf Grund dessen Einzelanweisungen durch die Generalstaatsanwälte im Benehmen mit den weiter zuständigen Stellen zu erteilen waren204. Des weiteren hätten auch die von Senatspräsident Hecker angeblich entworfenen Richtlinien nur Fingerzeige geben können205. In den geheimen Richtlinien selbst steht deutlich: „Diese Richtlinien können nur Fingerzeige geben . . . Vielfach werden allerdings die Verhältnisse Abweichungen und Improvisationen notwendig machen . . .  Die einzelnen Räumungsmaßnahmen selbst müssen . . . weitgehendst der persönlichen Initiative der beteiligten Generalstaatsanwälte überlassen werden"206. Nicht Beamte des Reichsjustizministeriums, sondern solche nachgeordneter Behörden entschieden also, wann diese Richtlinien angewandt werden und welche Gefangenen entlassen, zurückgeführt oder der Polizei überstellt werden sollten. Die Entscheidungen waren damit weitgehend der persönlichen Initiative der beteiligten General­staatsanwälte überlassen und von dem Eindruck bestimmt, den die Verantwortlichen im jeweiligen Gebiet von der Lage und von den Getangenen hatten.

Wie solche Anweisungen aussahen, ist aus den Verfügungen des Generalstaatsanwalts in
 
Linz vom 07. April 1945 an die Vorstände der Vollzugsanstalten
im Bezirk Linz sowie aus den Verfügungen vom 14 April 1945 an die Oberstaatsanwälte in Linz, Ried, Steyr und Wels sowie an den Vorstand des Zuchthauses Garsten, des Arbeitshauses Suben und der Haftanstalten Linz, Ried und Wels vom gleichen Datum ersichtlich.
 
Der Generalstaatsanwalt in Linz verfügte am 07. April 1945 an die Vorstände der selbständigen Vollzugsanstalten seines Bezirks, „über Anordnung des Gauleiters", welche Häftlinge zu beurlauben waren und welche nicht. „Nicht zu beurlauben sind Ausländer, Judenmischlinge 1. Grades und Zigeuner. Insoweit ergeht noch eine besondere Verfügung. Protektoratsangehörige sind nicht als Ausländer zu behandeln, soweit sie nicht politische Häftlinge sind"207.
 
Am gleichen Tag hatte der Generalstaatsanwalt in Linz eine Rücksprache beim Gauleiter, in deren Folge unter anderm auch die sofortige Ent­lassung der Kriegswirtschaftsverbrecher angeordnet wurde208.
 
Eine der schon erwähnten Verfügungen des Generalstaatsanwalts in Linz vom 14. April 1945 an die Oberstaatsanwälte und an die Vorstände der selbständigen Vollzugsanstalten seines Bezirks betrifft die Freima­chung von Sachwerten. Es werden die einzelnen Transportmittel be­stimmt und es wird angeordnet, was an Sachwerten abzutransportieren war. „Oberster Grundsatz der Freimachung ist: Nichts darf dem Feind in die Hände fallen. Die Freimachung von Sachwerten erfolgt in erster Linie durch Zurückführung und gegebenenfalls durch Vernichtung." Alle in Betracht kommenden Maßnahmen waren frühzeitig zu planen und vor­zubereiten209.
 
Die andere Verfügung des Generalstaatsanwalts in Linz vom gleichen Tage an die Vorstände des Zuchthauses in Garsten, des Arbeitshauses in Suben, der Haftanstalten in Linz, Ried und Wels behandelt die Räumung von Gefangenen im Falle der Feindbedrohung. Ausländer waren der Polizei, wehrmachtgerichtliche Straf- und Untersuchungsgefangene waren dem Ortskommandanten beziehungsweise dem Kommandeur einer Truppe zu übergeben. NN-Gefangene durften nicht in Freiheit gesetzt werden210.
  
In einer weiteren Verfügung des Generalstaatsanwalts in Linz an den Vorstand des Zuchthauses Garsten vom 02. Mai 1945 wird der zu beur­laubende Gefangenenkreis näher bestimmt und die zu treffenden Maß­nahmen motiviert211.
 
Aus dem Bezirk des Generalstaatsanwalts in Linz waren jedoch keine Überstellungen von Häftlingen an die Polizei und deren spätere Erschießung in Erfahrung zu bringen212. In anderen Fällen dagegen kennen wir Erschießungen von Gefangenen bei Räumungen von Straf- und Untersuchungshaftanstalten, ohne daß aber hier zu erfahren war, ob die geheimen Richtlinien Grundlage dieser Aktionen waren. Allerdings legen die Ge samtumstände es nahe, daß den zuständigen Generalstaatsanwälten diese Vorschrift bekannt war und sie sich danach richteten. So haben z. B. verschiedene Ereignisse bei Räumungen von Justizvollzugsanstalten in den Oberlandesgerichtsbezirken Königsberg, Danzig (Gdansk), Kattowitz (Katowice), Breslau (Wroclaw) und Stettin (Szczecin) Ähnlichkeiten mit den geheimen Richtlinien in dem wesentlichem Punkte, daß ein Teil der Häftlinge entlassen, ein anderer der Polizei übergeben, während die restlichen Gefangenen nach Westen in Marsch gesetzt wurden. In einigen Fällen handelte man nicht nach den Richtlinien und man ließ verschiedene Gefangene, meist kranke und marschunfähige, einfach zurück, ohne daß von einer Entlassung die Rede ging. Bei den der Polizei übergebenen Gefangenen soll es sich um „gefährliche Gefangene", z. T. auch um Ausländer gehandelt haben. Das weitere Schicksal dieser Gefangenen ist nicht in allen Fällen bekannt geworden. In einigen Fällen wurden sie sofort erschossen, in andern wurden auch noch Gefangene während des Rückmarsches erschossen. Hierbei soll es sich um kranke oder marschunfähige, erschöpft liegengebliebene Häftlinge gehandelt haben. Es gibt sogar einige Fälle, in denen die Polizei einfach die Übernahme der Gefangenen ablehnte. So erreichten am 25. Januar 1945 115 polnische Gefangene aus Wadowitz (Wadowice) das Stammlager Teschen (Cieszyn), wo sie der Polizei übergeben werden sollten. Weil diese jedoch bereits ihre Gefangenen abtransportiert hatte, nahm sie keine neuen mehr an. So wurden die Gefangenen einfach bis auf 10 Mann entlassen. In Brieg lehnte am 22. Januar 1945 die Gestapo die Übernahme von NN-Gefangenen ab, und diese wurden auch mit nach Westen in Marsch gesetzt. Auch in Gollnow (Goleniow) weigerte sich am 15. März 1945 die Polizei, 100 Gefangene anzunehmen. In Teschen seinerseits hatte ein Anstaltsvorsteher, entgegen den Weisungen des Generalstaatsanwaltes, fast 500 Gefangene entlassen. Der Leiter der Strafanstalt Wronke (Wronki) zog mit all seinen Gefangenen nach Westen, wie wir später noch genauer sehen werden. Aus dem Zuchthaus Gollnow wurden am 13. Februar 1945 auf Veranlassung des Zuchthausvorstehers unter anderem 34 Gefangene ohne Zustimmung des Generalstaatsanwalts abtransportiert, die als „gefährliche Gefangene" der Polizei überstellt werden sollten. Der Vorsteher will in Übereinstimmung mit dem Beauftragten des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD gehandelt haben, was dieser jedoch abstritt. Am 11. Februar 1945 wurden 104 polnische Häftlinge des Zuchthauses Fordon (Fordon) gegen den Wil lcn des Reichsverteidigungskommissars, der die Polen der Polizei über

stellt haben wollte, vom Jugendgefängnis Naugard i.P. nach Coswig (Sachsen-Anhalt) transportiert213.
 
In einer andern Gegend Deutschlands, in Weimar, dagegen setzte sich am 01. April 1945 der zuständige Generalstaatsanwalt mit der Gestapo in Verbindung, um die leichten Fälle der Justizhäftlinge zu entlassen und die übrigen, die sogenannten Todeskandidaten, die normalerweise zum Tode verurteilt worden wären, im letzten Augenblick zu entlassen oder den Amerikanern zu überlassen. Der Chef der Sicherheitspolizei, Hans-Helmut Wolff, wollte jedoch die Todeskandidaten ausgeliefert haben, um sie zu erschießen. Er berief sich hierbei auf strikte Weisungen aus dem Reichssicherheitshauptamt, laut denen diese Häftlinge auf keinen Fall in die Hände des Gegners fallen dürften. Die Aussonderungen der Opfer dagegen sollte der Staatsanwalt, wegen seiner guten Kenntnisse der einzelnen Anklageschriften, vornehmen. Der Vorgesetzte des Staatsanwalts willigte in dieses Vorgehen ein, gab jedoch seinerseits Anweisungen für die Gefangenenauswahl, nach denen dann gehandelt wurde. Die Gestapo ihrerseits wählte im Polizeigefängnis die „Todeskandidaten" für die Hinrichtung aus, die zusammen mit den Justizhäftlingen erschossen werden sollten. Später stellte sich jedoch heraus, daß eine weit größere Anzahl Häftlinge, und nicht nur „Todeskandidaten", erschossen worden waren214.
 
Es fehlen konkrete Hinweise, da
ß die geheimen Richtlinien die Grundlage für die Räumung des Zuchthauses in Sonnenburg bildeten. Die großen Ähnlichkeiten zwischen dieser und den Richtlinien deuten jedoch darauf hin, daß sie zu jener Zeit bestanden haben und auch angewandt wurden. Richter, Leiter der Stapostelle in Frankfurt/Oder, und Nickel, Leiter des Erschießungskommandos, wollen die Richtlinien nicht gekannt haben, was das Kieler Landgericht ihnen glaubte215. Es konnten hierfür auch keine Gegenbeweise gefunden werden.
 
Vergleich zwischen den wichtigsten Bestimmungen der geheimen Richtlinien und den Ereignissen im Zuchthaus Sonnenburg

Geheime Richtlinien                                                                           Sonnenburg

- Der Generalstaatsanwalt und der Reichsverteidigungskommissar hatten gemeinsam die notwendigen Maßnahmen festzulegen und durchführen zu lassen.

- Die Freimachung erstreckte sich auf die Gefangenen, das Aktenmaterial und die wesentlichen Sachwerte.

- Die Durchführung der Freimachung wurde durch die Aufsichtskräfte und das sonstige Personal der Anstalt ausgeführt.

- Die Freimachung erfolgte durch:

a)
Rückführung                                         a) Rückführung

b) Abgabe an andere Stellen                       b) Abgabe an andere Stellen

c) Entlassung

- Listenm
äßige Erfassung der Gefangenen in:

a)
 
entlassungsfähige

b) zu überstellende                                     b) zu überstellende

c) zurückzuführende                                   c) zurückzuführende

- Ließ sich die Rückführung der Gefangenen in dem vorgesehenen Umfang nicht mehr durchführen, so waren
 
a) die nicht ausgesprochen asozialen und
staatsfeindlichen Gefangenen zu entlassen;

b) die andern der Polizei zu überstellen oder,    b) Der größte Teil der Gefangegenen wurde
wenn dies unmöglich war, durch Erschie
ßung    der Polizei übergestelt und erschossen.
unschädlich zu machen

c) die Spuren der Unschädlichmachung            c) Dieser Punkt war undurchfürbahr
 
- Die Freimachung von Sachwerten erfolgte durch

a) Rückführung                                            a) teilweise Rückführung

b) Vernichtung

c) Lähmung (Herausnahme wichtiger Teile)

 

 

IV.

Das Massaker
 

1° Die Ereignisse außerhalb Sonnenburg
 
Da die Front immer näher rückte, mußten verscheidene Behöorden sich mit dem Problem einer Raümung des Zuchthauses Sonnenburg befassen. Der Staatssekretär Klemm vom Reichsjustizministerium gab vor dem Militärgericht in Nürnburg zu, daß er mit Generalstaatsanwalt Hanssen vor dem 30. Januar 1945 über Sonnenburg gesprochen hatte. Hierbei soll jedoch nur über die angebliche Übertragung der Befehlsgewalt über das auf Himmler geredet worden sein, wobei sich Klemm für einen Kaumungsbefehl nicht zuständig und Haussen an den Reichsverteidigungskommissar verwiesen habe216.

Doch seine Stellung als Staatssekretär und als Vertrauter des Reichsjustizministers erlaubte Klemm bestimmt eine größere Kenntnis über die vorgange in Sonnenburg, als er zugeben will. Schließlich stand er ja als Beschuldigter vor dem Militärgericht, und einer der Anklagepunkte waren die Morde in Sonnenburg. Aus einem Aktenvermerk vom 03. Februar 1945 über die Räumung des Zuchthauses Gollnow geht auch hervor, daß Klemm genau über die Evakuierungen der Zuchthäuser Bescheid wußte.
 
"1 .Vermerk:
Die vom Generalstaatsanwalt Stecker am 2. Februar erbetene Ermächtigung wurde heute durch Vortrag Herrn Minister zur Entscheidung unterbreitet.

Herr Minister entschied wie folgt:
 
Aus dem Zuchthaus Gollnow sollen die ungefährlichen Gefangenen zur gegebenen Zeit entlassen werden. Die Prüfung soll insbesondere bei
politischen Gefangenen (auch Heimtücker) einschränkend sein. Alle Entlassungen haben unauffällig zu erfolgen. Die Prüfung, ob ein Gefangener ungefährlich ist, soll entsprechend dem Vorschlag des Reichsverteidigungskommissars im Benehmen mit Herrn Pietsch und außerdem mit dem höheren SS- und Polizeiführer Stettin erfolgen. Die politisch wichtigen Gefangenen sind möglichst sofort abzutransportieren, insbesondere politisch wichtige Tschechen.
Alle nicht entlassenen Gefangenen, deren Abtransport im Räumungsfalle nicht möglich ist, sind in diesem Augenblick der Polizei zu überstellen.
2.
Diese Anordnung wird inhaltlich versuchsweise durch Kurier nach Stettin gebracht und außerdem dem RSHA zur Übermittlung an den Generalstaatsanwalt durchgesagt werden. Ferner wird versucht, Generalstaatsanwalt Stettin auch telefonisch zu unterrichten.

Berlin, den 3. Februar 1945 gez. Klemm"

Es folgen mehrere handschriftliche Zeichen217.
 
Ja, sogar am 11. Februar 1945 ordnete er selbst die Freimachung des Gefängnisses in Bautzen an, durch Entlassung von gewissen Gefangenen und die Verlagerung der übrigen nach Waldheim, und um Ostern 1945 be­fahl er die Räumung des Gefängnisses in Rodenfeld und wies die Direktorin an, wie sie über die Gefangenen zu entscheiden habe218.
 
Wir wissen nicht, ob Hanssen die nach den Richtlinien dem Generalstaatsanwalt des Freimachungsgebietes zustehenden Aufgaben zur Vorbereitung der Freimachung getroffen hatte. Hierzu gehörten die Fühlungnahme mit dem Reichsverteidigungskommissar, um mit ihm gemeinsam die für die Räumung der Anstalt notwendigen Maßnahmen festzulegen und ihre rechtzeitige Durchführung sicherzustellen. Obwohl Hanssen dienstliche und persönliche Bindungen zu Sonnenburg hatte, scheint es eher, als ob er nur die direkt vom Reichsverteidigungskommissar oder über das Reichsjustizministerium erteilte Anordnung weitergeleitet habe.
 
Denn nach den
Richtlinien lag die Freimachung feindbedrohter Gebiete in den Händen der Reichsverteidigungskommissare219. Diese waren auch Inhaber der vollziehenden Gewalt im Operationsgebiet. Die Befugnisse des militärischen Oberbefehlshabers beschränkten sich dagegen nur auf die unmittelbare Kampfzone. Eine Begrenzung der beiden Zonen ge
schah im Einvernehmen zwischen Reichsverteidigungskommissar und Oberbefehlshaber220. „Nur in einer Kampfzone von 20 km Tiefe war die Wehrmacht gegenüber den Dienststellen der Gauleiter und Reichsvertei­digungskommissare weisungsberechtigt"221.
 
Nach den vom Chef des OKW unterzeichneten und vom Führer genehmigten Richtlinien sollte die Räumung dort „wo eine einigermaßen feste Front besteht, in einer Tiefe von 30 km eingeleitet werden, wo nur eine stützpunktähnliche oder keine Front besteht, in einer Tiefe von 60 km von den feindl. Pz-Spitzen"222.
  
Aus einem Fernschreiben vom 28. oder 29. Januar 1945 des Reichsf
üh­rers SS Heinrich Himmler in seiner Eigenschaft als Befehlshaber der Weichselarmee an das Reichsinnenministerium und den Gauleiter Oberpräsident Stürtz, geht auch hervor, daß Sonnenburg noch nicht zur „unmittelbaren Kampfzone", sondern zum „Operationsgebiet" gehörte.

„1. Ich ordne an, daß zunächst aus einer 15 km breiten Zone westlich Tirschtiegel-Riegel geregelt und organisiert Frauen und Kinder evakuiert werden.

2. Alle militärischen Stellen sowie alle Dienststellen von Partei und Staat sowie die ganze männliche Bevölkerung bleibt in diesem Gebiet.

3. Die Leiter aller militärischen und zivilen Dienststellen müssen sich darüber klar sein, daß das Verlassen ihres Platzes ohne Befehl die Todesstrafe nach sich zieht ..."
 
Obwohl Gauleiter St
ürtz in dem Schreiben nicht als Reichsverteidigungskommissar bezeichnet wurde, kam das Kieler Landgericht zur Erkenntnis, daß es sich an ihn in seiner formellen Zuständigkeit als Reichs­verteidigungskommissar richtete223. Da diese Anordnung lediglich eine Zone 15 km westlich des Tirschtiegel-Riegels betraf und Sonnenburg etwa 70 km Luftlinie weiter westlich davon liegt, ist es sicher, daß im Raum Sonnenburg die Befehlsbefugnisse in einem Operationsgebiet galten. Dies ergibt sich auch aus dem Vermerk Eggenspergers vom 31. Januar 1945, in dem vom „Festungskommandanten Küstrin" die Rede ist und wo es wei­ter heißt, „daß mit einem Panzerdurchstoß der Russen auf Sonnenburg im Laufe dieser Nacht zu rechnen ist"224.
 
Die Angaben des Staatssekret
ärs Klemm, Heinrich Himmler habe die Verantwortung für das Zuchthaus Sonnenburg übernommen, ist für sich gesehen wenig überzeugend. Dies würde auch nicht die weitere Tätigkeit des Generalstaatsanwalts in dieser Angelegenheit erklären. Senatspräsident Hecker vom Reichsjustizministerium hat bestritten, davon gehört zu haben. Auch Dr. Eggensperger, Referent im selben Ministerium, wußte nichts von dieser Unterstellung. Er hielt es jedoch nicht für ausgeschlossen, „daß damals alles möglich war"225.
 
Der General der Waffen-SS und SS-Obergruppenführer Gottlob Berger sagte 1962 aus, der Reichsführer SS und Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Weichsel habe in seiner Gegenwart dem Leiter des Reichskriminalamtes, Polizeioberst Panziger, Amtschef V im Reichssicherheitshauptamt, den Befehl erteilt, für eine Erschießung der „Schwerverbrecher" im Zuchthaus Sonnenburg zu sorgen. Vom Kieler Landgericht befragt, konnte sich. Berger nicht mehr an diese Aussage erinnern und gab an, wenn er eine derartige Aussage gemacht habe, so sei sie nicht richtig. Das Gericht folgte der letzten Aussage226.
 
Urkunden, die einen direkten Eingriff Himmlers in die Sonnenburger Ereignisse nachweisen, sind nicht aufgefunden worden. Es ist sogar sehr gut möglich, daß Himmler, der seit dem 25. Januar 1945 Oberbefehlsha­ber der Weichselarmee war, sich zu dieser Zeit überhaupt nicht in Berlin, sondern in seinem Hauptquartier in Deutsch-Krone (Walcz), rund 240 km nordöstlich von Berlin, aufhielt227.

Jedoch war der Reichsführer SS für Anordnungen, wie sie für Sonnen­burg erfolgt sind, nicht ganz ausgeschaltet. Nach dem 2. Führererlaß über die Befehlsgewalt in einem Operationsgebiet innerhalb des Reiches vom 20. September 1944 oblag dem Reichsführer SS „die reichseinheitliche Ausrichtung aller nach diesem Erlaß von dem Reichsverteidigungskommissar zu treffenden Maßnahmen"228. Er hatte also Befugnis zum Eingreifen. Das bedeutet aber wiederum nicht, daß er in jedem Einzelfall eingreifen mußte und eingegriffen hat. Hierauf bezieht sich offensichtlich der Vermerk Eggenspergers vom 31. Januar 1945. „Entsprechend der Anord­nung des Reichsverteidigungskommissars, Gauleiter Stürtz . . . eine Anordnung, die vom Reichsführer SS genehmigt worden ist"229. Es bestehen aber Zweifel für die erwähnte Genehmigung durch Himmler. Der Ausdruck „genehmigt" kann verschieden gedeutet werden. Sowohl Eggensperger als auch Haussen können ihn als Ergebnis eines Denkprozesses auf Omind erhaltener Informationen von sich aus und auch unzutreffend verwendet haben230. Nach dem schon erwähnten 2. Führererlaß vom 20. September 1944 brauchte der Reichs Verteidigungskommissar für Maßnahmen, die zu seiner Zuständigkeit gehörten, keine „Genehmigung" durch Himmler. Letzterer konnte lediglich intervenieren, wobei die Gesichtspunkte, die eine solche Intervention verursachten, durchaus nicht in der vom Reichsverteidigungskommissar angeordneten Maßnahme zu liegen brauchten.
 
In Polizeiangelegenheiten hatte sich der Reichsverteidigungskommissar des zuständigen Höheren SS- und Polizeiführers zu bedienen231, der jedenfalls dem Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD gegenüber weisungsbefugt war. Nach einem Runderlaß des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 24. April  1939 (Dienstvorschrift für den Gefangenentransport PDV 28, RMBL i V. 1939 Bl. 1096 g) war der Transport von Justizstrafgefangenen Sache der Polizei. In diesem Zusammenhang führte das Kieler Landgericht auch fälschlicherweise die geheimen Richtlinien an, obschon diese im allgemeinen für die Räumung der Anstalten nur zuchthauseigenes Personal vorsahen232. Es ist also verständlich, daß sich der Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD, Dr. Fischer, mit der Sonnenburger Angelegenheit befaßte233.
 
Es bestand also eine Anordnung des Reichsverteidigungskommissars, Gauleiter Stürtz, für die Anstalten des Bezirks des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht in Berlin zur Auslagerung von Gefangenen. Obschon diese Anordnung nicht erhalten blieb, konnte der Reichsverteidigungskommissar auf Grund des 2. Führererlasses vom 20. September 1944 und der Richtlinien eine solche geben234. Auch der von Eggensperger am 31. Januar 1945 diktierte Vermerk235 legt es nahe, daß Stürtz eine Anordnung zur Räumung des Zuchthauses in Sonnenburg und zur Tötung eines Teils der Gefangenen zur Durchführung über das Reichssicherheitshauptamt an den Höheren SS- und Polizeiführer oder den Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD an die Staatspolizeistelle in Frankfurt/Oder weitergeleitet hat. Man muß aber hierbei die Äußerung Eggenspergers in Betracht ziehen, daß damals Zuständigkeiten keine allzu große Bedeutung mehr beigemessen wurde, weil die Unruhe bereits ungeheuer groß war und niemand mehr die Zuständigkeitsfragen genau prüfte236. Jedoch war dieser Befehlsweg, nach den damaligen Begebenheiten und Vorschriften, der wahrscheinlichste.
 
Daß die Räumung von Zuchthäusern auch im Reichssicherheitshaupt­amt besprochen wurde, beweist die Aussage des SS-Standartenführers Martin Sandberger, des Gruppenleiters VI A im RSHA, nach der, im Februar 1945, der Gruppenleiter VI B, SS-Standartenführer Steimle, ihm folgendes erzählte: Bei einer täglichen Amtschefbesprechung, bei der Steimle Schellenberg vertrat, „habe Müller, (Amtschef IV) Kaltenbrunne eine Liste von Personen vorgelegt, die in oder bei Berlin in Haft waren und

bei denen Kaltenbrunner entscheiden sollte, ob sie nach Süddeutschland überführt oder erschossen werden sollten, da die russischen Armeen sich Berlin näherten. Steimle wußte nicht, um was es sich handelte. Kaltenbrunner machte die Entscheidung in äußerst flüchtiger und oberflächlicher Form, und Steimle empörte sich mir (= Sandberger) gegenüber über die Leichtfertigkeit dieses Verfahrens. Daraus schloß ich, daß Kaltenbrunner eine Anzahl von Erschießungsbefehlen gegeben hat, denn wäre die Evakuierung angeordnet gewesen, dann wäre nicht von Leichtfertigkeit des Verfahrens gesprochen worden"237.

Nach Himmlers geheimen Durchführungsbestimmungen vom 06. Ja­nuar 1943 für die Exekutionen von KZ-Häftlingen, Fremdarbeitern und andern erfolgte.die Befehlsdurchgabe für die Hinrichtungen „mittels Schnellbriefes oder FS (= Fernschreibens) an die zuständige Staatspolizei-leitstelle bezw. den Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD. Diese Dienststelle hat von der Anordnung zu verständigen:
1. den Höheren SS- und Polizeiführer,

2. den Befehlshaber bezw. den Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD.
Die Anordnung wird gezeichnet
vom Chef des Amtes IV des RSHA oder von einem besonders Beauftragten."
  
Die Hinrichtungen au
ßerhalb der Konzentrationslagers waren "an einem geeigneten, von außen nicht einzusehendem Orte (Steinbruch, Waldstücke usw.) vorzunehmen. Innerhalb von Dörfern, Gehöften usw. werden sie nur in besonders bestimmten Ausnahmefällen vollzogen. Bei der Auswahl des Exekutionsplatzes sind nach Möglichkeit die Anregungen des zuständigen Bürgermeisters und Ortsgruppenleiters sowie berechtigte Bedenken der Grundstückeigentümer zu berücksichtigen." Weiter war, falls keine andere Weisung vorlag, die Öffentlichkeit von der Exekution auszuschließen238.
 
Die Einlassung von Richter zeigt auf das Reichssicherheitshauptamt hin. Auch sein Stellvertreter Herget behauptete, es sei ein geheimes Fernschreiben von dort gekommen, in dem eventuell auf die Erschießung hingewiesen worden sei. Piper dagegen sprach von der Verwunderung der Beteiligten, daß es sich nicht um eine Anordnung des Reichssicherheits­hauptamtes gehandelt habe. Es liegt jedoch am nächsten, daß Richter den Tötungsbefehl vom Reichssicherheitshauptamt bekommen hat. Dies bedeutet aber nicht, daß die Entscheidung auch dort gefaßt wurde. Vielmehr spricht manches dafür, daß die Anordnung durch ein Zusammenwirken
von Reichsjustizministerium, 
Reichsverteidigungskommissar und Generalstaatsanwalt zustande kam und auf dem Dienstwege an die Staats­polizeistelle Frankfurt/Oder weitergegeben wurde.

  
Eggensperger
gab an, daß nach seinem Eindruck der Erschießungsbefehl sicher von „oben" kam und nicht von Haussen stammte. Dies verhinderte jedoch nicht, daß derselbe Eggensperger nach einem Telefongespräch mit Hanssen niederschrieb ,,. . . habe ich (= Hanssen) deshalb heute abend die Gefangenen von Sonnenburg einem Kommando der Geheimen Staatspolizei übergeben lassen . . ." Dies würde bedeuten, daß Hanssen die Aktion in Sonnenburg ausgelöst hatte239. Jedoch dürfte dieser Übergabe eine Weisung des Reichsverteidigungskommissars vorausgegangen sein, der hierin durch den 2. Führererlaß vom 20. September 1944 und durch die Richtlinien gedeckt wurde240.
 
Zwei oder drei Tage vor dem 30. Januar 1945 erhielt Richter ein persönlich an ihn gerichtetes Fernschreiben, das von Himmler unterzeichnet war, mit dem Befehl, sofort das Zuchthaus von Sonnenburg, vor Eintreffen der Roten Armee, durch Erschießen der Häftlinge zu räumen, weil ein Rücktransport wegen des auf den Straßen herrschenden Verkehrschaos nicht mehr möglich sei. Weiter hieß es, daß es sich um Schwerverbrecher handele, die sich bei ihrer Freilassung sofort auf die Zivilbevölkerung stürzen und morden und plündern sowie die Sicherheit der Truppe gefährden würden. Anschließend wurde Richter persönlich für die Durchführung des Befehls verantwortlich gemacht241.
 
Das entsprechende Dokument, das wahrscheinlich aus der Abteilung IV des RSHA kam, blieb unauffindbar, so daß wir hier und auch für die späteren Vorgänge in Frankfurt/Oder im wesentlichen auf die Aussagen von Richter und Nickel angewiesen sind. Die Einlassungen der beiden sind insgesamt, aber auch in Einzelheiten, nicht überzeugend und zum Teil sehr widersprüchlich. Ganz gewiß lautete der Befehl nicht auf die Liquidierung sämtlicher Zuchthausinsassen, da schließlich eine Auswahl stattfand und nicht alle Häftlinge getötet wurden. Auch wurden bereits vor der Ankunft der SS die Vorbereitungen für einen Transport von etwa 200 Gefangenen und 150 Beamten mit ihren Familien getroffen242. Wahrscheinlich hieß es daher, daß die zu übergebenden „asozialen und staatsfeindlichen" Gefangenen zu töten seien, während Richter und Nickel, ebenso wie einige Wächter des Zuchthauses, für sich das Verdienst in Anspruch nehmen wollen, die etwa 150 Überlebenden gerettet zu haben.
 
Zumindest ungewöhnlich ist ferner auch die längere Begründung des Tötungsbefehls. Es wurde überhaupt kein Gefangener entlassen, obschon
dies nach den Richtlinien vorgesehen war243, so daß keine Gefahr für die Bevölkerung und die Truppe bestand. Das Verkehrschaos verhinderte auch nicht, daß noch etwa zwei bis drei Tage später der Konvoi mit den überlebenden Gefangenen sich ohne Schwierigkeiten von Sonnenburg absetzen konnte. Außerdem gab es auch noch die Möglichkeit einer Rückführung mit der Eisenbahn, die Sonnenburg mit Küstrin verband und heute noch verbindet.
  
Der Oberregierungskriminalrat und Leiter der Kripostelle
Frankfurt/Oder,
Wünsche, fand eines frühen Morgens ein möglicherweise vom Reichssicherheitshauptamt beim Nachtdienst eingegangenes Ersuchen in seinem Büro vor, in dem angeordnet wurde, das Zuchthaus Sonnenburg, wegen der am Nachmittag dieses Tages zu erwartenden Annäherung des Feindes, zu räumen. Wünsche schickte einen Beamten mit der telegraphischen Anordnung zur Stapostelle, um in Erfahrung zu bringen, was zu tun sei. Der Beamte kam ohne das Schreiben zurück und berichtete, bei der Stapo sei auch eine derartige Anordnung, und die Räumung würde durch Erschießen der Häftlinge vollzogen werden.

Wünsche glaubt, daß der Hinrichtungsbefehl nicht den Ausdruck „Erschießung", möglicherweise aber den Ausdruck „Sonderbehandlung" enthalten habe244. Dies ist gut möglich, denn öfters versuchten die Nationalsozialisten die direkten Ausdrücke, wie „töten" und „ermorden" in ihren schriftlichen Befehlen zu vermeiden. An ihrer Stelle gebrauchten sie Ausdrücke, die dazu neigten, das Töten entweder zu rechtfertigen oder zu verschleiern, wie: abdirigieren, entziehen, entnehmen, abziehen, abtransportieren, aufheben, abschieben, auffliegen, auslöschen, auflösen, abholen, erledigen, fertig werden, entlassen245, Aktionen, Sonderaktionen, Säuberung, Großsäuberungsaktionen, Ausschaltung, Aussiedlung, Vollzugstätigkeit, Exekutionsmaßnahme, entsprechend behandelt, der Sondermaßnahme zugeführt, sicherheitspolizeiliche Maßnahmen, sicherheitspolizeilich durchgearbeitet, usw.246.
 
Eines Nachts vor dem 30. Januar fand auch ein Telefongespr
äch zwischen der Behörde des Generalstaatsanwalts am Kammergericnt in Berlin und der Kripostelle in Frankfurt/Oder in der Bischofsstraße statt. In die­sem Gespräch hieß es, das Zuchthaus Sonnenburg sei zu verlegen und die schweren Fälle zu exekutieren247. Es war nicht zu klären, warum die Generalstaatsanwaltschaft sich an die recht unbedeutende und personalmäßig schwach besetzte und zudem für diese Angelegenheit nicht zuständige Knminalpolizeistelle wandte.  Anders dagegen würde der Fall liegen, wenn das Ersuchen vom Reichssicherheitshauptamt gekommen wäre, das so auf verschiedenen Wegen versuchte, einen Befehl durchzugeben, den es unbedingt ausgeführt sehen wollte, wie dies z. B. der Fall für die Räumung des Zuchthauses Gollnow war248.
 
Richter wollte trotz der angeblichen Drohung in dem Fernschreiben, mit dem Leben für die Durchführung des Befehls zu haften, diesen nicht weitergeben. Er habe Nickel, der ihm als fähiger Kommissar bekannt war, kommen lassen und ihm den Befehl gezeigt. Die Behauptung Ariers, er habe Nickel ausgewählt, weil er ihm persönlich näher gekommen war249, ist unglaubwürdig, da Nickel erst seit Anfang Januar 1945 in Frankfurt/Oder tätig war. Außerdem wird dies auch von Nickel bestritten250. Richter will den Befehl außer Nickel jedem andern gegenüber geheim gehalten haben. Er eröffnete Nickel, daß er den letzten Auslösungsbefehl für den nächsten Tag erwarte und daß er ihn für die Durchführung des Befehls auserwählt habe. Zunächst ließ er jedoch noch die Frage offen, ob er ihn endgültig zur Durchführung des Auftrages bestimmen werde. Daraufhin widersprach Nickel unmittelbar der Übernahme dieser Aufgabe251.
  
Auf Veranlassung
Richters
fuhr Nickel auch nach Sonnenburg. Dies sagte Richter aus, und Nickel bestätigte es in einer polizeilichen Vernehmung von 1962. Später widerrief Nickel diese Aussage unter der Begrün­dung, er habe damals Richter decken wollen. Wahrscheinlich glaubte Nickel, mit der neuen Aussage, die diese Fahrt nach Sonnenburg zu seiner eigenen Sache machte, sich in ein günstigeres Licht zu setzen252.
  
Zuerst fuhr Nickel mit dem Zug nach Küstrin zu seiner Familie. In Küstrin jedoch ließ er sich vom Chef des Kommandos der Schutzpolizei einen PkW nach Sonnenburg geben. Im Zuchthaus habe er sich mit dem Anstaltsleiter Knops unter vier Augen unterhalten253. Über den Inhalt dieses Gespräches konnte nichts Sicheres festgestellt werden. Nach Richter sollte Nickel dem Direktor den Befehl zeigen, um ihn zu bewegen, das Zuchthaus zu räumen254. Nickel seinerseits will Knops angedeutet haben, was den zu lebenslanger Strafe und den zum Tode verurteilten Häftlingen bevorstehe. Dieser sei entsetzt gewesen, habe es aber abgelehnt, das Zuchthaus zu evakuieren. Der Anstaltsleiter erklärte dagegen zuletzt am 29. August 1962, daß Nickel in Zivil in Sonnenburg erschienen sei und von der Übernahme des Zuchthauses durch die SS berichtet habe. Mehr wollte er sich nicht mehr erinnern können255. Möglich ist aber auch, daß bereits bei dieser Gelegenheit über den Kreis der zu Erschießenden und über die Auswahl der Gefangenen gesprochen wurde. Es war aber nicht mehr mit Sicherheit herauszufinden, ob die Auswahl der Todeskandidaten auf hö herer Ebene stattfand oder bereits vorher vom Anstaltsleiter oder erst später vom SS-Kommando an Ort und Stelle erfolgte. Jedoch einiges deutet darauf hin, wie wir noch sehen werden, daß auf Grund allgemeiner Richtlinien der Anstaltsvorsteher schon eine erste Aussonderung vornahm, die dann später nach Beratung mit den Mitgliedern des Exekutionskommandos abgeschlossen wurde.
  
Einige Tage vor dem 30. Januar sprach Nickel beim Obergefreiten Geiseler in
Küstrin vor, der zu der Heeressanitätsstaffel (Standortlazarett) in Frankfurt/Oder gehörte. Beide kannten sich von früher, wo sie Nachbarn und ihre Väter bei der Reichsbahn angestellt waren. Nickel erzählte
Geiseler von einem unangenehmen Befehl, den er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könnte. Inwieweit Nickel Geiseler hierbei einweihte, war nicht mehr zu klären. Da Nickel beabsichtigte, wegen des Tötungsbefehls und wegen des zu erwartenden Kriegsendes unterzutauchen, bat er Geiseler um eine Uniform und um ein neues Soldbuch. Beide vereinbarten, daß Nickel sich auf einer Insel im Dehmsee bei Fürstenwalde verstecke, wobei Geiseler für die Ernährung sorgen sollte. Geiseler besorgte auch die Uniform und das Soldbuch. Aber die Benutzung des Soldbuches scheiterte, weil ein entsprechendes Amtssiegel nicht greifbar war. Die Uniform war jedoch nach Ansicht der Beteiligten ohne Soldbuch nicht verwendbar. Als Geiseler wenige Tage später das Dienstsiegel besorgt hatte, erklärte Nik­kei, daß es schon zu spät sei256.
 
Vor dem 30. Januar rief, auf Grund eines Anrufes des Generalstaatsanwalts, der Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD, Dr. Fischer, bei Richter auf der Dienststelle an. Das Gespräch wurde von Franz Her-get, Kriminalrat im Hauptquartier der Gestapo in Frankfurt/Oder, angenommen und auf Richters Apparat umgelegt. Das Thema dieses Gesprä­ches war Sonnenburg, ohne daß sich dessen genauer Inhalt jedoch feststel­len ließ. Auf jeden Fall hat Dr. Fischer nachgefragt, ob der Befehl ausge­führt worden sei. Als Richter die Frage verneinte, wies der Inspekteur darauf hin, daß die Anweisung auf der Stelle auszuführen sei und daß eine Befehlsverweigerung Richter den Kopf kosten würde257.
 
Soweit Richter in seiner Aussage, die aber mit Vorsicht zu genießen ist, da es sich hierbei ganz gut um eine Schutzbehauptung handeln kann. Andererseits ist es aber nicht ausgeschlossen, daß Richter noch etwas Zeit gewinnen wollte und sich erst durch den Anruf des Inspekteurs zur Auslösung des Befehls gezwungen sah. Denn trotz seiner Vergangenheit als Führer des Einsatzkommandos 8 in Mogilew (Rußland), das Massenerschießungen vornahm, scheint Richter niemals alle Skrupel überwunden
zu haben. So ist in seinen Personalakten vermerkt, daß er im Osten führungsmäßig als Kommandeur versagt habe und daß der Chef der Einsatzgruppe D ihn als den Typ des Menschen bezeichnet habe, der als Kommandoführer nicht geeignet sei258. Jedenfalls ist er auch als Vorgesetzter für die Ermordung von etwa 70 kranken und schwachen Häftlingen der Krankenbaracke des ihm unterstellten Arbeitserziehungslagers Schwetig (Swiecko) verantwortlich259.
 
Am Morgen des 30. Januars beordnete Richter Nickel wieder zu sich und befahl, die Hinrichtungen in Sonnenburg so schnell wie m
öglich durchzuführen. Nickel will sofort energisch widersprochen haben, wobei es zu einem heftigen Wortwechsel gekommen sei. Richter soll Nickel darauf aufmerksam gemacht haben, daß er sich der Befehlsverweigerung schuldig mache. Er habe nachdrücklich auf die Befehlsausführung bestanden, und Nickel blieb nur zu gehorchen übrig260.
 
Beide wollen also nur unter Zwang den Tötungsbefehl ausgeführt haben. Auf den Befehlsnotstand als Entschuldigungsgrund für Verbrechen während des III. Reiches berufen sich viele. Aus diesem Grunde ist die Frage nach dem Kriege von den deutschen Schwurgerichten immer wieder geprüft worden. Dabei ergab sich, daß der NS-Staat im allgemeinen und die SS im besonderen Befehlsverweigerung und Ungehorsam häufig hart bestraften. In keinem Falle konnte jedoch nachgewiesen werden, daß die Verweigerung eines Exekutionsbefehls härtere Folgen hatte als Beförderungs- und Auszeichnungssperre, Versetzung in die Heimat beziehungsweise an die Front oder ein Vermerk in die Personalakte: der Betreffende habe sich als „zu weich" erwiesen. Im Gegenteil, eine solche Weigerung war gewöhnlich ohne irgendwelchen Nachteil für den Betreffenden261. Am 23. März 1944 um 15.45 Uhr verübten Mitglieder der „Resistenza" einen Bombenanschlag gegen 156 Soldaten der II. Kompanie des 3. Bataillons vom SS-Regiment Bozen in der Via Rasella in Rom. 22 Soldaten starben auf der Stelle, während weitere 11 in den nächsten Stunden ihren schweren Verletzungen erlagen. Einen Tag später, zwischen 15.30 und 20.00 Uhr, erschoß die SS in den Ardeatinischen Höhlen 335 Geiseln im Alter zwischen 14 und 75 Jahren - Arbeiter, Künstler, Diplomaten, Anwälte, Angestellte, Ärzte, Kaufleute, Schüler und einen katholischen Priester.
  
Als der General Kurt
M
älzer, Stadtkommandant in Rom, Dobbnck, Kommandeur des 3. Bataillons, den Auftrag gab, mit seinen Leuten die Geiselerschießungen vorzunehmen, weigerte sich dieser. Dobbricks Befehlsverweigerung gelangte zwei Tage später auf dem Wege einer ofhzul len Beschwerde von SS-Obersturmbannführer Herbert Kappler, Chef des Sicherheitsdienstes in Rom, zu General Karl Wolff, Höherer SS- und Polizeiführer für Italien. Jedoch gegen Dobbrick wurde nichts unternommen. Er blieb weiterhin Kommandeur 
des 3. Bozener Bataillons.

 

Daraufhin rief Mälzer das Hauptquartier der 14 Armee an, wo er mit Oberst Wolfgang Häuser sprach. Er forderte die sofortige Bereitstellung eines Exekutionskommandos. Oberst Häuser, der kurze Zeit spater zum General befördert wurde, weigerte sich ebenfalls, so daß schließlich Kapp-ler mit seinen Leuten die Erschießungen ausführen mußte262.
 
Die Nationalsozialisten wu
ßten sehr gut, daß nicht jedermann für diese „Arbeit" geeignet war. Wohl arbeiteten sie häufig mit Drohungen gegenüber den Befehlsverweigerern, andererseits brauchten sie diese jedoch nicht durch drakonische Strafen zu zwingen, denn es gab deren genug, die bereit waren, die verbrecherischen Befehle auszuführen. In der Regel gehorchten die zu verbrecherischen Hinrichtungen Befohlenen ohne Widerspruch oder gaben den Versuch, sich der Befehlsausführung zu entziehen, auf einen bloßen „Anpfiff" hin, sofort auf, wie dies auch im Falle Richter und Nickel zutraf263.
 
Die weiteren Ausf
ührungen der beiden zu dieser Unterredung haben sich als falsch erwiesen. So will Richter Nickel angewiesen haben, den Holzgaswagen, Marke Citroën, der „bei jedem Meter stehenblieb", für die Fahrt nach Sonnenburg zu benutzen. „Mit Sicherheit haben Sie eine Panne. Wenn nicht, müssen Sie eben trotzdem eine haben; sie dürfen auf keinen Fall ankommen, so befehle ich Ihnen, sämtliche Insassen des Zuchthauses im Einvernehmen mit dem Direktor zu retten." Jedoch nach den übereinstimmenden Aussagen von Baudis und List, die beide der Fahrbereitschaft der Stapostelle Frankfurt/Oder angehörten, gab es keinen LkW, der besonders betriebsuntauglich gewesen wäre. Alle Fahrzeuge der Dienststelle waren den damaligen Umständen entsprechend diensttauglich. Das Kommando fuhr ja auch ohne Schwierigkeiten von Frankfurt/Oder nach Sonnenburg und zurück264.
 
Laut Nickel habe die Auseinandersetzung zwischen ihm und
Richter damit geendet, da
ß Richter klar und deutlich die Verantwortung für die Durchführung des Befehls aufgeteilt habe. So sei Nickel nur für den Iransport für das Kommando hin und zurück verantwortlich gewesen. Alles wejtere sei einem Untersturmführer zugeteilt worden, dessen Name er nicht kenne. Dazu ist zu sagen, daß es zur militärischen Regel gehört, dem Ranghöchsten das Kommando zu übertragen, und es wurde festgestellt, daß Nickel als Obersturmführer den ranghöchsten SS-Dienstgrad aller Kommandoangehörigen hatte. Ob er zugleich auch als Kriminalkommissar den höchsten Polizeidienstgrad hatte, konnte nicht geklärt werden. Dies ist jedoch gut möglich, da gewöhnlich SS- und Polizeigrad parallel liefen. Gegen diese Behauptung spricht auch das spätere Auftreten von Nickel in Sonnenburg. So führte der Anstaltsleiter Knops aus, daß er nur mit Nickel verhandelt habe. Dies hätte sich bestimmt erübrigt, wenn Nickel nur die Verantwortung für die Hin- und Rückfahrt getragen hätte. Auch Richter gab an, nichts von einem Untersturmführer als Verantwortlichen für die Exekution gehört zu haben265.
 
Auch die weitere Angabe Nickels, laut dem Fernschreiben sei ein zweites Kommando direkt von Berlin aus nach Sonnenburg in Marsch gesetzt worden, ist nicht glaubhaft. Wenn ein Kommando aus Frankfurt/Oder Sonnenburg infolge Kriegseinwirkung nicht erreichen sollte, bestanden noch weniger Chancen für ein anderes Kommando aus Berlin. Ein zweites Kommando ist auch nie in Sonnenburg angekommen. Richter seinerseits weiß auch nichts von einem zweiten Kommando. Wahrscheinlich wollte Nickel hiermit zu erkennen geben, daß ein anderer die Tat vollbracht hätte, wenn er sie nicht selbst begangen hätte266.
 
Es war unmöglich herauszufinden, wer das Kommando bei der Stapostelle in Frankfurt/Oder zusammenstellte. Wenn man Richter folgen will, nicht er selbst habe die Auswahl der Leute angeordnet, sondern Nickel überlassen, so muß er als Verantwortlicher für die Durchführung des Befehls diese Auswahl zumindestens mit Nickel näher erörtert haben. Dagegen ist der Hinweis Nickels, selbst zur Auswahl von Leuten nicht in der Lage gewesen zu sein, unglaubhaft. Obschon er erst seit kurzem wieder in Frankfurt/Oder Dienst tat, war er wegen seines Dienstranges und der hin­ter ihm stehenden Autorität vonRichter sehr wohl in der Lage, sich die geeigneten Leute auszusuchen267.
 
Das nach Sonnenburg geführte Kommando umfaßte etwa 20 Mann. Die genaue Zahl war nicht mehr feststellbar, da die verschiedenen Aussagen voneinander abweichen268.
 
Auch die Zusammensetzung des Erschießungskommandos blieb unklar. Nach Richters Ansicht gehörten zum Kommando Angehörige von aufgelösten Stapostellen, die aus östlichen Gebieten nach Frankfurt/Oder gelangt waren. Etwas präziser dagegen war Nickel, der angab, daß sich das Kommando zur Hälfte aus SS-Führern und aus Wachmannschaften zusammensetzte, die aus den Arbeitserziehungslagern (AEL) gekommen seien269.
 
Etwa 4 km s
üdöstlich von Frankfurt/Oder lag das AEL-Schwetig, das aber erst am 31. Januar 1945, also nach den Exekutionen in Sonnenburg
geschlossen wurde270. Dagegen war das AEL-Brätz (Brojce), das auch Frankfurt/Oder unterstand, bereits am 23. Januar 1945 geräumt worden271. Arbeitserziehungslager im Warthegau, der zu dieser Zeit bereits für die Deutschen verloren war, befanden sich in Hohensalza (Inowroclaw), Litzmannstadt (Lodz), Ostrowo (Ostrow) und in Posen-Lenzingen (Junikowo)272. Es ist also gut möglich, daß einige Mitglieder der hier frei gewordenen Wachmannschaften z. T. das Erschießungskommando von Sonnenburg stellten.
 
Gemäß Inschrift auf dem Denkmal zu Ehren der Opfer von Sonnenburg nahmen außer SS auch Wlassow-Soldaten am Massaker der Häftlinge teil273. Hier handelt es sich aber um eine Fehldeutung verschiedener Aussagen. Die Wlassow-Soldaten waren nach dem russischen General Andrej Wlassow, Befehlshaber der 2. sowjetrussischen Panzerarmee, die im Juli 1942 kapitulierte, benannt. 1944 und 1945 leitete Wlassow eine von den Deutschen gebildete antistalinistische russische politische Organisation, das „Komitee zur Befreiung der Völker Rußlands" (KONR = Komitet Oswoboshdenija Narodow Rossii). Die Bezeichnung Wlassow-Soldaten wird allgemein für sämtliche Einheiten, die im Rahmen der Wehrmacht und der SS auf Seiten der Deutschen, an der Ostfront, auf der Krim sowie in Jugoslawien, in Polen, in Frankreich, in Belgien, in Deutschland und in der Tschechoslowakei im Einsatz waren, gebraucht. Diese Soldaten wurden auch zur Bewachung der großen Verbindungswege, zur Partisanenbekämpfung und zu sogenannten Befriedungsaktionen verwendet. Insgesamt belief sich ihre Zahl auf etwa 800 000 Mann. Im engeren Sinne des Wortes handelte es sich aber nur um die Truppen der „Russischen Befreiungsarmee" (ROA = Russkaja Oswoboditelnaja Armija), die sich aus zwei Divisionen, der 600. (russ.) Infanterie-Division und der 650. (russ.) Infanterie-Division, zusammensetzte. Die 600. (russ.) Inf. Div. wurde im März 1945 zweimal, jeweils für einige Tage, an der Ostfront eingesetzt. Die andere Infanterie-Division dagegen kam nicht zum Einsatz274.
 
Die Frau des Zuchthausarztes, Wally Seidler, weiß von vielen Wlas-sow-Reitern in Sonnenburg. Nach ihren Informationen jedoch ermordete die Gestapo die Gefangenen275. Der Ortsgruppenleiter von Sonnenburg, Städter, traf am frühen Morgen des 31. Januar 1945 vor dem Zuchthausgelände Soldaten an, mit denen er sich nicht verständigen konnte. Möglicherweise handelte es sich hier um Wlassow-Soldaten. Auch der Betriebsleiter Blauert stieß vor der Anstalt auf deutsches Militär, bei dem es sie imindest teilweise um Wlassow-Soldaten handelte276. Es gibt also kein Augenzeugen, der die Wlassow-Soldaten auf die Gefangenen schießen sah. Wenn auch Richter und Nickel in ihren Aussagen über die Zusammensetzung des Erschießungskommandos vage blieben, so wäre doch bestimmt den Zuchthausbeamten, schon allein wegen der Sprache, aufge­fallen, wenn Wlassow-Soldaten zum Kommando gehört hätten. Aber keiner des Wachpersonals erwähnte diese Einzelheit. Dagegen wurden diese Soldaten nur in der Ortschaft oder vor dem Zuchthaus angetroffen. Um welche Einheit es sich hierbei handelte, war nicht herauszufinden. Wir wissen nur, daß kurz nach dem 09. Februar 1945 einige russische Panzerjagdkommandos der 600. (russ.) Infanterie-Division mit Fahrrädern und Panzerfäusten ausgerüstet und an die Oder in Marsch gesetzt wurden277. Die Mitteilung von Henryk Muszynski, der nur gehört haben will, daß Wlassow-Soldaten zum Wachpersonal gehörten und auch das Massaker ausführten, ist also falsch278. Falsch ist ferner der Hinweis auf Solda­ten der Wehrmacht als Exekutionskommando279.
 
Es ist anzunehmen, daß das SS-Kommando auf seiner Fahrt nach Sonnenburg von dem Regierungsgebäude, in dem die Stapo ihren Sitz hatte, abfuhr, wie dies in der Regel geschah. Der Behauptung Nickels, entgegen der sonstigen Gewohnheit von der Garage abgefahren zu sein, steht die Aussage von Baudis, dem Fahrdienstleiter für den Fahrzeugpark der Stapo, entgegen, der sich nicht an die Abfahrt eines größeren Kommandos erinnerte, obwohl ihm die Abfahrt den Umständen nach hätte auffallen müssen. Außerdem war es unmöglich, einen Grund zu finden, warum man von der allgemeinen Regel abwich. Weiter bestritt Richter mit der Garage ein Telefongespräch geführt zu haben, in dem er Nickel gegenüber die verzögerte Abfahrt nach Sonnenburg als Sabotage bezeichnete, wie Nickel angab.
  
Besondere Schwierigkeiten bei der Abfahrt gab es nicht. Der mit Holzgas betriebene LkW konnte ordnungsgemäß gestartet werden. Die Fahrt wurde nur mit einem LkW unternommen. Wenn Glasneck von 2 LkW spricht, wird es sich sicher um einen Erinnerungsfehler handeln, denn das Kommando war nicht so groß, daß unbedingt zwei Fahrzeuge gebraucht wurden. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb Nickel die Mitnahme eines weiteren LkWs verschweigen sollte. Auf der Fahrt nach Sonnenburg kam es durch verstopfte Straßen gelegentlich zu Stockungen. Dem Kommando begegnete bereits zurückflutendes Militär. Es erreichte das Zuchthaus in Sonnenburg am späten Nachmittag des 30. Januar 1945 nach Eintritt der Dunkelheit280. Es war dies der Tag, an dem der Führer von der Reichskanzlei aus seine letzte Rundfunkansprache an das deutsche Volk   hielt und sein Vertrauen in den Endsieg nochmals ausdrückte281.
 
2° Die Ereignisse in Sonnenburg
 
Die ersten Anzeichen der sich nähernden Front waren für Sonnenburg die mit Flüchtlingen vollgestopften Straßen. Im Laufe des Januars 1945 trafen im Zuchthaus eine Anzahl Frauen aus Grodno (Grodno) ein282. Ende Januar 1945 füllte sich die Sonnenburger Anstalt mit geflüchteten Beamten und Häftlingen. So waren die Beamten nebst Angehörigen und Häftlingen der Anstalt Lentschütz (Leczyca) und noch einiger kleineren Anstalten dort untergebracht283.
 
Am 25. Januar 1945 erreichte der Anstaltsleiter des Gefängnisses Wronke, Jörg, mit einer ersten kleinen Gefangenengruppe das Zuchthaus Sonnenburg. Um 20.45 Uhr gab er von hier aus einen telefonischen Bericht über die Evakuierung der Wronker Anstalt an Senatspräsident Hecker der Abteilung V des Reichsjustizministeriums durch. Über dieses Gespräch fertigte Hecker einen Aktenvermerk an284.

Bei Aufgabe der Anstalt Wronke waren 1 098 männliche und 650 weibliche, hauptsächlich polnische Gefangene vorhanden285. Der Anstaltsleiter Jörg hatte vom Generalstaatsanwalt in Posen die Weisung erhalten, einige Entlassungen vorzunehmen, und zwar Häftlinge mit kurzen Freiheitsstrafen oder mit einem geringen Strafrest. Die genaue Höhe war Jörg nicht mehr erinnerlich. Richtlinien, nach denen Gefangene mit erheblichen Strafen der Polizei zu übergeben waren, waren ihm nicht bekannt286. Auf Grund der erhaltenen Weisung wurden 230 Männer und 310 Frauen entlassen. Auf Marsch gingen 818 Männer und 310 Frauen, während 50 Männer und 30 Frauen in Waggons verladen wurden. Unterwegs wurden weiter vom Vorstand etwa 70 Männer und 100 Frauen, von den Leitern der einzelnen Züge etwa 80 bis 100 Männer entlassen.
 
Selbstverständlich benutzten die Gefangenen die während des Marsches für sie günstigen Fluchtgelegenheiten, besonders solange sie sich noch auf von Polen besiedeltem Gebiet befanden. So entwichen bereits in Zirke (Krs. Birnbaum) etwa 150 Gefangene und eilten in die Wohnungen der Polen. Da die Bevölkerung eine drohende Haltung einnahm, war ein gewaltsames Herausholen aus den Gebäuden nach Angaben der Transportführer, VerwaltungsInspektor Sülau und Verwaltungs-Inspektor Friedrich, nicht angängig. Später flüchteten noch etwa 188 Gefangene. Auf der Flucht wurden 10 Männer erschossen, während unterwegs zwei Manner verstarben287. Man darf aber annehmen, daß die Zahl der erschos
senen Gefangenen hoher lag, als in diesem Bericht angegeben wurde und daß weitere Erschossene als entwichen oder als entlassen geführt wurden. So findet man z. B. keine Erwähnung von erschossenen Frauen, obschon die Polin Jozefa Gadomska, die am Konvoi teilnahm, aussagte, daß die kranken Frauen, die nicht mehr weiter konnten, erschossen wurden288.

 

Jedenfalls soll der Restbestand der Wronker Belegschaft am 25. Januar 1945 540 Männer und 58 Frauen betragen haben289. Bis zur Ankunft des gesamten Wronker Trecks in Sonnenburg dürften noch zwei weitere Frauen geflohen oder erschossen worden sein, da am 30. Januar 1945 nur noch 56 Wronker Frauen geführt wurden290.
 
Inzwischen jedoch befand sich das Gros des Trecks unter Oberinspektor Knappe noch in Schwerin/Warthe, an der Außenarbeitsstelle von Sonnenburg; andere Teile dagegen lagen noch weiter rückwärts bis Birnbaum. Die Gefangenen sollten mittels der drei vorhandenen Lastkraftwagen (einer aus Sonnenburg, einer aus Brandenburg-Görden und einer aus Wronke) im Laufe der nächsten Tage nach Sonnenburg geschafft werden, um dort zu bleiben, bis der Weitertransport möglich war. Zu dieser Zeit standen noch etwa 50 männliche und etwa 26 weibliche Wronker Aufsichtskräfte zur Verfügung.
 
Der zweite Lastkraftwagen aus „den besetzten Ostgebieten", der nach Wronke geschickt worden war, um Teile des Zentrallagers zu bergen, mußte in Wronke bewegungsunfähig zurückbleiben, während der Fahrer sich in Sonnenburg meldete291.
 
Die Wronker Häftlinge wurden, sobald sie in Sonnenburg eintrafen, in der Anstalt aufgenommen und getrennt von den Sonnenburger Gefangenen gehalten. In den folgenden Tagen verhandelte Jörg mit dem Reichs­justizministerium, um eine Transportmöglichkeit für seine Gefangenen zu erhalten. Der Treck hatte bis dahin schon etwa 118 km zurückgelegt, und er wollte es nicht verantworten, mit den erschöpften Gefangenen weiterhin zu Fuß zu marschieren. Schließlich wurde Jörg mit Hilfe von Direktor Knops ein Sonderzug genehmigt292.
 
Etwa um die gleiche Zeit weilte der Generalstaatsanwalt Hanssen, der unmittelbare Vorgesetzte von Anstaltsleiter Knops, zu einem Besuch in Sonnenburg293, wo er bekanntlich mit seiner Familie in einem Teil der Dienstwohnung im Zuchthaus Sonnenburg wohnte, nachdem seine Dienstwohnung in Berlin ausgebombt worden war294. Bei dieser Gelegenheit teilte er Knops mit, daß die Gestapo in Frankfurt/Oder mit dem Zuchthaus befaßt werde. Ob Knops außerdem erfuhr, wie er in einer Vernehmung 1961 durch den Staatsanwalt angibt, daß die Vollzugsgewalt auf
Himmler, beziehungsweise auf die Gestapostelle in Frankfurt/Oder übergegangen sei und daß er sich künftig deren Weisungen zu fügen habe, muß bezweifelt werden. Besonders, da Knops beschuldigt wurde, an den damaligen Vorgängen beteiligt gewesen zu sein. Es ließ sich auch nicht mehr feststellen, ob schon bei dieser Gelegenheit oder erst später die Evakuierung des Zuchthauses erörtert wurde. Des weiteren bleibt ungewiß, wann zuerst Rede von Erschießungen und von der Auswahl gewisser Häftlinge war295. Auf jeden Fall wußte Haussen bereits einige Tage vor dem fatalen 30. Januar was passieren würde, wie aus dem Vermerk von Eggensperger vom 31. Januar 1945 hervorgeht296.

Am 28. Januar 1945297 f
ührte der Generalstaatsanwalt Haussen in Sonnenburg ein Gespräch mit dem Leiter der Wronker Anstalt, wobei er diesem schließlich die Benutzung eines Zuges für seine Gefangenen mit der Begründung untersagte, daß auch die deutsche Bevölkerung die Züge nicht mehr benützen könne und marschieren müsse. Sinngemäß fügte er hinzu: „Es wäre wohl besser gewesen, Sie hätten mit Ihren Gefangenen etwas anderes getan, als hierher zu marschieren." Jörg versuchte, eine Änderung dieser Entscheidung zu erreichen. Daher rief er sofort Senats­präsident Hecker vom Reichsjustizministerium in Berlin an, um die Erlaubnis zum Weitermarschieren zu erhalten. Dies wurde ihm vorläufig untersagt und eine weitere Weisung in Aussicht gestellt298.
 
An diesem Tage etwa dürfte auch Nickel in Sonnenburg aufgetaucht sein, wo er sich mit dem Anstaltsleiter Knops unter vier Augen unterhielt, ohne daß, wie schon erwähnt, etwas über den Inhalt dieses Gespräches in Erfahrung zu bringen war und man daher nur auf Vermutungen angewie­sen ist299.
  
„Am 29.01. hieß es, der Russe ist bei Meseritz durchgebrochen und Panzerspitzen nähern sich in Richtung Küstrin300." Meseritz ist nur noch etwa 50 km Luftlinie von Sonnenburg entfernt. Es ist daher verständlich, daß sich im Zuchthaus eine gewisse Unruhe bemerkbar machte. „Am Sonntag, den 29.01 werden wir früher als gewöhnlich geweckt. Das Brot wird erst gegen 10 Uhr ausgeteilt. Große Aufregung ist in den Gängen. Wir spüren, daß etwas geschehen wird. Wird man uns evakuieren? Wir stellen verschiedene Vermutungen auf, sind aber weit davon entfernt, das
zu erraten, was am andern Tage geschehen wird. Der Rest des Tages vergeht wie gewöhnlich"301.

Direktor Knops hatte zufällig in einem Gespräch mit der Heeresmunitionsanstalt von Sonnenburg von einem Durchbruch der russischen Panzer gehört302. Im Büro des Zuchthausvorstehers wurde daraufhin eine
Konferenz einberufen, an der Knops, sein Stellvertreter Georg Rurig, die Beamten Paul Klitzing, Fischer und Friedrich Tittmann teilnahmen. Hier wurde die neugeschaffene Lage erörtert und die Evakuierung des Zuchthauses diskutiert. Knops sagte jedem, was er während der Räumung der Anstalt zu tun habe. Sein Stellvertreter Rung wurde beauftragt, die Gefangenen für die Abreise vorzubereiten303.

Wahrscheinlich auch an diesem Abend informierte Knops telefonisch das Reichsjustizministerium von dem russischen Vorstoß, der die feindlichen Verbände bis auf 30 km an Sonnenburg heranbrachte303a. Er bat um Weisung. Senatspräsident Hecker, der in dieser Nacht Dienst hatte, befahl, die Anstalt zu verteidigen. Die Frage, wer nun im Reichsjustizministerium hierüber entschied, muß offenbleiben. Jedoch sind die Angaben von Hecker, daß er den Justizminister in seiner Wohnung angerufen habe, als er Haussen nicht erreichte, und um Weisung gebeten habe, weit wahrscheinlicher als diejenigen von Klemm, nach denen Himmler das Zucht­haus in eigener Verantwortung übernommen hätte.
 
Später erfuhr Knops, wahrscheinlich wieder von der Heeresmunitionsanstalt, daß mit einem Durchbruch der russischen Panzer doch noch nicht zu rechnen war. Er unterrichtete hierüber Senatspräsident Hecker und bat, da noch genügend Zeit blieb, um die Erlaubnis zur Evakuierung. Der Abmarsch wurde ihm nochmals untersagt. Hecker gab an, daß er noch versuchte, für diese Weisung den Generalstaatsanwalt telefonisch zu erreichen und daß er nur einen Ersten Staatsanwalt vom Nachtdienst antraf, der anordnete, daß vor irgendwelchen Evakuierungsmaßnahmen die Gestapo zu benachrichtigen sei304. Für diese Darstellung verfügen wir nur über die Aussage von Hecker. Hierbei darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden, daß der Senatspräsident der Beteiligung am Massaker bezichtigt wurde. Es ist nicht ausgeschlossen, daß noch weitere Gespräche zwischen Sonnenburg und dem Reichsjustizministerium oder der Dienststelle des Generalstaatsanwalts geführt wurden, ohne daß hierüber Unterlagen erhalten blieben.
 
Was mag nun diesen negativen Entscheid bewirkt haben? Wir wissen es nicht. Die geheimen Richtlinien sahen die R
äumung durch Rückführung, Abgabe an andere Stellen oder Entlassung vor. Bei Entlassungen war eine eventuelle Gefährdung der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. War die Räumung nicht mehr durchführbar, so waren „die nicht ausgesprochen asozialen und staatsfeindlichen Gefangenen" zu entlassen, die andern der Polizei zur Beseitigung zu übergeben. Wenn die Richtlinien auch nur Fingerzeige geben konnten305, so waren sie doch in dem hier in
teressierendem Punkte klar. Eine Übergabe an die Polizei kam also nur dann in Frage, wenn eine Räumung nicht mehr durchführbar war. Dies war aber nicht der Fall für Sonnenburg. Der Anstaltsleiter Knops teilte Se­natspräsident Hecker vom Reichsjustizministerium mit, daß mit dem wei­teren Vordringen der russischen Panzer noch nicht zu rechnen sei und er abrücken könne. Der Abmarsch wurde ihm aber untersagt306. Schließlich zog ja noch später die Kolonne mit den Überlebenden ohne Schwierigkeiten von Sonnenburg ab. Jemand wollte also nicht, daß sämtliche Gefangenen evakuiert würden. Aber wer? Hierauf war leider keine Antwort zu finden.
 
Das Kieler
Landgericht vermutete, die Sorge um eine geordnete Rückführung der Zivilbevölkerung aus den vom Feind bedrohten Gebieten und die Absicht, auf keinen Fall die Kampfkraft der feindlichen Einheiten zu verstärken oder die Schwächung der eigenen in Kauf zu nehmen, könnten die Exekution veranlaßt haben. Bei den Gefangenen, die wegen schwerster Kriminalität einsaßen, war jedenfalls bei ihrer Freilassung die Sorge um die Sicherheit der auf teilweise sogar verstopften Straßen nach Westen flutenden Zivilbevölkerung nicht unbegründet. Aber auch die zahlreichen Ausländer, die im Zuchthaus Sonnenburg einsaßen, konnten bei einer Entlassung ein Sicherheitsrisiko bilden. Als Angehörige fremder Völker und Staaten, die von den Deutschen unterworfen worden waren, sind sie möglicherweise als potentielle Feinde der eingesessenen Bevölkerung angesehen worden. Es konnte befürchtet werden, daß sie als Unruhestifter den damaligen Augenblicksinteressen, wie sie durch die Frontlage und die nach Westen zurückweichende Zivilbevölkerung bestimmt wurden, Schaden zufügen könnten307.
 
Wenn, dies war später auch für den Transport der Überlebenden der Fall, wie bis jetzt festgestellt werden konnte, keine Entlassungen getätigt wurden, bestand auch keine direkte Gefahr mehr für die deutsche Zivilbevölkerung und die kämpfende Truppe, es sei denn, man berücksichtige eventuelle Übergriffe von während der Rückführung entwichenen Gefangenen. Doch diese strebten bestimmt in erster Linie danach, sich in Sicherheit zu bringen, und erst dann mögen sie nach Vergeltung getrachtet haben. Von einer Gefahr für die Deutschen konnte man bestimmt auch nicht bei den kranken Gefangenen des Reviers reden. Damit entfällt allgemein für die Vorkommnisse in Sonnenburg das Argument des Sicherheitsrisikos, wie es das Kieler Landgericht bei seiner Urteilsbegründung berücksichtigte308, und die Beweggründe des oder der Betehlsgeber, wie angenommen werden kann, lagen auf einer anderen d. h., der nationaiso
zialistischen Ebene. Vor den Mitgliedern des Volksgerichtshofes am 22. Juli 1944, also nach dem mißglückten Attentat auf Hitler, formulierte Dr. Josef Goebbels dies so: ,,Im Kriege gehe es nicht so sehr darum, ob ein Urteil gerecht oder ungerecht sei, sondern nur um die Frage der Zweckmäßigkeit der Entscheidung. Der Staat müsse sich auf die wirksamste Weise seiner inneren Feinde erwehren und sie endgültig ausmerzen"309.
 
Nach dem Verbot zum Abmarsch traf Knops Vorbereitungen, um das Zuchthaus zu verteidigen. Die Wachleute wurden bewaffnet, und sogar einige sogenannte „Obleute" unter den Gefangenen erhielten Zivilkleider und wurden teilweise mit Waffen ausgerüstet. Der Anstaltsleiter ließ seine Familie zum Hause des Betriebsleiters Blauert bringen, das am Westrand der Stadt lag. Der Wronker Anstaltsleiter berichtete, daß die Zuchthausbeamten zu dieser Zeit wie von Sinnen waren und daß es schien, als ob sie betrunken seien310.
 
Frau Thum, die als Telefonistin im Zuchthaus beschäftigt war, erklärte ihrerseits, daß einige Wochen vor der Erschießung „vertrauenswürdige" Gefangene bewaffnet wurden, um im Falle einer Revolte zu helfen, Ruhe und Ordnung aufrecht zu halten311. Daß eine solche Möglichkeit bestand, beweist ein Ereignis vom September 1944. Bei einer Zellendurchsuchung kamen Hilfswaffen jeglicher Art, wie spitze Scheren, verschiedene Arten von Dolchen, Messer, usw. zum Vorschein. Es war nichts Erstaunliches daran, daß die Häftlinge sich zu bewaffnen versuchten, hatten sie doch durch einen Wächter von einer Äußerung des Direktors gehört, nach der sämtliche Insassen der Anstalt beim Herannahen der Russen erschossen würden. Dies bestritt Knops jedoch später312.
 
Dagegen gab der stellvertretende Leiter von Sonnenburg an, daß er am Morgen des andern Tages (30. Januar) Knops begegnete, der ihm sagte, nichts zu unternehmen, da alles sich geändert habe313.
 
Die erste Darstellung finden wir im Kieler Gerichtsurteil. Dieser ist wahrscheinlich der Vorzug zu geben, da sie sicher auf den Aussagen von Blauert und Jörg beruht, die wegen ihrer Stellung eine bessere Übersicht über die Ereignisse hatten als Frau Thum, obschon ihre Aussage bereits 15 Monate nach den Ereignissen erfolgte, im Gegenteil zu den beiden andern, die erst 26 Jahre danach hierüber berichteten. Was nun Rung angeht, so zeichnet sich sein Verhör durch seine Dürftigkeit aus.
 
Am fr
ühen Morgen des 30. Januar versuchte der Anstaltsleiter vor Wronke erneut telefonisch beim Reichsjustizministerium, die Erlaubnis z
um Weitermarsch für seine Gefangenen zu erwirken. Hecker untersagte erneut den Abmarsch und verwies darauf, daß im Laufe des Vormittag eine Weisung kommen würde314.

Am Vormittag trafen sich Knops und Haussen erneut. Über diese Unterredung ist nichts Bestimmtes bekannt315. Jedenfalls war das Diskussionsthema die Aussonderung und die Erschießung der Gefangenen. Ob Haussen wohl bei dieser Gelegenheit erwähnte, daß die Übernahme der Anstalt durch die Gestapo von ihm mit andern Stellen besprochen, vom Reichsjustizministerium angeordnet oder gebilligt wurde?
 
Im Laufe des Vormittags kamen Knops und Jörg zusammen, und Knops berichtete von einer geheimen Reichssache, die er niemandem weitererzählen dürfte. Hiernach erwartete Knops im Laufe des Nachmittags ein Kommando, das Erschießungen vorzunehmen hätte, die auch die Gefangenen aus Wronke betreffen würden. Dazu hätte Jörg die Gefangenen aus Wronke auszusuchen, die ein Sicherheitsrisiko bilden würden. Diese wären dem Kommando zu übergeben. Nach Jörgs Aussage, die teilweise auf seinen schriftlichen Aufzeichnungen vom 10. Februar 1947 beruht, kam diese Nachricht aus dem Reichsjustizministerium, das seinerseits diese Weisung vom Reichssicherheitshauptamt erhielt, was Knops jedoch bestritt. Er dagegen behauptete, nur mit Generalstaatsanwalt Haussen ge­sprochen zu haben. Dies schließt jedoch nicht aus, daß Haussen eine ent­sprechende Anweisung aus dem Reichsjustizministerium erhielt.

An Hand seiner Listen stellte Jörg fest, daß eine erhebliche Anzahl seiner Häftlinge als gefährlich angesehen werden müßten. Um sie vor dem Erschießen zu retten, entschloß er sich, entgegen den Weisungen sofort abzumarschieren, und so zog er unmittelbar nach dem Mittagessen mit etwa 540 männlichen Gefangenen zu Fuß weiter316. In der Aufregung des Aufbruchs wurden die 56 weiblichen Gefangenen vergessen und versehentlich zunächst in Sonnenburg zurückgelassen. Beim Abmarsch aus Sonnenburg warnte Knops seinen Kollegen vor den Folgen seines eigenmächtigen Handelns. Auch unterrichtete er telefonisch das Reichsjustizministerium von diesem Abmarsch.

In Küstrin angekommen, setzte sich Jörg mit Eggensperger im Reichsjustizministerium in Berlin in Verbindung. Dieser teilte ihm mit, daß man schon seit dem Nachmittag von Knops wisse, was er gemacht habe und daß man seine Handlung mißbillige. Jörg erreichte schließlich mit seinem Konvoi sein Ziel. Später wurde er wegen seiner Befehlsverweigerung von seinen Vorgesetzten weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich verfolgt. Dies erklärte Jörg damit, daß der Leiter des Strafvollzugs bei der Staatsanwaltschaft in Posen sich bei den vorgesetzten Stellen für ihn verwandt haben soll317.
 

Noch am selben Morgen erteilte Knops dem Betriebsleiter Blauert den Auftrag, einen Treck zusammenzustellen. Hierbei gab er an, daß mit etwa 200 Häftlingen und etwa 150 Beamten und Angehörigen zu rechnen sei und Verpflegung für 10 Tage sowie Decken mitgenommen werden müßten. Daraufhin veranlaßte Blauert beim Gutsverwalter, das vorhandene Vieh teilweise zu schlachten, um die Lebensmittelversorgung des Trecks zu sichern. Das restliche Vieh sollte zur Versorgung der Festung nach Küstrin getrieben werden318. Der Betriebsleiter bereitete auch die Anheizung eines zusätzlichen Kessels zur Verbrennung von wichtigem Aktenmaterial vor. Daß auch Aktenmaterial verbrannt wurde, beweist die Aussage von Pierre Lacotte, der bei diesen Verbrennungen half319. Dies bestätigte auch Walter Glasneck, wobei er noch präzisierte, daß sämtliche Strafakten der Häftlinge und die sonstigen Anstaltsakten in der Heizung verbrannt wurden und nur die Namenskartei erhalten blieb320. Wenn Blauert also glaubt, daß die Aktenverbrennung später, nachdem das SS-Kommando im Zuchthaus erschienen war, zurückgestellt wurde, so irrt er sicherlich321.
 

Das SS-Kommando erreichte am späten Nachmittag, nach Eintritt der Dunkelheit, das Zuchthaus, wo es von Hauptwachtmeister Rudolf Fiedler sofort ins Dienstzimmer des Anstaltsleiters geführt wurde. Bewaffnet war es mit Pistolen, Maschinenpistolen und Handgranaten322. Nach Nickel war hiermit seine eigentliche Aufgabe beendet und der für die Erschießungen zuständige und verantwortliche Untersturmführer habe die weiteren Verhandlungen geführt und die Entscheidung getroffen. Hier handelt es sich um eine reine Schutzbehauptung von Nickel, da wesentliche Punkte seiner Aussage durch andere Aussagen widerlegt werden, wie schon gezeigt wurde. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß Nickel eine gewisse Arbeitsteilung vornahm. Dies würde auch erklären, warum Glas­neck und Fiedler von zwei SS-Offizieren sprachen323. Dennoch blieb Nickel seinem Vorgesetzten gegenüber allein verantwortlicher Kommandoführer.
 
Knops kannte ihn bereits von dem Besuch her, den er wenige Tage vorher in der Anstalt gemacht hatte. Nickel erklärte, daß er befugt war, die Erschießungen von Gefangenen vorzunehmen. Daraufhin wurden die lei­tenden Beamten des Zuchthauses zu einer Beratung in das Büro des Direktors geholt324. An der Konferenz nahmen teil: von der Gestapo Nickel mit etwa 5 oder 6 SS-Männern; von der Zuchthausverwaltung Vorsteh Knops, Oberinspektor Rung, Inspektor Tittmann, Inspektor Klitzing Betriebsleiter Blauert, 1. Hauptwachtmeister Krause, 1. Hauptwachtmeister Budak, Hauptwachtmeister Wisniewski von der Gefangenenkartei und wahrscheinlich auch Hauptwachtmeister Fiedler, obschon dieser seine Anwesenheit in seiner Aussage nicht erwähnte325. Man darf aber bei der Bewertung seiner Aussage nicht vergessen, daß diese Kommission die definitiven Aussonderungen vornahm und Fiedler eventuell für seine damalige Haltung zur Rechenschaft gezogen werden konnte.
 
Knops ergriff als erster das Wort und stellte Nickel als Kommissar vor. Daraufhin erklärte Nickel den anwesenden Beamten, daß er die Kommandogewalt über die Anstalt im Auftrage des Reichsführers SS Heinrich Himmler übernommen habe. Dann forderte er die Beamten auf, seinen Anordnungen Folge zu leisten. Im Falle einer Weigerung hätten sie die Konsequenzen zu tragen326. Nach der Darstellung von Klitzing sagte Nickel: „Ich bitte Sie, mir Hilfe zu leisten und mich nicht zu stören, denn ich verfüge über große Befugnisse"327. Die SS müßten eine Hinrichtung durchführen und die Beamten hätten sich daran zu beteiligen. Auf den Protest von Knops hin, wandte sich Nickel an die hinter dem Schreibtisch stehenden SS-Männer, besprach sich mit ihnen und erklärte dann, von der Beteiligung der Beamten sei Abstand genommen, dagegen hätten sie aber bei der Zuführung der Gefangenen behilflich zu sein328. Dann schritt man zur definitiven Aussonderung der zu erschießenden Gefangenen. Es besteht kein Zweifel, daß schon eine erste Aussonderung vor der Ankunft des SS-Kommandos vorgenommen worden war. Bereits einige Tage vorher hatte Generalstaatsanwalt Haussen Listen der Anstaltsinsassen, sortiert nach dem Grade der „Gefährlichkeit" der Gefangenen, angefordert329. Auch wußten Knops und Jörg spätestens am Vormittag, daß eine Auswahl zu treffen war. So erteilte Knops vor der Ankunft der SS dem Betriebsleiter Blauert den Auftrag, einen Treck für etwa 200 Häftlinge und 150 Beamten mit ihren Familienangehörigen zu bilden. Diese Vorbereitungen entsprachen außerdem den schon erwähnten geheimen Richtlinien für die Räumung von Justizvollzugsanstalten im Rahmen der Freimachung bedrohter Reichsgebiete, wo vorgesehen war, die Gefangenen „sofort in entlassungsfähige, zu überstellende und zurückzuführende aufzugliedern und listenmäßig zu erfassen"330. Nach Nickel brauchte das Kommando die Hilfe der Beamten beim Aussortieren, weil es ihm nicht möglich war, die leichten und die schweren Fälle zu beurteilen331.
 
Es wurden Karten der Gefangenenkartei herumgereicht, um die Gefangenen auszusuchen. Als Blauert zur Besprechung kam, befanden sich auf einem Tisch drei Stapel Karteikarten von verschiedener Höhe. Aus den Gesprächen der Beamten glaubte er entnehmen zu können, daß der kleinste Stapel die Gefangenen betraf, die den Treck begleiten sollten, der zweite Stapel die Todeskandidaten und der dritte Stapel die Gefangenen, über deren Los noch nicht entschieden war. Von einem Stapel wurden etwa 10-12 Karten nacheinander von einem der Anwesenden Knops bergereicht und wieder zurückgegeben. Hierbei stand Nickel in der Nähe des Anstaltsleiters, ohne jedoch eine Entscheidung zu treffen. Es ist nicht sicher, ob Nickel die Karten überhaupt gesehen hat. Als einer der SS-Männer seinen Unmut darüber zum Ausdruck brachte, daß es recht lange dauere und ihnen nur einige Stunden zur Verfügung stünden, wurden keine Karten mehr einzeln genommen. Einer ordnete an, „den Treck stärker aufzufüllen". Daraufhin nahm ein SS-Mann einen Stapel Karteikarten, zählte deren 150 bis 180 ab und sagte, daß die Sache nun klar sei332. Soweit der Betriebsleiter, der als einziger Angaben über die Aussonderungen machte. Bei seiner Aussage darf man sich die Frage stellen, ob Blauert die volle Wahrheit sagte, als er seine Rolle als die eines Beobachters schilderte. Schließlich wurde hier über Leben und Tod der Häftlinge entschieden, und es bestand die Möglichkeit, daß jeder der Beteiligten einmal für seine damalige Haltung zur Rechenschaft gezogen werden konnte.
 
Es war nicht mehr möglich zu ergründen, nach welchen Kriterien die Gefangenenauswahl vorgenommen wurde. So empfahl Nickel, nach seinen eigenen Angaben, nur die Gefangenen zu erschießen, die zu lebens­langer Freiheitsstrafe oder zum Tode verurteilt worden waren333. Laut Rung waren es die politischen Häftlinge, die kriminellen und die Häftlinge mit langen Freiheitsstrafen334, wogegen/örg von allen für die öffentliche Sicherheit bedenklichen Gefangenen redete335. Nach dem Aktenvermerk, das Eggensperger am 31. Januar 1945 anfertigte, wurden die Gefangenen in „brauchbare" und „unbrauchbare" Elemente eingestuft. Zu den letzteren zählten „hauptsächlich Ausländer, darunter auch verurteilte NN-Gefangene"336. Die schon erwähnten Richtlinien sahen vor, daß die >,ausgesprochen  asozialen und  staatsfeindlichen  Gefangenen"  getötet werden sollten. Unter diese Kategorie fielen bestimmt: NN-Gefangene, Ausländer, Juden,  Judenmischlinge 1. Grades,  Zigeuner, Polen und wehrmachtgerichtlich Verurteilte337. Inwieweit aber diese Richtlinien angewendet wurden, blieb ungeklärt. Wenn auch die Angaben Fiedlers, dit Auswahl sei meistens dem Zufall zu verdanken gewesen, nicht auf alle I'älle anwendbar sind, dürfte dieser jedoch bei einzelnen Opfern gespielt

haben338. Eine besondere Gruppe bildeten die Insassen des Krankenreviers. Wahrscheinlich wurden sie erschossen, weil sie eine Belastung für den Treck gewesen wären.
  
Im großen und ganzen sind also diese Angaben vage und teilweise widersprüchlich. Man darf aber ruhig annehmen, daß die letzte Entscheidung schließlich bei Knops und Richter lag, was übrigens auch dem schon erwähnten Aktenvermerk von Eggensperger entspricht, daß „der Anstaltsleiter im Benehmen mit dem Kommandoführer der Gestapo" die „brauchbaren Elemente" ausgesucht hatte339, wobei der Anstaltsleiter die wesentlichen Entscheidungen getroffen haben dürfte, weil er, wegen seiner Stellung, den besten Überblick über die ihm unterstellten Gefangenen besaß. Jedenfalls hatte die Kommission eine seltsame Auffassung von dem Begriff „brauchbar"; hieß es doch vor dem Kieler Landgericht aus dem Kreis der Gefängnisbeamten, daß auch Häftlinge mit Strafen wegen schwerster Kriminalität den Treck begleiteten340. Oder war dies vielleicht dem Zufall zu verdanken, von dem Fiedler redete341?

Nach einer Darstellung eines unbekannten Aufsehers von Sonnenburg hatte die SS den Befehl erhalten, sämtliche Gefangenen vor der Ankunft der Roten Armee zu töten. Es gelang ihm aber, mit Hilfe einiger Wächter, etwa 150 Gefangene, in der Mehrzahl Deutsche, aus den Händen der Gestapo zu retten342. Dieser Bericht ist offensichtlich falsch, und der Aufse­her versuchte aus irgendeinem unbekanntem Grunde, das Verdienst für sich und einige Kollegen in Anspruch zu nehmen, die Überlebenden „gerettet" zu haben. Es war jedoch niemals vorgesehen, sämtliche Häftlinge zu erschießen. Bereits am Vormittag des 30. Januar 1945, also vor der Ankunft des Exekutionskommandos, erhielt der Betriebsleiter Blättert den Auftrag, einen Treck für 200 Gefangene zusammenzustellen343. Schließlich ist der Aufseher Paul Klitzing, Leiter der Finanzabteilung, formell in seiner Aussage, daß von der Zuchthausverwaltung nichts unternommen wurde, um die Gefangenen vor der Exekution zu retten344.
 
Es wurde dann noch entschieden, daß alle zum Treck gehörenden Gefangenen in den Nordflügel verlegt werden sollten. Die Todeskandidaten aus dem Nordflügel dagegen waren in die freien Zellen des Ost- und Westflügels zu bringen.
 
Im Laufe der Beratungen tauchte auch die Frage nach der Beerdigung der Leichen auf. Aus diesem Grunde telefonierte man mit der Heeresmunitionsanstalt in Sonnenburg, um dort Mittel zur Sprengung eines Massengrabes zu erhalten345. Mehr ist über dieses Gespräch nicht bekannt. Aber die Anfrage dürfte abschlägig behandelt worden sein, weil später

keine Sprengmittel verwendet wurden. Weil die SS-Männer und Beamten unter Zeitdruck standen, da im Laufe der Nacht noch mit einem russischen Panzervorstoß auf Sonnenburg gerechnet wurde346, und da außerdem der Boden fest gefroren war, beschloß man, die Leichname der Opfer nicht zu begraben347.
 
Schließlich wurde auch noch die Auswahl des Erschießungsortes erörtert. Ein erster Vorschlag lautete, die Gefangenen auf einem Felde in der Nähe des Zuchthauses zu erschießen. Direktor Knops widersetzte sich diesem Vorschlag unter Hinweis auf den Zeitmangel und auf die Annäherung der Roten Armee sowie auf das Fehlen von Transportmitteln, um die Häftlinge zum Hinrichtungsort zu bringen. Nach einem zweiten Vorschlag sollten die Erschießungen an der Zuchthausmauer außerhalb der Anstalt vorgenommen werden. Aber auch dieser Vorschlag mußte fallen gelassen werden, weil die Bewachung zur Begleitung der Häftlinge zur Erschießungsstätte nicht ausgereicht hätte. Schließlich wurde der Vorschlag, die Tötungen unmittelbar auf dem Zuchthausgelände durchzuführen, zurückbehalten. Diesen Vorschlag unterstützte z. B. Klitzing, weil man zu seiner Ausführung wenig Zeit und Wächter benötigte, und außerdem gab es hier weniger lästige Zeugen. Zum Schluß verteilte Direktor Knops die einzelnen Rollen bei der Aktion348.
  
Während der ganzen Zeit der Beratungen war Nickel anwesend, ohne daß es feststeht, wieweit er daran teilgenommen hat. Als jedoch der Betriebsleiter Blauert sich entfernen wollte, um mit den Vorbereitungen für die Räumung fortzufahren, entschied Nickel, daß er noch dazubleiben hätte, weil er sich erst mit ihm das Anstaltsgelände ansehen wollte. Nickel gab nun Anweisung, das Gelände zu besichtigen. An dem Rundgang nahmen etwa sechs bis acht Personen teil. Die Gruppe ging vom Verwaltungsgebäude zur Pforte 1 und von dort durch die westliche Zwischenmauer bis zum Arbeitsflügel, wo die AEG-Halle stand. Am Arbeitsgebäude an den Möhrenmieten blieben die Beteiligten stehen und sprachen miteinander. Es war dies der Ort, an dem später die Exekutionen vorgenommen wurden. Er war sehr günstig gewählt. Aus dem engen Gang zwischen Außenmauer und Zuchthausgebäude drangen die Schüsse nur schwer zu den entfernteren Teilen des Zuchthauses und zu den Häusern von Sonnenburg, so daß nicht alle Gefangenen und Einwohner auf das Geschehen aufmerksam wurden.
 
Knops
befahl Blauert, die Beleuchtung einzuschalten. Am Arbeitsge bäude befanden sich drei Lampen, und zwar an jeder Ecke eine, sowie eint weitere in der Mitte. Nachdem Nickel Blauert angewiesen hatte, die Beleuchtung wieder auszuschalten, durfte er gehen349. Gegen 21.00 Uhr ließ Knops Oberinspektor Georg Rurig rufen und hieß ihn, das Abendessen für die Männer des SS-Kommandos vorzubereiten350. In den Räumen des stellvertretenden Anstaltsleiters aßen sie und tranken Alkohol351.
 
Doch wie erlebten die Gefangenen diese Ereignisse? „Am andern Morgen, also Montag, den 30. (Januar) wiederum große Aufregung. Wir werden nicht zur Arbeit abgeholt. Das Brot erhalten wir wiederum später. An der Laune eines Hauptwachtmeisters kann ich mir vorstellen, welcher fieberhafte Zustand unter der Wachtmannschaft herrscht. - Die Verbindungstiiren sind weit offen. Die Wächter laufen aufgeregt in alle Richtungen. In einem Saal erblicke ich Zivilflüchtlinge, Frauen und Kinder. Kameraden erzählen mir, diese würden teils in der Küche, teils in den Ställen arbeiten und dort sämtliches Vieh und Geflügel abschlachten und die Lebensmittelreserven wegtransportieren."

„Ohne Zweifel, die Evakuierung ist in vollem Gange. Wenn wir nur das Ziel unserer Evakuierung wüßten! Man führt uns in eine Schreibstube. Dort befinden sich die Karteimittel der Gefangenen. Die Schnellhefter sind ihres Inhalts entleert, und man befiehlt uns, sämtliche Papiere und Karteikarten in der Heizung zu verbrennen352. Ohne Zweifel, diese Herren nehmen ihre Vorsichtsmaßnahmen und wollen es wohl keinem andern überlassen, die Kunststücke ihrer ,Kultur' zu bewundern."

 
„Wir werden wieder in unsere Zellen geführt. Bis zum Abend nichts mehr. Ab und zu hören wir in östlicher Richtung Kanonendonner. Die Suppe, die am Abend verteilt wird, ist sonderbarerweise besser als gewöhnlich, was nicht oft vorkommt."
 
„Wir legen uns zum Schlafen hin. Nach einiger Zeit ist in der Treppe ein Geräusch zu hören. Ich habe später erfahren, daß es das Kommando von Schwerin war, das zurückkam und dessen Leute von 5 Uhr morgens ununterbrochen marschiert waren"353 und nun gegen 20 Uhr in Sonnenburg ankamen354. Diese Zeit brauchten sie, um die 49 km zurückzulegen, die Schwerin a. d. Warthe von Sonnenburg trennt.
 
Aber nicht alle Häftlinge waren so ahnungslos. Walter Glasneck, der wegen „einwandfreier Führung" in der Geschäftsstelle der Anstalt als Burokraft tätig war, hatte das Eintreffen des SS-Kommandos beobachtet. „Nach der Besprechung kam der 1. Hauptwachtmeister Budack, unte dem ich in der Geschäftsstelle arbeitete, zu mir und sagte: ,Glasneck nehmen Sie Ihr Herz in beide Hände, es geschieht etwas Furchtbares.' Ich sagte darauf: ,Wir werden umgelegt, nicht wahr?' (Ich hatte das schon immer geahnt). Er antwortete: Ja, aber Sie haben Glück. Sie sind bei den 120 Ausgelosten, die den Beamtentreck begleiten sollen"355.
 
Auch Jozef Wojcik, der mit Putzarbeiten im Zuchthaus beschäftigt war, konnte an der Tür des Beratungsraumes lauschen und, da er der deutschen Sprache mächtig war, die Unterhaltung zwischen dem Direktor und der Gestapo verfolgen. Er teilte seinem deutschen Kameraden Willi Wybing das Gehörte mit. „Nach einer kurzen Beratung beschlossen wir, abends nicht in unsere Zelle zurückzukehren. Indem ich von den Privilegien Gebrauch machte, die ich hatte und indem wir von dem Durcheinander profitierten, das an diesem Abend im Zuchthaus herrschte, gingen wir ins 3. Stockwerk und versteckten uns in einem Raum, der zur gleichen Zeit als Sakristei der Zuchthauskapelle diente"356.
 
Nach der Konferenz begannen die Zuchthausbeamten die ihnen zugeteilten Aufträge auszuführen. Der stellvertretende Anstaltsleiter Georg Rung bereitete die Lebensmittel für den Treck vor357. Rudolf Fiedler kümmerte sich um die Zuchthausbeamten und um ihre Familien358. Paul Klitzing brachte die Schuhe für die Gefangenen, die evakuiert werden sollten359. Alle Gefangenen, die zum Treck kommen sollten, wurden in den Nordflügel verlegt. Die Gefangenen aus dem Nordflügel, die zur Exeku­tion bestimmt waren, kamen in die freien Zellen des Ost- und Westflügels360. Bei der Aussonderung der Gefangenen reihte sich Lascaris, von einem Beamten gedeckt, einfach in die für das Konvoi bestimmten Häftlinge ein und überlebte wahrscheinlich deshalb361.
 
Der Untersturmführer Kern, ein Mitglied des SS-Kommandos, geriet durch die vorzunehmenden Erschießungen in einen schweren Gewissens­konflikt. Noch vor Beginn des Massakers kam er zu Nickel und bat, von den Erschießungen freigestellt zu werden. Diesem Wunsch entsprach Nickel362.
 
Der Leiter der Wachleute des Zuchthauses, Krause, erhielt den Befehl, die Gefangenen, die hingerichtet werden sollten, aus den Zellen herauszulassen363. Dies dürfte gegen 22 Uhr gewesen sein364. Die Zuchthausbeamten hatten den Auftrag, die Gefangenen, in Gruppen zu je 10 Häftlingen, auf dem Wege zum Hinrichtungsplatz den Männern des SS-Kommandos zuzuführen. Auf jeden Fall brachten sie die Opfer bis zum Ausgang des Zuchthausgebäudes. Anschließend mußten die Häftlinge durch ein Spalier von Bewaffneten bis zum sogenannten Holztor. Ob SS oder Wächte dieses Spalier bildeten und wieviele Leute dazu eingeteilt waren, könnt nicht festgestellt werden. Möglicherweise waren dies aber Zuchthausbeamte, weil, wenn man ein Exekutionskommando von 10 Mann annimmt nur noch etwa 10 SS-Männer für diese Aufgabe zur Verfügung standen, was sichtlich ungenügend war, um auf einer Strecke von etwas 160 m ein Spalier zu bilden.
 
Interessanterweise will keiner der befragten Beamten dies Aufgabe verrichted haben.
Blauert sprach davon, daß die Häftlinge im Vorhof von der SS übernommen wurden Dies wurde bedeuten daß sie bis zum Holztor durch Zuchthausangestellte begleitet wurden. Auch Nickel erklärte, daß die Zuführung bis zur Ausgangstür (= Holzhoftor) durch Justizbedienstete geschah. Nach dem Überlebenden Savic hätten die Wachtmeister die Gefangenen bis zum Tor gebracht. Dagegen be­hauptete ein anderer Überlebender, Lecek, die Wächter hätten die Opfer „um die Ecke bis zur Mauer, also um das Gebäude herum, bis zur Erschießungsstätte" getrieben365. Glasneck behauptete, daß die Häftlinge an der rechten Ecke des Arbeitsgebäudes von der SS in Empfang genommen wurden366. Im Gegensatz hierzu meinte der dritte Überlebende Esseler, daß die Gefangenen bereits im Innenhof durch eine „Hecke" von SS-Leuten hindurch mußten.
 
Das Holzhoftor führte vom Innenhof zum Außenhof und lag links zwischen dem langgestreckten Arbeitsgebäude und rechts dem schräg hierzu liegendem Lazarett. An diesem Tor also mußten die Opfer nach links zwischen Arbeitsgebäude und Außenmauer gehen. Der Zwischenraum zwischen Arbeitsgebäude und Außenmauer betrug etwa 11 m367. Am Holzhoftor oder spätestens an der Ecke des Arbeitsgebäudes wurden die Gefangenen von einem etwa lOköpfigen SS-Kommando368 in Empfang genommen. Die Gefangenen trugen Holzschuhe und mußten die Strecke über den Innenhof zum Außenhof und hinter dem Arbeitsgebäude entlang im Laufschritt zurücklegen, wobei sie sowohl von den Gefängnisbeamten als auch von der SS zur Eile angetrieben wurden. Das Arbeitsgebäude war etwa 82 m lang. Die Erschießungsstätte befand sich am äußeren Ende des Arbeitsgebäudes zwischen Außenmauer und Arbeitsgebaude in der Nordwest-Ecke des Zuchthauses369.

 

Am Hinrichtingsplatz befahl ein SS-man den Opfern, sich an den dort befindlichen Möhrenmieten niederzuknien und den Kopf mit den Gesicht zur Erde auf die verschränkten Armen zu legen. Dann erschoß jeweils ein SS-mann ein oder zwei Gefangene mit Einzelfeuer aus der Machinenpistole durch Genickschuß. Andere Häftlinge musßten sich mit dem Gesicht zur Mauer stellen und die Hände hinter den Kopf verschränken. Hinter inhnen, auf der anderen Seite des Ganges an der Mauer des Arbeidtsgebäudes, standen die Leute des SS-Kommandos und schossen auf die Gefangenen.

 

Es war nicht festzustellen, wie oft diese beiden Erschießungsmethoden angewandt wurden. Jedenfalls wurde die Genickschußmethode bei den Gruppen von Esseler und Savic benutzt370. Auch Glasneck und Chaussy beobachteten Genickschüsse371. Dagegen wurde die Gruppe von Lecek nach der zweiten Methode erschossen. Ob darüber hinaus noch andere Methoden angewandt wurden, war nicht zu beweisen. So gab z. B. Chaussy an " . . .die Uniformierten mähten sie nämlich um . . ."; aber seine Aussage ist zu unklar. Außerdem kann es sich hierbei um die Erschießung im Stehen handeln372.
 
Trat der Tod nicht gleich ein, so gaben die Gestapo-Männer Nachschüsse ab. Dies beobachteten Esseler und Savic selbst373, während Glasneck dies von den Mitgliedern des Abschleppkommandos erfuhr374. Lecek erkannte seinerseits Gnadenschüsse daran, weil er bei der Suche nach einem Freund unter den Leichen bei mehreren Toten mehrere Einschüsse im Kopf festgestellt hat375. Auch die russische Sanitäterin des Krankendienstes Worosznina, Feldpostnummer 19229, konstatierte nach der Befreiung des Zuchthauses, daß nach der Erschießung die Verletzten durch Pistolenschüsse oder durch Kolbenschläge auf den Kopf erledigt wurden376.
 
Die meisten Opfer verhielten sich
passiv377. Verschiedene schrien vorher laut auf, andere riefen: „Vive la France!" oder „Vive la Belgique!"378. Nur einige wenige Gefangene versuchten zu flüchten, als sie zur Hinrichtungsstätte geführt wurden. Dies mißlang jedoch, und sie wurden dabei von der SS erschossen379. Nach einem Bericht der russischen Armeezeitung „Die Verteidigung unserer Heimat" Nr. 36 - 09. 02. 1945 soll einem gewissenen Dymitr Pilipienko die Flucht geglückt sein380. Es war aber keine Bestätigung hierfür zu finden.
 
Dann
trat das Abschleppkommando in Aktion. Dieses bestand aus etwa 20 aus dem Treck ausgesuchten Gefangenen und soll unter der Leitung von Hauptwachtmeister Wopser gestanden haben, der auch die Pistolen des Erschießungskommandos geladen haben soll381. Auch hier konnte keine genaue Zahl mehr herausgefunden werden382. Die Zahl 20 kann etwa stimmen, wenn man davon ausgeht, daß die Gruppe der Erschossenen aus 10 Leuten bestand und die einzelnen Leichen jeweils von 2 Mitgliedern des Abschleppkommandos beiseite geschafft wurden. Laut Chaussy Jean-Pierre handelte es sich hierbei um Freiwillige383. Diese Gefangenen waren vor Beginn ihrer Tätigkeit auf dem Holzhof von einem nicht identifizierten SS-Mann in ihre Aufgabe eingeweiht worden. Zu ihrer Beruhigung hatte man ihnen gesagt, daß ihnen selbst nichts geschehen

würde384. Auf Veranlassung von Nickel sollen sie auch noch mit neuen Schuhen versorgt worden sein385. Hier wollte Nickel sich bestimmt in ein günstigeres Licht rücken, denn warum sollten gerade die Mitglieder des Abschleppkommandos von der Schuhzuteilung ausgeschlossen gewesen sein, denn, nach Klitzing, waren die Schuhe für sämtliche Gefangenen bestimmt, die evakuiert werden sollten. Er selbst brachte das Schuhwerk auf das 2. Stockwerk und übergab es Georg Rurig, der es unter die Gefangenen verteilte386.
 
Die Erschossenen wurden, sei es an den Beinen387, sei es an Armen und Beinen388 von 2 Mitgliedern des Abschleppkommandos gefaßt und in Richtung zur Westmauer um ein Postenhäuschen, das dort in der äußersten Ecke des Zuchthauses stand, herum zu einer etwa einen Spatenstich tiefen und 15-20 m langen und etwa 2 m breiten Grube, wahrscheinlich eine leere Runkelrübenmiete, geschleppt und dort hineingeworfen. Die Leichen wurden weder ausgezogen noch mit Erde bedeckt. Als diese Grube voll war, wurden die Leichen vor der Grube um das Postenhäuschen herum gelegt. Die letzten wurden nicht einmal mehr weggeschleppt, sondern einfach am Erschießungsplatz liegengelassen389.
 
Leider konnten keine sicheren Angaben über das Schicksal der kranken Häftlinge gesammelt werden, da die wenigen Angaben widersprüchlich sind. Man darf aber ruhig annehmen, daß keiner jene Nacht überlebte. Diese Gefangenen sollen von Mitgefangenen oder von der SS aus dem Krankenbau auf den Innenhof oder auf den Exekutionsplatz gebracht und dort von den SS erschossen worden sein. In welcher Weise dies geschah, muß offen bleiben. Hinkler will von der Ermordung der Kranken nur durch einen Mitgefangenen, dessen Namen ihm unbekannt ist, erfahren haben390. Nach Walter Glasneck wurden die Lazarettinsassen im Spital zum Teil in ihren Betten erschossen391. Wie Marcel Fas Pierre Lacotte unterwegs erzählte, „wurden die Insassen des Krankenreviers schon gegen Abend erschossen. Der Kalfaktor des Krankenreviers, ein deutscher Gefangener, der wußte oder ahnte, welches Schicksal ihn ereilen sollte, weigerte sich, mit seinen Gefangenen das Revier zu verlassen. Die SS-Männer öffneten ihm darobhin mit einem Rasiermesser die Schlagader des Handgelenkes und ließen ihn so auf der Stelle sterben, während sie die Kranken zum Exekutionsplatz führten und dort erschossen"392. Diese Aussagen werden noch durch die Tatsache ergänzt, daß bis jetzt kein Überlebender aus dem Krankenbau gefunden wurde. Vielleicht kann man hier die Vorgänge im Arbeitserziehungslager Schwetig, bei Frankfurt/Oder, das SS-Übersturmbannführer Heinz Richter unterstand, zum Vergleich heran
ziehen, wo man die kranken und schwachen Häftlinge in die Krankenbaracke einschloß und diese dann anzündete, so daß etwa 70 Gefangene umkamen393.

Nickel gestand, selbst am Exekutionsort gewesen zu sein, um sich den Erschießungsvorgang anzusehen394.
 
Es stellt sich hier natürlich die Frage, ob die Gefangenen wußten, was ihnen bevorstand, es nur ahnten oder gar völlig ahnungslos waren? Sicher waren die Angehörigen des SS-Kommandos und die ihnen behilflichen Zuchthausbeamten daran interessiert, die Gefangenen so spät wie nur möglich erkennen zu lassen, daß sie getötet werden sollten, um so unnötige Schwierigkeiten, Unruhen oder gar eine Panik zu vermeiden, die eine reibungslose Exekution undurchführbar gemacht hätten. Bestimmt erinnerte sich Direktor Knops an den erwähnten Vorfall vom September 1944. Bei einer großen Zellendurchsuchung wurden selbstangefertigte Waffen aller Art, wie spitze Scheren, primitive Dolche und Messer gefunden. Die Gefangenen hatten sich zu bewaffnen versucht, nachdem sie durch einen Aufseher von einer Äußerung Knops erfahren hatten, alle Häftlinge würden beim Herannahen der Russen erschossen werden395.
 
Wenn auch nur in einem Falle bewiesen werden konnte, daß die Beamten bewußt die Gefangenen belogen haben, um Unruhe zu vermeiden, so darf man ruhig annehmen, daß dies öfters geschah. Als der Überlebende Lecek mit seinen neun Leidensgefährten aus der Zelle geführt wurden, fragten sie, ob sie ihre Habseligkeiten mitnehmen sollten. Daraufhin antwortete man ihnen alles zurückzulassen, da der Krieg aus und sie frei seien396. Der Justizbeamte Mietke, der beim Aufschließen der Zellen half, hörte den ersten Justizhauptwachtmeister den Gefangenen sagen, sie würden zum Abtransport eingekleidet werden397. Es war aber nicht festzustellen, zu welcher Kategorie diese Gefangenen gehörten. Möglicherweise aber kamen diese Häftlinge zum Abtransport. Andere Wächter dagegen unternahmen nichts, um die falsche Auffassung der Gefangenen, die an eine Entlassung oder Evakuierung glaubten, zu berichtigen.
 
Die Absicht der SS und Zuchthausbeamten, Schwierigkeiten zu vermeiden, ist auch in der Art der Zuführung der Gefangenen sowie in der Wahl des Exekutionsortes in einer Ecke der Zuchthausmauer hinter einem mehrstöckigen Gebäude, in dem sich keine Häftlinge befanden und von dem die Schußgeräusche nicht so leicht zu allen Teilen der Anstalt drangen, zu erkennen. Lecek steht allein mit seiner Behauptung, daß irgendwelche Maschinen in Gang gesetzt worden seien, die erhebliche Geräusche verursachten und so die Schüsse übertönten398.
 
Daß die SS und die Beamten damit einen gewissen Erfolg hatten, beweisen die Aussagen der drei Überlebenden. Esseler, der todmüde war von dem Fußmarsch von Schwerin nach Sonnenburg, sagte nichts über das Kommando und hatte keine Schüsse gehört, obwohl seine Zelle im Ostflügel zum Hof lag. Beim Hinausführen aus der Zelle glaubte er, mit seinen Leidensgenossen für die Entlassung Zivilkleider zu bekommen. Erst als alle sich an der Erschießungsstätte auf die Erde legen mußten, merkte er, was los war399. Lecek seinerseits erwachte, als 10 Mann aus seiner Zelle herausgerufen wurden. Eine halbe Stunde später wurde auch er mit dem Rest der Gefangenen aus der Zelle geführt. Man sagte ihnen, daß sie entlassen würden. Beim Anblick des blutigen Schnees jedoch, verstand er400. Auch der dritte Überlebende Savic war bis zum Erreichen des Hinrichtungsortes ahnungslos. Ihm und seinen beiden Mitgefangenen war beim Herausführen aus der Zelle nicht gesagt worden, wohin sie gebracht werden sollten. Sie dachten daher an eine eventuelle Verlegung401.

Louis Steelandt, der zum Transport gehörte, war völlig ahnungslos. Er wußte auch nichts von Entlassungen402. Auch Jozef Wojcik, der sich mit einem Kollegen in der Sakristei versteckt hatte, vernahm keine Schüsse403, während die Wronker Gefangene Jozefa Gadomska die Schüsse hörte404. Jean-Pierre Chaussy seinerseits rechnete bereits vorher mit einer Erschießung405.

Nur wenige Gefangene versuchten zu flüchten, und das erst als sie bereits das Holztor durchschritten hatten und unmittelbar zur Erschießungsstätte geführt wurden. Inwieweit der geordnete Ablauf der Erschießungen sich durch die Ahnungslosigkeit der Opfer erklären läßt, ist nicht mehr festzustellen. Man muß jedoch berücksichtigen, daß die Häftlinge aus fehlendem Lebensmut sich in ihr Schicksal fügten oder daß sie bis zum letzten Augenblick noch auf eine Wendung hofften.
 
Das Kieler Landgericht stellte fest, da
ß alle vernommenen Zuchthausbeamten, mit Ausnahme von Lehmann, der sich im 4. Stockwerk in der Kleiderkammer aufgehalten haben will, die Schüsse von der Exekution hörten406. Jedoch, im Unterschied zu den Gefangenen, waren die Aufseher auf die Schüsse vorbereitet, und es war ihnen daher leichter, sie vom entfernten Frontlärm zu unterscheiden und richtig zu deuten.
 
Desgleichen wurden die Schüsse außerhalb des Zuchthauses vernommen, wie dies von Helmut Müller bestätigt wurde407. Frau Gertrud Leppm hörte plötzlich starkes Schießen, so daß sie glaubte, die Russen seien schon da. Um zu erfahren, was los sei, ging sie bis an das Zuchthaus, wo
sie erkannte, daß die Schüsse im Zuchthaus selbst fielen. Von dem ihr bekannten Gefangenenaufseher Schenkwitz erfuhr sie die Wahrheit408.
 
Doch auch Gefangene hörten die Schüsse, verwechselten sie jedoch mit dem eventuell zu hörenden Frontlärm409. Van Scheidelen, der in einem der Zuchthausgebäude ganz oben lag, dachte an Abwehrkämpfe, als er die Schüsse hörte410. Savic faßte ebenfalls die Schüsse als Kampflärm auf411.
 
Nicht gerade zur Beruhigung der Gefangenen trug das Benehmen von
Nickel bei, der, wie er selbst zugab, mit einem Oberbeamten im Zuchthaus unterwegs war, um mit seiner SS-uniform den Gefangenen gegenüber bewußt die Anwesenheit der SS zu demonstrieren412. Ob dies wohl der SS-Mann mit dem Monokel war, dem Louis Steelandt im Gefängnisgebäude begegnete413?
 
Walter Glasneck, der wegen guter Führung in der Geschäftsstelle der Anstalt als Bürokraft beschäftigt war, erfuhr vom I. Hauptwachtmeister Budak, was beabsichtigt war. Später hörte er auch, als er sich in der Buchbinderei im Nordflügel aufhielt, die Schüsse414. Ein anderer Vertrauenshäftling, Jozef Wojcik, der mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war, beobachtete die Ankunft des Kommandos und, da er der deutschen Sprache mächtig war, erfuhr er durch Lauschen an der Tür, hinter der die Beratung stattfand, daß die SS Erschießungen durchführen sollte. Er teilte dies seinem Freund Willi Wybing mit415. Auch Franz Zwick vernahm, aus dem Geflüster der Kalfaktoren, daß ein SS-Kommando im Zuchthaus war. Als er die Schüsse hörte, geriet er in Todesangst, weil er glaubte, daß alle Häftlinge erschossen würden416. Man darf also ruhig annehmen, daß die Vertrauensgefangenen wußten, was gespielt wurde und daß sie ihrerseits auch andere Mitgefangene darüber informierten.
 
Dabei war es im Zuchthaus doch nicht so ruhig, wie das verschiedene Zeugenaussagen glaubhaft machen wollen. H. F. Müller, der zu jener Zeit Wachdienst zwischen den Außenmauern hatte, berichtete, daß im Zuchthaus große Unruhe war, die er als Angstlärm bezeichnete417. Die Gefangenen hätten in ihrer Angst „Vive la France" oder „Vive la Belgique" aus den Zellenfenstern gerufen418.
 
Man kann also
für möglich halten, daß ein Teil der Gefangenen nichts von der Anwesenheit der SS in der Anstalt wußte und keine Schüsse hörte und daher völlig ahnungslos dem Schicksal entgegenging. Hierzu dürften besonders die zuerst Erschossenen zählen. Dagegen hörten andere Häftlinge wohl die Schüsse, ohne deren Bedeutung erkannt zu haben. Schließlich ahnte oder erkannte eine dritte Gruppe bereits in ihren Zellen, wegen der Anwesenheit der SS, und der allgemeinen Unruhe in der Anstalt, wegen der mit Sicherheit in einem Teil des Zuchthauses zu hörenden Schüsse und der gelegentlichen Schreie der Opfer, daß sie erschossen würden.
 
Einen besonderen Fall bildeten die Insassen des Krankenbaus. Durch die Lage des Lazaretts in der Nähe der Hinrichtungsstätte am Holzhoftor war die Möglichkeit, die Erschießungen wahrzunehmen, für die Kranken größer als für die anderen Gefangenen, so daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie längere Zeit unter dem quälenden Eindruck des nahen Todes standen. Sichere Feststellungen konnten hier jedoch nicht getroffen werden.
 
Die Zahl der Erschossenen dürfte 823 Personen betragen haben. Nach einer Bescheinigung der Kommandantur der Miliz in Küstrin vom 25. September 1945 sind in der Nähe des Zuchthauses 819 Leichen von Personen verschiedener Nationalität bestattet worden419. Es handelt sich hier mit Sicherheit um die Leichen der erschossenen Häftlinge. Ob auch weitere, nicht vom SS-Kommando Erschossene in das Grab gelangten, wie das Kieler Landgericht annimmt, ist nicht bewiesen. Der überlebende Lecek beobachtete aus seinem Versteck heraus, wie zwei oder drei Tage nach dem Massaker deutsche Soldaten einen Mann in russischer Uniform an der gleichen Stelle wie die Gefangenen erschossen420. Ähnlich sah Wojcik, wie ein Soldat der Wehrmacht einen Gefangenen, der sich auch versteckt hatte, am Hinrichtungsort niederknallte421. Die Frage, ob es sich hier um den selben Vorgang oder um zwei verschiedene Vorgänge handelte, konnte nicht geklärt werden. Auf jeden Fall blieben diese Leichen bei den andern. Weiter wurde im Kieler Prozeß angegeben, daß die Russen, beim Einmarsch in Sonnenburg, aus Vergeltung wegen der Gefangenenerschießungen, einen Teil der Sonnenburger Bevölkerung erschossen hätten. Jörg und Mietke, auf deren Aussage diese Behauptung beruht, waren selbst nicht Zeugen dieses Geschehens, und eine Überprüfung an Ort und Stelle führte bis jetzt zu keinem positiven Ergebnis, da, wegen der Auswechslung der Bevölkerung, kein Augenzeuge jener Ereignisse angetroffen werden konnte.
 
Unmittelbar nach der Exekution wurden auch sogenannte Wlassow-Soldaten, also Russen, die auf Seiten der Nazis k
ämpften, angetroffen. So kann nicht ausgeschlossen werden, daß solche Soldaten beim Einrücken der Roten Armee getötet wurden. Aus diesem Grunde erwog das Kieler Landgericht, daß auch solche Leichen in die zwei Massengräber gelangten422. Dies ist jedoch unmöglich, wenn man den damaligen Gemütszustand der Rotarmisten kennt. Zudem war auch ein Irrtum nicht gut denkbar. Schon durch ihre Kleidung unterschieden sich die Häftlinge von den deutschen Soldaten und der deutschen Zivilbevölkerung.
  
Das Kieler Landgericht ging also von der Annahme aus, daß auch weitere, nicht von der SS Erschossene, in die Gräber gelangten, um dann festzuhalten, daß mindestens 600 Gefangene hingerichtet wurden423. Diese Zahl entnahm das Gericht wahrscheinlich dem Aktenvermerk von Eggensperger vom 31. Januar 1945424. Das Kieler Landgericht befand sich in seiner Rolle, wenn es im Interesse der Beschuldigten die niedrigste Zahl der Erschossenen (600 Mann) und die höchste Zahl der Geretteten (200 Mann) annahm. Dies erklärt aber nicht, was, bei einer angenommenen Belegschaft von 1 000 Häftlingen, mit den fehlenden 200 geschah425. Auch sämtliche Zeugen, die sich hierüber aussprachen, liegen mit ihren Zahlen höher, und zwar zwischen 700 und 850426. Dies sind aber nur Schätzungen. Wiederum macht sich das Fehlen der Unterlagen der Abwicklungsstelle des Zuchthauses Sonnenburg bemerkbar. Dennoch darf man, bis zum Beweis des Gegenteils, die Zahl von 819 Ermordeten für richtig halten.
  
Jedoch mindestens vier Häftlinge überlebten das Massaker. Es sind dies der Belgier Leon Esseler, die Jugoslawen Wiekoslaw Lecek und Wlodzimierz Savic sowie ein weiterer Gefangener ukrainischer Abstammung, der den Namen Corek getragen haben soll427. Nach der russischen Zeitschrift „Die Verteidigung unserer Heimat" Nr. 36 vom 09. Februar 1945 soll dagegen ein gewisser Andrej Kowalenko am Leben geblieben sein428. Da die Erhebungen des Kieler Landgerichts umfangreicher sind, gibt der Autor dieser Darstellung den Vorzug.
  
Esseler erhielt einen Genickschuß, bei dem das Geschoß in Höhe der rechten Augenbraue wieder herauskam, ohne jedoch tödlich zu wirken. Esseler verlor das rechte Auge und ist heute teilweise halbseitig gelähmt429. Auch Savic erhielt einen Genickschuß. Er hatte sich ein Stückchen Wolldecke unter die Jacke gesteckt. Ein erster Schuß ging in diese Decke, ohne ihn zu verletzen; ein zweiter dagegen streifte seinen Nacken und seinen Hals. Da er nicht bewußtlos wurde, tat er so, als ob er tödlich getroffen worden sei430. Lecek seinerseits mußte sich mit dem Gesicht zur Wand stellen. Im Augenblick des Abfeuerns wendete er jedoch Kopf und Oberkörper hinter seinen Nebenmann, so daß er nur einen nicht tödlichen Schuß in die Schulter erhielt. Er ließ sich jedoch fallen und wurde anschließend bewußtlos431. Alle drei wurden durch das Abschleppkommando auf den Leichenhaufen transportiert. Über das Schicksal des vierten Überlebenden dagegen ist nichts bekannt.
  
In einigen polnischen Berichten geht nur Rede von einem luxemburgischen Überlebenden. Nach diesen Darstellungen wurde der betreffende Luxemburger leicht verletzt; er verlor aber das Bewußtsein. Spät in der Nacht kam er wieder zu sich. Er arbeitete sich aus dem Leichenhaufen heraus und flüchtete aus dem Zuchthaus. Dank der Hilfe der Ortsbevölkerung erlangte er die Gesundheit wieder und kehrte nach Luxemburg zurück. Von ihm erfuhr man vom Massaker, und eine luxemburgische Militärmission reiste nach dem jetzigen Slonsk432.
 
Richtig an dieser Schilderung ist, daß ein Luxemburger und zwar Chaussy Jean-Pierre, der zum Abschleppkommando gehörte, überlebte und folglich mit dem Treck evakuiert wurde433. Der Urheber dieser phantasievollen Darstellung ließ sich nicht mehr herausfinden. Der polnische Bericht geht auf Bernard Lukaszewski, einen Einwohner aus Slonsk, zurück, der ihn von den Mitgliedern der luxemburgischen Militärmission haben will. Er erzählte, daß er sich mit den luxemburgischen Offizieren teilweise auf deutsch, teilweise auf französisch unterhielt434. Es ist also sehr gut möglich, daß hier schon Übermittlungsfehler entstanden. Inwieweit die Militärmission und Chaussy zu dieser Darstellung beitrugen, muß offen bleiben435.
 
Nach
einer in Polen verbreiteten Meinung verbrannten die Deutschen nach den Erschießungen die Leichen der Opfer. Diese Auffassung fand auch ihren Niederschlag in der Inschrift auf dem Denkmal, das am Standort des ehemaligen Haupttores des Zuchthauses zu Ehren der Opfer des Konzentrationslagers und Zuchthauses in Slonsk errichtet wurde436.
 
Zum ersten
Mal findet sich diese Version in einem Artikel der russischen Armeezeitung „Die Verteidigung unserer Heimat" Nr. 36 vom 09. Februar 1945. Nach diesem Bericht zündeten die Nazis das Zuchthaus an, um die Leichen zu verbrennen und so die Spuren des Verbrechens zu verwischen, was jedoch nicht ganz gelang437. Vom 10. Februar 1945 datiert ein Bericht des russischen MilitärKommandanten in Slonsk, der dieselbe Darstellung wiedergibt438. Einige Monate später, am 02. September 1945, veröffentlichte die russische Zeitung „Ogoniok" Nr. 35, einen Bericht, nach dem die Gestapo das Feuer legte, um die Spuren des Verbrechens zu verwischen. Das Feuer wurde jedoch von den russischen Soldaten gelöscht439. Der polnische Kriegskommandant in Slonsk, Henryk Muszynski, erfuhr seinerseits von seinem Vorgänger von den verbrannten Leichen440. Auch in einigen westlichen Veröffentlichungen geht hiervon die Rede. Man weiß sogar zu berichten, daß dies mit Hilfe eines Flammenwerfers geschah441.

 

Und dennoch ist diese Darstellung falsch. Während der Beratung über die Hinrichtungen ging keine Rede von einer Verbrennung der Leichen, und weder Richter und Nickel noch die Wächter berichteten hierüber! Auch keiner der befragten Gefangenen des Trecks konnte sich daran erinnern. Schließlich mußten die drei Überlebenden im Bilde sein, was nach der Hinrichtung mit den Leichen geschah. Befanden sie sich doch mitten im Leichenhaufen und arbeiteten sich erst heraus, als der Platz frei war. Jedoch auch sie haben dies nicht beobachtet. Desgleichen berichtete Wojcik, der sich im Zuchthaus versteckt hatte, nichts darüber.
 
Als die Vorausabteilung der russischen Militäreinheit No 54761 in das verlassene Zuchthaus eindrang, war dieses noch intakt und die vorgefundenen Leichen wiesen keine Brandspuren auf442. Die von einem russischen Armeefotografen beim Einmarsch gemachten Aufnahmen zeigen das vollständig erhaltene Zuchthaus und auch an den Leichen der Opfer sind keine Brandspuren sichtbar443. In sich birgt die russische Darstellung auch schon einen Widerspruch. Warum sollte man die Gebäude anzünden, in denen überhaupt keine Leichen lagen? Diese befanden sich bekanntlich zwischen Westmauer und Arbeitsgebäude. Auch ist es unmöglich, aus den Taschen der halb verkohlten Leichname noch Fotos und andere Dokumente zu bergen, wie dies in einem russischen Bericht zu lesen ist444. Wenn die Leichen doch nicht verbrannt waren, warum weigerten sich später die russischen resp. die polnischen Behörden, eine Exhumierung und eine Identifizierung der Erschossenen durch westliche Missionen vorzunehmen? Hatten sie vielleicht irgendetwas zu verbergen?
 
Aus dem Vorhergehenden läßt sich eindeutig beweisen, daß beim Einrücken der Einheiten der Roten Armee, am 02. Februar 1945, Leichen und Gebäude keine Verbrennungsspuren aufwiesen. Als jedoch die luxemburgische Militärmission am 26. September 1945 in Slonsk weilte, fand sie ein ausgebranntes Zuchthaus vor445. Die Brandstiftung fand also nach dem 02. Februar, Tag des Einmarsches der Roten Armee, und vor dem 09. Februar 1945, Tag der ersten Erwähnung der verbrannten Gebäude, statt, also in einem Zeitraum, als es keine deutschen Soldaten mehr in Sonnenburg gab. Der Brand konnte also nur von russischen oder polnischen Soldaten gelegt worden sein, und man könnte sogar einen Grund hierfür finden446. So erinnerte sich Olgierd Kowalewski, der mit der russischen Vorhut ins Zuchthaus eindrang, noch 24 Jahre später: „Der Anblick war schrecklich. Trotz der vielen Leichen, die ich schon vorher gesehen hatte, war ich erschüttert"447. Daß bei den Soldaten, welche die Leichen sahen, der Wunsch nach Rache aufkam, wie die
russische Armeezeitung „Die
Verteidigung unserer Heimat" Nr. 36 vom 09. Februar 1945448 schrieb, ist also leicht verständlich. Ebenso verständlich ist, daß die Soldaten ihre Wut über den Massenmord an den Gebäuden ausließen. Nach einem Bericht des luxemburgischen Rapatriement dagegen hätten sie „aus Repressaliengründen ... die ganze Ortschaft verbrannt"449. Für diese Behauptung fand sich aber bis jetzt keine Bestätigung.
 
Die Brandstiftung k
önnte auch erklären, warum die russischen und polnischen Behörden sich weigerten, eine Exhumierung und eine Identifizierung der Leichen durch die daran interessierten Länder vornehmen zu lassen, weil sie befürchteten, daß die Wahrheit bekannt werden und dies vielleicht dem Ansehen der russischen oder der polnischen Armee schaden würde450. Hierzu mag auch noch der Wunsch beigetragen haben, so wenig wie möglich neugierige westliche Ausländer an der neuen polnischen Westgrenze zu sehen.
 
Die Erschießungen dauerten bis zu den ersten Morgenstunden des 31. Januar 1945. Auch hier war eine genaue Zeitangabe nicht mehr möglich, weil die einzelnen Aussagen, die nur auf Schätzungen beruhen, zu weit von einander abweichen und von 1 Uhr bis 5 Uhr morgens schwanken451. Doch wenn man davon ausgeht, daß die Schießerei um 22.00 Uhr des 30. Januars begann und die Erschießungen im Abstand von einigen Minuten geschahen, wie Frau Gadomska dies bestätigte452, dann dürften sie gegen 2.00 Uhr morgens am 31. Januar aufgehört haben453. Dies würde auch die Angaben vom Ortsgruppenleiter Städter bestätigen, der gegen 2.00 Uhr zum Zuchthaus ging und keine Schüsse mehr hörte454.
 
Gleich
nachdem die letzten Häftlinge erschossen worden waren, zogen sich die Mitglieder des Abschleppkommandos um, da ihre Kleidung mit Blut bespritzt war, und sie kamen zum Konvoi der Überlebenden455.
 
Nach der Beratung dürfte der Anstaltsleiter Knops dem Generalstaatsanwalt Haussen über deren Ergebnis informiert haben. Dieser gab seinerseits um 23.00 Uhr per Telefon einen kurzen Bericht an das Reichsjustiz­ministerium durch. Ministerialrat Dr. Eggensperger, der damals Referent vom Dienst war, diktierte am nächsten Tag über dieses Gespräch einen kurzen Aktenvermerk.
 
„OStA. Hanssen
teilt am 30. 1. 1945, abends 11.00 Uhr, fernmündlich folgendes mit:
Durch telefonische Rückfrage beim Festungskommandanten Küstrin habe ich am späten Nachmittag ermittelt, daß mit einem Panzerdurchstoß der Russen auf Sonnenburg im Laufe dieser Nacht zu rechnen ist.
 
Entsprechend der Anordnung des Reichsverteidigungskommissars, Gauleiter Stürz, für die Anstalten meines Bezirks – eine Anordnung, die vom Reichsführer-SS genehmigt worden is, wie ich bereits vor einigen Tagen an Hernn Staatssekretär Klemm fernmündlich mitgeteilt habe – habe ich deshalb heute abend die Gefangenen von Sonnenburg einem Kommando der geheimen Staatspolizei übergeben lassen und zwar 600, haupsachlich Ausländer, darunter auch verurteilte NN-Gefagene, während der Rest mit 200 soeben zu meinem Treck zusammengestellt wird. Die 200 sind die brauchbaren Elemente, die der Anstaltleiter im Benehmen mit dem Kommandoführer der Gestapo herausgesicht hat.

 

56 weibliche polnische Gefangene, dit aus dem Treck Wroncke stammen, sind gelichfalls der Polizei übergeben worden.

Die Gefolgschaftsangehörigen werden mit LkW und Gespannen abgeführt. Das Vieh ist z. T. geschachtet, um die Lebensmittelversorgung des Trecks zu sichern. Das restliche Vieh wird bus Küstrin getrieben und dort der Wehrmacht zur Versorgung der Festung überlassen.

 

Abschrift erhalten:

 

Herr Minister
Herr Statssekretar
Herr MD IV
Herr MD V
Herr Senpräs.Hecker”456.

 

Es haben sich berechtigde Zweifel darüber ergeben, daß Hanssen Eggensperger Informationen erteilt, die in vollem Umfange den Tatsachen entsprachen. Die Zahlen von 600 Toten und 200 ÜberleBenden stimmen kaum nicht mit der Wirklichkeit überein. Hier könnte es sich aber auch um einen Übermittlungsfehler handeln. Außerdem ist der Vermerk erst am nächtsten Morgen diktiert worden, so daß auch aus diesem Grunde Diskrepanzen  zwischen Gesprächsinhalt und Vermerk nicht ausgeschlossen erscheinen.

 

Auch die 56 weiblichen polnischen Gefangenen aus dem Treck Wronke wurden nicht der Polizei übergeben, sondern gemeinsam mit den überlebenden Gefangenen aus Sonnenburg nach Westen zurückgeführt457.

 

Eggensperger fragte während dieses Anrufes mehrfach bei Hanssen nach und spürte den wachsenden Unwillen seines Gesprächspartners. Auf seine Frage, ob Minister Thierach davon wisse, wies Hanssen auf Staatssekretär Klemm hin. Eggensperger spürte, daß Hanssen seine Nachfragen ungehörig fand, und er beendete bald das Gespräch. Am nächsten Vor­mittag diktierte er den wiedergegebenen Vermerk als Ergebnis dieses Te­lefongespräches. Nachdem er sich telefonisch davon überzeugt hatte, daß der Senatspräsident Hecker in Berlin anwesend war, ging er zu ihm als dem zuständigen Referenten und übergab ihm den Vermerk. Hecker zeigte sich nicht besonders erstaunt und antwortete Eggensperger auf dessen Frage, ob der Staatssekretär da mitmache, daß Haussen den Staatssekretär überfahren habe458. Dies kann bedeuten, daß, Klemm nichts gewußt hatte, was unglaublich ist, aber auch, daß er Kenntnis hatte und sich nicht damit einverstanden erklärt hatte.
 
Währenddessen gingen im Zuchthaus die Vorbereitungen für den Konvoi weiter. Lacotte, ein zum Treck gehörender Gefangener, erlebte dies so: „Es kann ungefähr 20 Uhr gewesen sein, als die Tür sich plötzlich öffnet. Ein Wachtmeister ruft 3 Namen auf, unter denen sich der meinige befindet. - ,Aufstehen und anziehen, packt eure Sachen zusammen, in 5 Minuten komme ich wieder.' - In der Hand hält er Karteikarten und Listen, die er durchblättert. Er kehrt zurück, und wir treten mit ihm auf den Korridor. Ein Deutscher und ein Bulgare bleiben in der Zelle zurück. Wir steigen vom Erdgeschoß ins 2. Stockwerk hinauf. In den Gängen Gefangene und Wächter. Wir schließen uns der Reihe an. Appell und wiederum Appell. Endlich werden wir in eine große Zelle eingeschlossen. Eine, zwei Stunden vergehen. Wir müssen wiederum hinaus, man führt uns ins Lager, wo wir unsere zerrissenen Kleider ablegen. Man gibt uns andere, ebenfalls Gefängniskleider (gelbe Streifen auf schwarzem Grund), ebenso neue Strümpfe und Holzschuhe. Wir werden in die Zelle zurückgeführt. Gegen 9 Uhr459, glauben Kameraden, welche am Fenster standen, Schüsse gehört zu haben. Jedermann horcht hin, jedoch nichts mehr. In dem Moment ahnen wir nichts. Wir sind im Nordteil des Gebäudes, weit entfernt vom Ort des Massakers. Einige schlafen.
 
Gegen 2 Uhr nachts müssen wir wieder zum Erdgeschoß hinunter. Appell! Es wird Brot ausgeteilt, sogar ganze Brote. Wir müssen uns im Hof in Reihen aufstellen und wir werden gezählt. Sodann verlassen wir das Zuchthaus durch den Holzhof und durch den Diensteingang und gewinnen erst den Privatweg, dann die Straße nach Küstrin. Der Schnee liegt zentimeterhoch. Mit uns sind auch die Wachleute mit ihren Familien evakuiert worden, die ihre Wagen hinter der Kolonne herziehen. Wir sind etwa 150 Gefangene"460.
 
Die Zahl von 150
Überlebenden dürfte etwa stimmen, denn es war wiederum unmöglich, genaue Angaben aufzufinden. Auch in diesem Falle hätten die Unterlagen der Abwicklungsstelle des Zuchthauses Sonnenburg genaue Zahlen liefern können. Die Schätzungen der Zeugen dagegen liegen zwischen 120 und 250, wobei allein fünf Aussagen die Überlebenden mit ungefähr 150 Personen angeben. Aus diesem Grunde wurde die Zahl 150 zurückbehalten461.
 
Von den Beamten der Anstalt wurden die Vorbereitungen zum Abmarsch des Trecks weitergeführt, worüber folgende Einzelheiten ermittelt werden konnten. Um 22 Uhr begab sich Oberinspektor Rurig zum Lagerverwalter Glesmer, um die Schlüssel für das Lebensmittellager zu holen, da er mit der Vorbereitung der Lebensmittel für den Transport beauftragt worden war462. Inzwischen hatte Paul Klitzing auch die für den Gefangenentransport benötigten Schuhe auf das 2. Stockwerk getragen, wo er sie Rung übergab, der sie unter die Gefangenen verteilte463. Um 0.30 Uhr nahm Rung zwei Häftlinge, die in der Küche beschäftigt waren, und ging mit ihnen nach Hause, um sein Gepäck zu holen. Als er zurückkehrte, erinnerte ihn Direktor Knops daran, die 56 weiblichen polnischen Gefangenen aus dem Treck Wronke, die vergessen worden waren, der Wache zu übergeben, was er auch tat464. Hauptwachtmeister Rudolf Fiedler seinerseits bereitete die Angestellten und ihre Familien auf die Evakuierung vor, was bis 1.30 Uhr dauerte465. Noch vor Abreise des Trecks übergaben der Anstaltsleiter Knops und der Abteilungsleiter Tittmann das Zuchthaus Sonnenburg dem Militärkommando, das sich vor der Anstalt befand. Hierbei handelte es sich zumindest teilweise um Wlassow-Soldaten466.
 
Am 31. Januar 1945, gegen 2.00 Uhr, erreichte den Ortsgruppenleiter in Sonnenburg,
Städter, in der Stadt ein Telefonanruf von der Vermittlung Küstrin. Die Anruferin teilte Städter mit, daß sich im Zuchthaus niemand mehr melde und sie deshalb Städter mit einem Anrufer aus Frankfurt/ Oder verbinde. Es handelte sich um einen männlichen Teilnehmer, mehr konnte nicht festgestellt werden. Es liegt aber nahe, daß es Richter oder einer seiner Untergebenen von der Dienststelle in Frankfurt/Oder war. Der Anrufer bat den Ortsgruppenleiter, zum Zuchthaus zu gehen, um nachzusehen, warum sich dort niemand mehr melde. Städter sollte auch den Verantwortlichen für das Zuchthaus auffordern, nach Frankfurt durchzurufen und mitzuteilen, ob die Anordnung durchgeführt wurd. Daraufhin begab sich Städter zum Zuchthaus. Hier konnte er keine Schüsse mehr feststellen. Vor dem Gebäude traf er den Beamten Tittman an, der betrunken schien und ihm bedeutete, daß die Befehlsgewalt das Zuchthaus auf den ihn begleitenden Hauptmann übergegangen sei467

   
So wandte sich der Ortsgruppenleiter mit seinen Anliegen an den Hauptmann. Dieser Offizier soll seine Unterkunft gegenüber dem Zuchthaus in einer Fabrik gehabt haben468. Sichere Feststellungen hierüber waren aber nicht möglich.
 
Inzwischen
war der Treck mit den Zuchthausbeamten, deren Angehörigen, den übrigen Gefangenen und den 56 vergessenen weiblichen Gefangenen aus Wronke im Wirtschaftshof, also außerhalb des Zuchthauses, zusammengestellt worden, von wo aus gegen 2.30 Uhr die Abreise begann469. Auch hier waren genaue Zeitangaben nicht mehr möglich. Die Schätzungen reichen von 1 Uhr bis 4 Uhr nachts470. Jedoch laut der Zeitrekonstruktion wurde die Angabe des Hauptwachtmeisters Fiedler als die eventuell zutreffendste zurückbehalten.
 
 

3° Geschehnisse nach den Erschießungen
  
Nach Beendigung der Erschießungen fuhr das SS-Kommando wieder nach Frankfurt/Oder zurück, wo es am Vormittag des 31. Januar 1945 eintraf. Hier mußten sich die Angehörigen des Kommandos die Unifor­men vom Blut der Opfer reinigen. Darüber kam der Kriminalkommissar Bauer von der Stapostelle Frankfurt/Oder und unterhielt sich mit Nickel. Dieser berichtete ihm, daß er den Auftrag erhalten hatte, Insassen des Zuchthauses in Sonnenburg zu „liquidieren" und daß hierbei ein Teil der Häftlinge entlassen und ein anderer Teil getötet worden war. Die Getöte­ten konnten aber wegen der herannahenden russischen Truppen nicht mehr beerdigt werden.
 
Am gleichen Vormittag noch erstattete Nickel bei Richter eine Vollzugsmeldung. Ungeklärt blieb, ob Nickel diese Meldung allein erstattete oder zusammen mit einem Untersturmführer bei Richter erschien, wie er behauptete. Man darf sich aber fragen, warum der Untersturmführer Nickel begleiten sollte, da Nickel allein den Auftrag erhalten hatte und folglich auch für die Ausführung verantwortlich war. Im Gegensatz zu Nickel, der angab, es sei dabei nicht weiter über die Vorgänge in Sonnenburg gesprochen worden, sagte Richter, Nickel habe ihm berichtet, 160 leichte Fälle herausgesucht und nach Westen in Marsch gesetzt und die übrigen Häftlinge im Zuchthaushof erschossen zu haben. Weil sich aber beide widersprechen und keiner besonders überzeugend ist, ließ sich der Inhalt und Umfang dieses Gespräches nicht mehr sicher feststellen471.
 
Noch am gleichen Tage erreichte der Treck der Überlebenden ohne besondere Ereignisse Küstrin, wo er auf den vorausgegangenen Transport mit den Wronker Gefangenen stieß. Hier wurden die 56 polnischen weib­lichen Gefangenen dem Wronker Konvoi übergeben472. Am ersten Tag marschierte die ausgemergelte und schwache Kolonne in der Kälte durch den tiefen Schnee bis Seelow in der Mark, also etwa 30 km. Dort langten sie abends um 18 Uhr an und übernachteten in der Kirche. Hier soll in der Nacht ein Wächter einen holländischen Gefangenen in der Sakristei durch einen Genickschuß getötet haben473. Für diese Angabe von Franz Zwick war jedoch keine Bestätigung zu finden. Auch Louis Steelandts Kollege, Marcel Verbinnen, wurde während der Rückführung erschossen, so daß man annehmen kann, daß es unterwegs noch zu einigen Erschießungen kam474.
 
In Seelow konnten 15 Gefangene nicht mehr weiter; sie wurden vom Anstaltsleiter mit der Weisung, sich in Brandenburg zu melden „entlassen". Einer dieser Gefangenen war Franz Zwick. Nach mancherlei Schwierigkeiten traf er schließlich in Brandenburg/Görden ein. Als er sich in der Anstalt meldete und um seinen Entlassungsschein bat, wie man ihm gesagt hatte, hielt man ihn einfach dort fest475.
 
Beim Resttransport war auch der Luxemburger Jean-Pierre Chaussy. Er landete schließlich in Brandenburg476. Unterwegs wurde auch Louis Steelandt, der nicht mehr weiter konnte, einfach zurückgelassen. In Brandenburg stellte er sich der Polizei (Sträflingskleider, geschorene Haare!) und wurde mit noch acht andern Sonnenburger Häftlingen zusammen im Brandenburger Gefängnis in eine Zelle eingesperrt. Hier erst erfuhr er durch Ewald Reche und Karl Knipet, die beide zum Abschleppkommando gehörten, von dem Massaker477. Es war dies einige Tage nach dem 08. Februar 1945, an dem Ewald Reche vom Sonnenburger Transport in Brandenburg eingeliefert wurde. Diese neun Mann wurden am 30. April 1945 von den Russen befreit478.
 
Franz Zwick jedoch blieb nicht in Brandenburg. Er kam wieder auf Transport nach Westen: „350 Mann in 6 Viehwagen untergebracht 3 Tage und 3 Nächte unterwegs in den kalten, ersten Februartagen, während der ganzen Zeit nicht das geringste zu essen und zu trinken, dabei unbeweglich mit eingezogenen Beinen im Viehwagen zusammengepfercht sitzen und nicht austreten dürfen, diese Zeit wünsche ich manchem mal. In Hannover standen wir 24 Stunden auf dem Rangiergeleise im Bahnhof, darunter auch im Bombenhagel, und erwarteten jeden Augenblick das Ende. Doch es sollte noch nicht sein, und so schaffte man uns weiter bis nach Hameln a. W., wo wir in der Nacht ausgeladen wurden. Viele starben unterwegs auf dem Marsch in die Anstalt, die vollgepropft war, wie ich noch nie sah. 400 Mann lagen wir in einem schmalen Kellergang! Die ganze Anstalt faßt 600 Mann, wir waren aber über 2 500! Sie können sich nun ausmalen, was in diesen letzten Wochen vor sich ging. Ruhr und alle andern Krankheiten grassierten. Dazu der Hunger, Läuse, Flöhe und alles andere von Ungeziefer, es war ein Idyll, an das ich nur mit Schrecken denke! Bei der Beschießung Hamelns mußten wir als Kugelfang dienen und hatten 30 Mann Tote unter den Gefangenen; endlich wurden wir befreit und erfuhren dabei, daß auch wir hier wieder wie durch ein Wunder der „Liquidation" entgangen waren, zu welcher der Befehl bereits gegeben war!! Es konnten jedoch nur ca. 250 Mann umgelegt werden, was wir andern in der Aufregung nicht einmal merkten!"479 Soweit Zwick mit seiner Aussage, die aber nicht überprüft werden konnte.
 
Doch kommen wir zum Haupttreck der Sonnenburger zurück. Am 01. Februar 1945 traf der Transport in Müncheberg ein480. Allmählich verbreitete sich unter den Häftlingen die Nachricht von den Ereignissen im Zuchthaus Sonnenburg. Weiter ging die Reise über Altlandsberg-Erkner nach Potsdam, wo die Kolonne aufgelöst wurde481. Die Gefangenen waren aber nicht frei, sondern wurden auf einen Motorkahn verfrachtet, um auf dem Wasserwege in das Eiblager Griebo (Landkreis Zerbst, Regierungsbezirk Halle) gebracht zu werden482. Am 12. Februar trafen sie in Coswig (Anhalt) Elbe ein und wurden von hier aus in das Lager Griebo geführt, das am 26. April 1945 von den Amerikanern befreit wurde483.
 
Ein Teil der Sonnenburger blieb jedoch auch nicht in
Griebo, sondern kam in das Straf- und Arbeitslager Straguth bei Zerbst, wo sie, unter der Aufsicht von
Wronker Wachtmeistern, Zwangsarbeit auf dem Flugplatz Zerbst ausführen mußten. „Täglich starben von den ca 600 Insassen 10 bis 12 an Entkräftung und Mißhandlung. Am 12. April kam der Amerikaner näher, und das Lager türmte." Glasneck aber blieb mit einer Blutvergiftung im linken Bein zurück484. Soweit Glasneck mit seinen Angaben.
 
Weiterhin scheint es, da
ß noch ein Teil der Sonnenburger Häftlinge nach Dessau-Rosslau kam485. Es ist nicht ausgeschlossen, daß es sich hierbei um die Häftlinge von Straguth handelte, denn in Straguth befand sich eine Außenstelle des Landgerichtsgefängnisses Dessau486. Sonnenburger Häftlinge tauchten später auch im Lager Arado (Wittenberg) auf487.
 
Am 12. Februar 1945 traf der Anstaltsleiter von Sonnenburg mit seinen Beamten in Rathenow ein, wo im Amtsgericht das Liquidationsbüro unter der Bezeichnung „Abwicklungsstelle des Zuchthauses Sonnenburg, Amtsgericht Rathenow" eingerichtet wurde. Dort befanden sich auch die Kassenbücher des Zuchthauses, das Geld und die Wertsachen der Gefangenen sowie sämtliche Dokumente und die Gefangenenlisten. Der Anstaltsleiter und der Oberinspektor Rung arbeiteten den Bericht über die Ereignisse in Sonnenburg aus, in welchem sie schilderten, was mit den Gefangenen geschah und wieviele Gefangene der Gestapo übergeben und wieviele evakuiert worden waren. Außerdem bereiteten sie Vorschläge vor, um eine gewisse Anzahl der evakuierten Gefangenen freizulassen.
 
Es konnte jedoch nicht ausbleiben, daß viele Briefe in Rathenow eintraten, in denen über die Häftlinge von Sonnenburg nachgefragt wurde. Rung wandte sich an Knops, um zu erfahren, was man den Familienangehörigen der Gefangenen antworten sollte. Da auch dieser keine Antwort wuß
te, fragte er im Reichsjustizministerium nach, wo ihm gesagt wurde: „Antworten Sie auf alle Briefe, daß das Zuchthaus von den Russen besetzt wurde und daß das Schicksal der Gefangenen unbekannt ist ..."
 
Am 12. April 1945 wurde die Abteilung des Zuchthauses Sonnenburg mit sämtlichen Unterlagen und Wertsachen nach Brandenburg verlegt. Als sich die russischen Truppen Brandenburg näherten, verließen am 26. April 1945 die meisten Angestellten von Brandenburg das Gefängnis und begaben sich auf die andere Seite der Elbe488. Das Zuchthaus Sonnenburg hörte offiziell auf zu bestehen.
 
Das Zuchthaus Brandenburg seinerseits wurde am 30. April 1945 von den Russen befreit489. Seither sind die Unterlagen über das Zuchthaus Sonnenburg verschwunden. Frau Thum berichtete auch noch von einem Liquidationsbüro des Zuchthauses Sonnenburg, das sich in Berlin-Tegel befand490. Weitere Angaben hierüber waren aber nicht aufzutreiben.
  
Kehren wir zum Zuchthaus in Sonnenburg zurück. Die vier Überlebenden des Massakers lagen bei Schnee und großer Kälte bis etwa zum Morgen im Leichenhaufen. Einer nach dem andern arbeitete sich unter den Leichen heraus und begab sich in das Arbeitsgebäude, wo die vier sich später erst trafen und wo sie verblieben491. Am 02. Februar 1945 beobachtete Lecek, wie Deutsche einen russischen Soldaten zu dem Leichenhaufen brachten und ihn dort mit ein paar Pistolenschüssen töteten. Als die Deutschen sich entfernt hatten, näherte sich Lecek dem Toten und durchsuchte ihm die Taschen, um Dokumente zu finden und so seinen Namen zu erfahren. Er fand aber nichts492.
 
Etwas Ähnliches erlebte Jozef Wojcik, der in Sonnenburg unter dem Namen Stanislaw Buczko Nr. 449 eingetragen war. Bekanntlich hatte er sich mit Willi Wybing im Kleiderraum im 3. Stockwerk, der auch als Sakristei diente, versteckt. Zwei Tage nach den Ereignissen, dies dürfte also der 01. Februar 1945 gewesen sein, gegen sechs Uhr morgens, sah er, wie ein Unterfeldwebel der Wehrmacht einen Gefangenen, der sich wahrscheinlich versteckt hatte, durch einen Genickschuß tötete493. Die Frage, ob es sich hier um eine und dieselbe Tat oder um zwei verschiedene Morde handelte, konnte nicht geklärt werden. Auf jeden Fall hörten die Morde in Sonnenburg nach der Nacht vom 30./31. Januar 1945 nicht auf.
 
Am 02. Februar 1945 r
ückten die ersten russischen Truppen in Sonnenburg ein, und zwar eine Vorausabteilung der Militäreinheit Nr. 54761, die sich auf dem Wege von Landsberg (Gorzow Wielkopolski) nach Berlin befand. Es waren dies unter anderm der Oberleutnant Olgierd Kowalewski, der Hauptmann Wiktor Rybkin, der Unterfeldwebel-Fahrer Iwan Waletow und der Soldat Szunow. Mit einer Art Geländewagen rissen sie
das Gitter von einem Fenster und drangen in das Zuchthaus ein. Hier stießen sie auf den pedantisch aufgeschichteten Leichenhaufen. In den Taschen der Opfer fanden sie Dokumente, die sie zusammen mit andern vorgefundenen Unterlagen an den Generalstab der Einheit schickten, wie das der Gebrauch war. Leider konnten diese Unterlagen bis jetzt nicht wieder aufgefunden werden.

 

Die Soldaten durcheilten das leere Zuchthaus. In einem Raum mit einer eisernen Tür fanden sie einen großen Haufen Säcke voller Kleider. Um zu erfahren, ob noch jemand im Zuchthaus überlebte, feuerten sie einige Gewehrschüsse ab. In diesem Augenblick hörten sie schreien: „Nicht schießen!" und aus dem Haufen Säcke krochen Jozef Wojcik und Willi Wybing hervor494.
 
Jedoch hatte die Vorhut keine Zeit, sich länger im Zuchthaus aufzuhalten, denn sie mußte weiter. Sie wußte auch nichts von den vier andern Überlebenden495. Diese wurden erst später entdeckt. Russische Soldaten führten sie in ein Haus, das zum Zuchthaus gehörte und machten ihnen dort Feuer. Drei oder vier Tage später traf eine russische Untersuchungskommission ein, die die Gefangenen verhörte und am Hinrichtungsplatz Aufnahmen machte. Sodann kamen die vier Verwundeten nach Landsberg/Warthe in ein Lazarett496. Der überlebende Ukrainer wurde sofort von ihnen getrennt497. Dies hatte wohl seine Ursache in dem allgemeinen Mißtrauen der Sowjetbehörden der ukrainischen Bevölkerung gegenüber wegen ihrer Haltung während des Krieges. Beim deutschen Einfall hatten starke nationalistische Gruppen die Schaffung eines ukrainischen Staates erhofft. Durch die brutale deutsche Besatzungspolitik wurden sie jedoch bald eines Besseren belehrt und begannen den Besatzer zu bekämpfen, ohne jedoch dabei immer Moskau günstig gesinnt zu sein. Aus diesem Grunde war selbst ein ukrainischer Häftling verdächtig498.
 
In Landsberg wurde Esseler operiert und gepflegt. Erneut traf eine russische Kommission ein, um ihn über die Erschießungen zu befragen, wobei auch Fragen über die in Sonnenburg inhaftierten Luxemburger gestellt wurden. Von Landsberg kam Esseler nach Posen, Lublin, Odessa, um von dort aus am 13. Mai 1945 über Marseille rapatriiert zu werden499.

  

4
° Und die Schuldigen?

Das weitere Schicksal der direkt oder indirekt am Massaker Beteiligten war unterschiedlich. Nur einige wurden für ihre Teilnahme an den Verbrechen in Sonnenburg zur Rechenschaft gezogen und bestraft. Der Reichsjustizminister Dr. Otto Georg Thierack beging 1946 im Intemierungslager Eselheide (Sennelager) Selbstmord500. Sein Stellvertreter dagegen, Staatssekretär Herbert Klemm, wurde am 04. Dezember 1947 in Nürnberg vom Militärgericht III, im sogenannten Fall III - Juristen-Prozeß, unter anderm auch wegen der Vorgänge im Zuchthaus Sonnenburg zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Am 31. Januar 1951 wandelte der alliierte Hohe Kommissar in Deutschland, John McCloy, die Strafe in 20 Jahre Zuchthaus um, doch erfolgte schon wenig später seine Haftentlassung501. Klemm ist inzwischen verstorben502. In demselben Fall III war auch Ministerialdirektor Karl Engert, Leiter der Abteilung V im Reichsjustizministerium, wegen der Sonnenburger Ereignisse angeklagt. Er schied aber nach zwei Verhandlungstagen, am 22. August 1947 wegen Krankheit aus dem Prozeß aus. Auch er lebt nicht mehr503. Verstorben ist ferner Senatspräsident Hecker504.
 
Generalstaatsanwalt Haussen beim Kammergericht in Berlin soll bei der Einnahme Berlins durch sowjetische Truppen den Tod gefunden haben. Über seinen Verbleib ist nichts Sicheres bekannt geworden505. Der Anstaltsleiter Knops wurde 1957 und 1961 als Beschuldigter durch den Staatsanwalt vernommen, ohne daß jedoch Anklage gegen ihn erhoben wurde. Knops ist in der Zwischenzeit gestorben506. Gleich nach der Befreiung von Sonnenburg nahmen die Sowjetbehörden die Nachforschungen nach den Tätern des Verbrechens auf. So wußte die russische Zeitschrift „Ogoniok" Nr. 35 vom 02. September 1945 in einem Artikel, datiert vom August 1945, zu berichten, daß die Mörder von Sonnenburg vor einigen Tagen an der Elbe festgenommen wurden. Sie würden nach Sonnenburg zurückgebracht, wo ihnen der Prozeß gemacht werden sollte507. Ähnlich äußerte sich Olgierd Kowalewski, der zur russischen Vorhut in Sonnenburg gehörte. „Verschiedene Autoren dieses Verbrechens wurden festgenommen, verhört und danach nach hinten zum Generalstab der VIII. Armee geschickt. Das war in solchen Fällen die Prozedur.508»Möglicherweise handelte es sich hier um Gefängnisobennspektor Friedrich Tittmann, der nach Sonnenburg gebracht worden sein soll, um dort erschossen zu werden509. Im Oktober 1946 wurde Gefängnisoberinspektor Georg Rung in NeuSchleuss b/Rathenow verhaftet und vom Militärtribunal in Brandenburg zum Tode durch Erschießen verurteilt. Das Urteil scheint vollstreckt worden zu sein. Gefängnisinspektor Paul Klitzmg wurde auch im Oktober 1946 von den sowjetischen Behörden in Rathenow verhaftet. Er verschied jedoch infolge einer schweren Krankheit im Gefängnis510. Desgleichen wurde Hauptwachtmeister Rudolf Fiedler am 21. Oktober 1946 von den sowjetischen Besatzungsbehörden verhaftet, jedoch am 27. Dezember 1946 wieder auf freien Fuß gesetzt511.
 
Reichsführer SS Heinrich Himmler geriet am 22. Mai 1945 als Heinrich Hitzinger in englische Gefangenschaft, gab sich jedoch bald zu erkennen. Am folgenden Tag, um 11.45 Uhr, während der ärztlichen Untersuchung, verübte er mittels einer im Munde verborgenen ZyankaliKapsel Selbstmord512. Der Chef des Reichssicherheitshauptamtes, Dr. Ernst Kaltenbrunner, wurde am 30. September 1946 vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode durch den Strang verurteilt, und das Urteil wurde am 16. Oktober 1946 vollstreckt513. Gestapochef, SS-Gruppenführer Heinrich Müller, wird seit Kriegsende vermißt. Er soll Ende April 1945 bei den Kämpfen um Berlin umgekommen sein514. Kripochef, Polizeioberst Friedrich Panzinger, kam in russische Kriegsgefangenschaft, aus der er 1955 entlassen wurde. Er erlag 1959 in seiner Münchener Wohnung, während seiner Verhaftung durch die deutsche Polizei, einem Herzschlag515. Über das Schicksal von Dr. Fischer, Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD, konnten keine Angaben gefunden werden. Dagegen wurde gegen Heinz Richter, Leiter der Staatspolizeistelle in Frankfurt/Oder, und gegen Wilhelm Nickel, Leiter des Hinrichtungskommandos, Anklage wegen Beihilfe zum Mord vor dem Landgericht Kiel erhoben. Die Beschuldigten wurden aber am 02. August 1971 von dieser Anklage freigesprochen. Das Gericht kam zur Erkenntnis, daß die beiden nur als Gehilfen zum Totschlag betrachtet werden können, wofür sie jedoch nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden konnten, weil die Strafverfolgung inzwischen verjährt ist516.
 
Das weitere Schicksal des Gauleiters und Reichsverteidigungskommissars Emil Stürtz ist unbekannt517.
 
Als im Jahre 1947 eine norwegische Rotkreuz-Kommission nach Slonsk kam, um die Überreste der im Zuchthaus verstorbenen norwegischen Gefangenen heimzuholen, trafen sie zufällig in Slonsk auf den ehemaligen Zuchthausarzt Dr. Seidler. Dieser hatte nichts mit den Erschießungen zu tun, war aber verantwortlich für die schlechte Behandlung der
 

Kranken im Zuchthauslazarett. Seidler, der nach Ostdeutschland geflüchtet war, kehrte nach dem Kriege nach Slonsk zurück, das von der ursprünglichen deutschen Bevölkerung verlassen worden war. Da niemand sein Vorleben kannte, fühlte er sich unter der neuen polnischen Bevölkerung sicher. Er wurde jedoch von einem Mitglied der norwegischer Kommission, einem ehemaligen Sonnenburger Häftling, erkannt und vor den polnischen Behörden sofort in Haft genommen518. Als er für die Folgen seiner Handlungen im Kriege eintreten mußte, verübte er im Gefängnis Selbstmord519.
 
  

5
° Die Luxemburger in Sonnenburg
 
Die Frage, die fast überall in Luxemburg bei Gesprächen über Sonnenburg auftauchte, lautete: „Waren denn überhaupt Luxemburger in Sonnenburg, besonders während der Ereignisse vom 30./31.  Januar 1945?" Wann der erste Luxemburger nach Sonnenburg kam, wissen wir nicht. Fast alle befragten Zeugen jedoch bestätigen diesen Aufenthalt520. Der frühest erwähnte Luxemburger ist Nie. Bausch aus Rümelingen. Er dürfte zwischen dem 22. Juli 1941, dem Tag seiner Verhaftung, und dem 23. August 1943, dem Tag seines Todes, in Sonnenburg gewesen sein521. Im Laufe des Novembers 1944 kam eine größere Gruppe Luxemburger, die als Wehrmachthäftlinge in den Strafgefangenenlagern" im Emsland einsaßen, nach Sonnenburg. Genaue Angaben über ihre Zahl waren leider nicht mehr zu ermitteln. Nach einem Bericht vom 14. November 1944 aus dem Lager VII, Esterwegen, sollten am Donnerstag den 16. November 1944, achtzehn Personen in das Zuchthaus in Sonnenburg/Neumark verlegt werden. Auf dieser Liste konnten siebzehn Luxemburger festgestellt werden522. In der Staatsanwaltschaft in Trier wurde nach dem Kriege eine andere Liste gefunden, aus der hervorgeht, daß am 24. November 1944 22 namentlich aufgezählte Luxemburger aus dem Lager Papenburg nach Sonnenburg überführt wurden523. Von fünf der in Sonnenburg vermißten Luxemburger sind die Strafakten in Luxemburg erhalten geblieben. Aus diesen Akten geht hervor, daß diese fünf am 19. November 1944 in das Zuchthaus Sonnenburg verlegt wurden524. Außerdem kam, gemäß einer im Bundesarchiv, Zentralnachweisstelle, in Kornelimünster aufbewahrten Strafvollzugsakte, ein Luxemburger am 24. November 1944 aus dem Aschendorfermoor   ins Zuchthaus Sonnenburg/Neumark525. Wahrscheinlich gingen also wenigstens vier Transporte mit Luxemburgern aus dem Emsland nach Sonnenburg ab526, und zwar jeweils in einem Abstand von drei Tagen: am 16., 19., 21. und 24. November 1944. Beim dritten Konvoi (21. November 44) befand sich auch der Österreicher Johann Lichtenstöger527.     Er kann fünfzehn Namen von Luxemburgern angeben, die mit ihm zusammen in Sonnenburg einsaßen. Der einzige überlebende Luxemburger aus Sonnenburg, Chaussy, nannte die Namen von 27 Luxemburgern, die in diesem Zuchthaus waren528. Ein anderer Überlebender, der Belgier Louis Steelandt, konnte 19 Namen von Luxemburgern anführen, die mit ihm in der Anstalt gearbeitet haben. Pfarrer Arend aus K. (?) hat in Hameln a. W. einen Augenzeugen getroffen, der drei Luxemburger mit Namen nennen konnte529. Je drei Luxemburger mit Namen kannten auch der Betriebsleiter Hans Heidenreich und der ehemalige Sonnenburger Häftling Franz Zwick530. An Hand der Einritzungen auf den Zellentüren stellte der Pole Bernard Lukaszewski eine Liste mit 44 Namen auf, in der mit großer Wahrscheinlichkeit sieben Luxemburger eingetragen sind. In zwei Fällen steht deutlich hinter dem Namen die Bemerkung ,,LUX"; bei den fünf übrigen jedoch besteht immerhin die, wenn auch geringe Möglichkeit, eines deutschen Doppelgängers531. Schließlich hat ein Luxemburger aus dem Zuchthaus Sonnenburg nach Hause geschrieben532.
 
An Hand all dieser Unterlagen wurde eine Liste von 92 Namen aufgestellt, von denen angenommen werden kann, daß sie in Sonnenburg waren. Es wurde hierbei auch den in den EmslandLagern vermißten Luxemburgern Rechnung getragen, weil es nicht ausgeschlossen ist, daß sie, wenn auch später, nach Sonnenburg kamen. Weiter konnten auch noch nach der Befreiung Luxemburgs, im September 1944, desertierte Luxemburger verhaftet worden und direkt oder auf Umwegen nach Sonnenburg gelangt sein. Hierbei darf man aber nicht aus den Augen verlieren, daß auch noch andere Zuchthäuser und Gefängnisse luxemburgische Wehrmachthäftlinge aufnahmen, wie z. B. Torgau, Glatz. Der Österreicher Lichtenstöger, der behauptete, mit 158 Luxemburgern und einem Deutschen nach Sonnenburg überführt worden zu sein, muß sich also in diesem Punkte geirrt haben. Aus einer Meldung von Regierungsrat Dr. Öttinger von der Kommandantur Papenburg an Berlin ist ersichtlich, daß am 01. November 1944 in den Lagern I, II, III, IV, V und VII im Emsland insgesamt 99 Luxemburger einsaßen533. Immerhin besteht die Möglichkeit, daß noch Ab- und Zugänge von Luxemburgern zu verzeichnen waren. So trafen bereits wieder einige Tage nach der Abreise nach Sonnenburg vier Luxemburger im Aschendorfermoor ein534. Im November 1944 soll auch einem Luxemburger die Flucht von einem Arbeitskommando des Lagers II Aschendorfermoor gelungen sein535.
 
Gibt es nun einen Beweis, daß Luxemburger in Sonnenburg erschossen wurden? Um die Antwort gleich vorweg zu nehmen: es gibt bis jetzt keinen solchen Beweis, wenn auch eine Reihe von Indizien dafür sprechen. Solche Beweise kann man in drei Gruppen einteilen: die Aussagen von Augenzeugen, die Identifizierung der Leichen und die offiziellen Dokumente, in denen die Erschossenen als solche eingetragen sind. - Die Aussagen von Zeugen: In Frage kommen die Aussagen von Mitgliedern des Hinrichtungskommandos, des Räumungskommandos und der Wachleute, die der Exekution beiwohnten. Leider sind außer dem Kommandoführer Nickel die andern Mitglieder des Exekutionskommandos unbekannt geblieben. Sie dürften auch wohl kaum jemanden der Erschossenen gekannt haben. Was nun das Räumungskommando anbetrifft, so hat als einziger der Luxemburger Chaussy Aussagen zu diesem Punkte gemacht. Leider sind seine verschiedenen Angaben widersprüchlich, so daß man auch seiner Namensliste der Erschossenen gegenüber mißtrauisch sein muß. Zu seiner Entschuldigung sind jedoch die Umstände anzuführen, unter denen er seine Wahrnehmungen machte: die stundenlangen nächtlichen Exekutionen bei schlechten Lichtverhältnissen, und das Abschleppen der Leichen unter ständiger Todesangst536. Denn trotz der beruhigenden Äußerungen eines nicht identifizierten SS-Mannes, daß den Mitgliedern dieses Kommandos nichts geschehen würde537, mußten sie doch normalerweise annehmen, daß die SS diese unbequemen Zeugen nicht überleben lassen würden. Und es ist tatsächlich außergewöhnlich, daß dies geschah. Oder hatten sie sich während ihrer Haftzeit so mit den Deutschen kompromittiert, daß diese annahmen, sie würden den Mund halten? Wenn dem so war, so ging diese Rechnung nicht auf. Bereits bei ihrem Zusammentreffen mit der Gefangenenkolonne berichteten einige ihren Mitgefangenen von ihren schrecklichen Erlebnissen538.
 
Die Identifizierung der Leichen: Die Leichname der Erschossenen wurden von russischen und polnischen Soldaten etwa 100 m östlich des Zuchthauses an der PosenerStraße in zwei Massengräbern von etwa 32 x 3 m beigesetzt, ohne daß eine Identifizierung vorgenommen wurde539. Wohl haben die Mitglieder der Vorhut der Roten Armee, die Sonnenburg befreite, Dokumente in den Taschen der Ermordeten gefunden und diese an den Generalstab ihrer Einheit weitergeleitet540. Aber eine diesbezügliche Anfrage an Herrn G. Aleksandrow. Vize-Generalstaatsanwalt der UdSSR, blieb unbeantwortet541. Im November 1946 ließ die Gerichtskommission von Sulecin einen Grabhügel öffnen, und man stieß in einer Tiefe von 1,50 m auf die erste vollständig verweste Leichenschicht und dabei blieb es542. Auch später als die Überreste in den zuchthauseigenen Friedhof umgebettet wurden, fand, soviel wir wissen, keine Identifizierung statt.
 
Offizielle Dokumente mit den Namen der Erschossenen: Bisher ist nirgends eine Eintragung über die Erschossenen aufgefunden worden. Auch dürften wohl kaum viele Berichte über die Ereignisse in Sonnenburg angefertigt worden sein. Ein Großteil der Akten des Zuchthauses

wurde vor der Ankunft der Roten Armee in der Zentralheizung des Zuchthauses verbrannt543. Die übrigen Akten des Zuchthauses kamen zuerst nach Rathenow zur „Abwicklungsstelle des Zuchthauses Sonnenburg, Amtsgericht Rathenow" und später, am 12. April 1945, in das Gefängnis Brandenburg (Görden), wo sich ihre Spur verliert544. Entsprechende Anfragen an das Deutsche Zentralarchiv und an das Staatsarchiv in Potsdam blieben erfolglos545.
 
Wie wir gesehen haben, saßen eine gewisse Anzahl Luxemburger in Sonnenburg ein, von denen nur einer die Kriegsereignisse überlebte. Es war immerhin möglich, daß die andern Luxemburger vor den tragischen Ereignissen das Zuchthaus verließen, sei es um in eine andere Haftanstalt verlegt oder um wieder in die Wehrmacht aufgenommen zu werden546. Aus den bis jetzt bekannten Unterlagen geht hervor, daß die letzte größere Gefangenenverlegung im November 1944, wahrscheinlich am 11. November547, stattfand, als eine Gruppe von 800 ausländischen Gefangenen in das Konzentrationslager Sachsenhausen überführt wurde548. Möglich bleibt immerhin, daß nach diesem Datum noch einzelne Häftlinge verlegt wurden.
 
Theoretisch bestand auch noch die Eventualität eines Gefangenenaustauschs. Ein solcher fand z. B. noch am 15. Januar 1945 statt, als der englische Funker der französischen Widerstandsorganisation Alliance", Kapitän Rodriguez alias „Pie" (Elster), Sonnenburg verließ, um über die Schweiz ausgetauscht zu werden549. Doch dürften die Luxemburger den Deutschen resp. den Alliierten kaum wichtig genug gewesen sein, daß ein solcher Austausch in die Wege geleitet wurde.
 
Schließlich war auch noch denkbar, daß vor dem fatalen 30. Januar 1945 einigen Luxemburgern die Flucht aus Sonnenburg gelang. Leider war diese Chance äußerst gering, besonders weil es den Wehrmachthäftlingen verboten war, Mitglied eines Arbeitskommandos außerhalb der Zuchthausmauern zu werden, wo sich günstigere Fluchtaussichten boten550.
 
Da auf dem
Transport der Überlebenden des Zuchthauses nur der Luxemburger Jean-Pierre Chaussy festgestellt wurde, darf angenommen werden, daß die restlichen 91 Luxemburger im Zuchthaus Sonnenburg umkamen. Diese Zahl, die als ein Minimum betrachtet werden kann, änderte sich im Laufe der Jahre mehrmals. So erwähnt ein Bericht des Commissanat au Rapatriement über 50 Luxemburger, die in Sonnenburg erschossen wurden551. Der polnische KreisUntersuchungsausschuß für Kriegsverbrechen in Zielona Gora, der für die Verbrechen von Sonnenbürg zuständig ist, verfügt über eine Liste mit 65 Namen von Luxemburgern, über die die Luxemburgische Mission Nachforschungen angestellt haben wollte552. Der luxemburgische Professor Robert Bruch, der sich auch mit dem Thema Sonnenburg beschäftigte und die Akten des luxemburgischen Commissariat au Rapatriement studierte, hält die Zahl von mindestens 89 umgekommenen Luxemburgern fest553, wie sie aus einer offiziellen Liste des Rapatriement hervorgeht554. Dieser Liste wurden noch zwei Namen hinzugefügt, von denen angenommen werden kann, daß auch sie in Sonnenburg erschossen wurden.
 
 
Liste der vermutlich in Sonnenburg
umgekommenen Luxenburger

 

Nr. Name und Vorname Geburtsdatum  Geburtsort
1 ANTONY Leonard 13.02.21 Weimerskirch
2 BAULESCH Armand 30.08.21 Perle
3 BAUM Pierre 12.12.23 Rumelange
4 BECKER Gustav 06.05.24 Differdange
5 BERN ARD Y Jean Paul 28.02.24 Eischen
6 BIRDEN Theophile 15.04.24 Luxembourg
7 BLEY Joseph 13.06.24 Hoscheid
8 BONIFAS Philippe 13.07.22 Nospelt
9 BRAUN Nicolas 24.03.20 Differdange
10 BUSSER (BOUSSON?) Michel 19.10.23 Luxembourg?
11 CHRISTOPHORY Ernest 18.02.21 Mamer
12 CLEMENT Pierre 01.05.20 Luxembourg
13 CORDIER Francois 16.10.24 Winseier
14 COURTE Michel 04.03.20 Neuhäusgen
15 ERNSTER Leon 24.08.22 Clemency
16 EWEN Victor 22.04.22 Clervaux
17 FABER Jean 16.02.24 Garnich
18 FELTEN Leon 26.05.22 Oberpallen
19 FLESCH Rene 12.07.24 Rodange
20 FRANCK Joseph 04.05.21 Luxembourg-Merl
21 FRIESEISEN Joseph 13.03.22 Hoscheid
22 GÄNSEN Joseph 12.03.23 Lamadelaine
23 GILBERTZ Mathias 11.09.23 Berdorf
24 GODEFROID Hubert 13.05.25 Esch/Alzette
25 HANSEN Norbert 17.02.21 Musson (Belgique)
26 HAYARD Francois Marie 16.05.22 Niedercorn
27 HOMMEL Jean-Pierre 27.02.22 Rippweiler
28 HUBERT Roger Nicolas Paul 26.05.21 Esch/Alzette
29 JACOBY Marcel 26.02.20 Differdange
30 JAMINET Marcel 24.10.21 Dudelange
31 KAUFMANN Remy 08.08.25 Hassel
32 KIES Ferdinand 24.03.22 Helmsange
33 KOERNER Raymond 11.02.23 Differdange
34 KOPPES Jean Nicolas Theodore 30.11.23 Dalheim
35 KOSTER Jean-Pierre 06.03.22 Septfontaines
36 KRIER Jean 06.03.21 Luxembourg-Hamm
37 LINDEN Jean 17.10.21 Luxembourg
38 LOGELIN Arthur 26.01.22 Differdange
39 LUCAS Jean Albert 03.06.22 Petange
40 MAJERUS Mathias 17.02.25 Goesdorf
41 MARNACH Jean-Pierre Alex 05.06.22 Esch/Alzette
42 MATHIEU Ernest 29.03.21 Oklahoma (USA)
43 MART Fernand Georges 22.04.24 Esch/Alzette
44 MAYER Albert 05.06.21 Colmarberg
45 MERTZ Leon 24.12.23 Luxembourg
46 MEYERS Auguste Jean 13.11.22 Esch/Alzette
47 MOMPER Paul 19.01.23 Esch/Alzette
48 NEUENS Albert 23.01.23 Bettembourg
49 NEY Nicolas 08.11.20 Steinfort
50 NOEL Alphonse 12.08.22 Niedercorn
51 NOEL Jean 09.05.22 Rodange
52 PAUL Clement 26.06.23 Dudelange?
53 PERL Jean 11.01.21 Rumelange
54 PERRARD Joseph 19.10.21 Petange
55 PFEIFFER Jean-Pierre Auguste Alfred 16.12.22 Esch/Alzette
56 PIERRET Nicolas 26.12.23 Eischen
57 POMPERMAIER Lucien 13.12.22 Esch/Alzette
58 REDING Jean-Pierre 21.09.23 Grosbous
59 REINESCH Henri 11.12.20 Wiltz
60 SCHMIT Albert 21.01.21 Luxembourg-Kirchberg
61 SCHMIT Jules 19.05.21 Luxembourg
62 SCHMITZ Jean Gaspard 17.04.23 Huldange
63 SCHMITZ Nicolas 10.03.20 Hoscheid
64 SCHOCKMEL Francois 23.11.22 Obercorn
65 SCHOLTES Mathias 16.01.23 Alscheid
66 SCHOOS Joseph 12.03.21 Petange
67 SCHULLER Rene 25.04.23 Schouweiler
68 SCHWARTZ Bernard 22.04.22 Luxembourg
69 SIEBENBOUR Francois 03.01.20 Medernach
70 SIMON Aloyse 17.04.20 Capellen
71 STEINBACH Ferdinand 22.08.21 Schifflange
72 STEIVER Marcel  29.08.20  Luxembourg-Pfaffenthal 
73 STRIFF Jean-Pierre 01.03.20 Herborn
74 THEKES Roger 07.12.22 Grevenmacher
75 THIES Jean 31.12.21 Boxhorn
76 THILL Rene 26.11.24 Kayl
77 THILLMANN Jean 30.06.24 Heinerscheid?
78 TRAUFLER Adolphe Pierre 14.07.21 Esch/Alzette
79 WAGNER Joseph 20.07.22 Mamer
80 WAGNER Marcel Eugene 19.05.23 Esch/Alzette
81 WALMASSONI Francois Georges 28.02.20 Rodange
82 WALTENER Marcel 08.06.25 Kayl
83 WEBER Alex 17.07.20 Rodange
84 WEBER Marcel 06.07.23 Folschette
85 WEILER Andre Paul 04.02.21 Luxembourg
86 WEILER Jean-Pierre 20.08.22 Clervaux
87 WEIMERSKIRCH Ernest 15.10.22 Luxembourg
88 WEISS Eugene 03.05.22 Differdange
89 WOLTER Francois 17.01.22 Steinfort
90 ZAHNEN Pierre Albert 16.04.21 Huldange

91

ZEIMET Pierre 17.04.25 Luxembourg-Kirchberg

 

(Personalangaben nach „Livre d'Or des victimes luxembourgeoises de la guerre de 1940 ä 1945", publie par le Ministere de l'Interieur avec le concours des administrations communales, Imprimerie Coopérative Luxembourgeoise, Esch/Alzette, 1971. Die mit einem Fragezeichen versehenen Namen sind im Livre d'Or nicht aufgeführt).

  

Anmerkungen

 

I. Einleitung

(1) Über die Problematik des Zeugenbeweises siehe Reinhard Henkys: Die nationalsoziali­stischen Gewaltverbrechen. Geschichte und Gericht, Kreuz-Verlag, Stuttgart, Berlin 1965, S. 280-283

II. Das Zuchthaus Sonnenburg/Neumark

1° Ursprung und Beschreibung
 
(2) Das Zuchthaus ist nicht mit dem gleichnamigen 400köpfigen Kommando für französi­sche Kriegsgefangene zu verwechseln, das später durch ein jugoslawisches Kommando abgelöst wurde. Diese Abteilung hing vom Stalag III C Alt-Drewitz (Drzewica) ab. Die Gefangenen wohnten in Baracken, deren Zimmer mit 18-30 Mann belegt waren. Sie arbeiteten unter anderm am Bau einer Pulverfabrik im Wald von Sonnenburg. Die Diszi­plin war sehr streng. (Internationaler Militärgerichtshof [IMT]: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Band  39, S. 160-177; Schreiben von Francois Boudot vom 05. 10. 1975 an den Autor; Rene Daunon:
Terre d'exil [manuscrit] S. 22-52)

(3)  Für die Ortschaften, die sich heute auf dem Gebiet der Volksrepublik Polen befinden, wurde, soweit feststellbar, in Klammern der polnische Name angegeben

(4) Bericht des Commissariat au Rapatriement als Beweisstück in Sachen des General-Auditors beim Gerichtshof für Kriegsverbrechen gegen Stuckenbrock Josef, Fürnholzer Willibald, Kimmungen Johann-Adam, Steffen Karl, Modolin Katharina, Rolgen Heinrich, veröffentlicht in ,,Ons Jongen", Nr. 11, 12, 13 unter dem Titel „Zuchthaus Sonnenburg", später zitiert als „Rapatriement"; dazu auch Aussage von Erwin Triller
(5) Przemyslaw Mnichowski: Slonsk-Sonnenburg, Okrgowa Komisja Badania Zbrodni

Hitlerowskich w Zielonej Gorze, 1974, S. 3 +5, später zitiert als Mnichowkt-Slonsk

(6) SS im Einsatz. Eine Dokumentation über die Verbrechen der SS, Deutscher Militarverlag, Berlin 1967, S. 207

(7) Mnichowski-Slonsk, S. 5

(8) „Der Morgen", Berlin vom 06.02.1971

(9)  Mnichowski-Slonsk, S. 7

(10) „Die selbständigen Vollzugsanstalten der Reichsjustizverwaltung", Stand 01. 07. 1944

(11)  Rapatriement + Lageplan der Strafanstalt in Sonnenburg/Neum,, März 1944

(12)  Landgericht Kiel - Urteil gegen Heinz Richter und Wilhelm Nickel vom 02. August 1971, Aktenzeichen III 37/70 2 ks 1/70, S. 115, später zitiert als „Urteil"

(13)  Rapatriement + Lageplan der Strafanstalt in Sonnenburg/Neum., März 1944
(14) Bericht vom 10. 02. 1945 + Russischer Bericht - 53/70

(15)  Rapatriement + Joseph de la Martiniere: „Sonnenburg", in ,,Nuit et Brouillard", Supplement Historique No 2 - Fevrier 1974, S. 7

(16)  Aussage von Frau Thum
 

2° Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Häftlinge

(17) Verzeichnis der selbständigen Vollzugsanstalten der Reichsjustizverwaltung. Stand vom 01. Juli 1944
(18)
 Urteil, S. 27
(19)
Verzeichnis der selbständigen Vollzugsanstalten der Reichsjustizverwaltung. Stand vom 01. Juli 1944

(20) Aussage

(21) Aussage von Eugene Soumenkoff

(22) Aussagen von Bjørn Egge + Frau Thum

(23) Aussage von Frau Thum
(24)
 Aussage von Erwin Triller
(25)
Aussage von Frau Thum
(26) Aussagen von Armand Mombaerts + Bjørn Egge; Rapatriement
(27)
OKBZH M-891 Kl. 00366

(28) Aussage von Jozef Wojcik
(29) Mnichowski-Slonsk, S. 12
(30) Der Ursprung des Ausdrucks „Nacht und Nebel" konnte nicht ganz geklärt werden. Er soll jedoch aus dem Textbuch „Rheingold", einer Oper von Richard Wagner, entstam­men. In einer Erwiderung befahl Fafner den Zwergen zu verschwinden: „Seid Nacht und Nebel gleich!" (Fédération Nationale des Deportés et Internés Resistants et Patriotes: La Deportation, Paris 1968, S. 290) Die Abkürzung „NN" ihrerseits wurde in der deutschen und italienischen Verwaltungssprache geläufig gebraucht, um das Anonymat X oder unbekannt zu bezeichnen. „Nomen Nescio" = Name unbekannt und „Nomen Notetur" = Name zu zensurieren. („Historama", No 288, Novembre 1975, S. 10)

(31) IMT, Band 37, Dokument 090-L, S. 576

(32) IMT, Band 26, Dokument 669-PS, S. 248

(33)  P.A. Steiniger + K. Leszcynsko (Hrsg):  Fall 3 - Das Urteil im Juristenprozeß, gefällt am 4. Dezember 1947 vom Militärgerichtshof III der Vereinigten Staaten von Amerika, VEB Deutscher Verlag der Wisschenschaften, Berlin 1969, S. 56 + 186; später zitiert als „Fall 3“
(34) Fall 3, S. 51
(35)  Der General-Auditor bei dem Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Luxemburg - Beschuldigten-Vorladung (gegen dIe Mitglieder des Einsatzkommandos), S.  49  
(36)
 
Joseph de la Martinière: Les N.N. in „Nuits et Brouillard“, Supplément historique, No 1, Juin 1973, S.2

(37) IMT, Band 26, Dokument 669-PS, S. 245-249

(38) Fall 3, S. 53

(39) Fall 3, S. 54

(40) Fall 3, S. 55

(41) Fall 3, S. 59

(42) Fall 3, S. 54

(43) Fall 3, S. 60
(44)
IMT, Band 26, Dokument 669-PS, S. 245-249

(45) Fall 3, S. 53
(46)
Fall 3, S. 55

(47) Fall 3, S. 56

(48) Fall 3, S. 182

(49) Fall 3, S. 53

(50) Fall 3, S. 55

(51) IMT, Band 35, Dokument 569-D, S. 172

(52) Fall 3, S. 56

(53) Fall 3, S. 187

(54) IMT, Band 35, Dokument 762-D, S. 503

(55) IMT, Band 35, Dokument 767-D, S. 511

(56) Fall 3, S. 62

(57) Aussagen von Georg Rung, Camille Samson + Pierre Prevost

(58) Willy Perk: Die Holle im Moor, Röderberg-Verlag, Frankfurt-Main 1970, S. 131-134

(59) Perk, S. 88

(60) Perk, S. 89

(61) Perk, S. 90
(62) Aussage Dr. Richard Thiel, Service International de Recherches (ITS), Akte Emsland, S. 16 + 17
(63) ITS.S. 116 (Schreiben vom 07. 06. 1944). Badry, der beider Kommandantur beschaftigt war, gab an: „Ich erinnere mich, daß bei der Landung der Alliierten, uns mitgeteilt wurde, die unzuverlassigen Gefangenen in andere Gefangnisse zu überführen." (Übersetzung aus dem Französischen - Mission militaire luxembourgeoise de Rapatriement du 18. 05. 1946)
(64) ITS, Schreiben vom 20. 06. 1944

(65) Walther Hubatsch (Hrsg): Hitlers Weisungen für die Kriegsführung 1939-1945. Dokumente des Oberkommandos der Wehrmacht, DeutscherTaschenbuch Verlag, München 1965, S. 318
(66) Perk, S. 91

(67) Aussagen von Mathias Allard + Eugene Allard

(68) Aussage von Stefan Gerlach (ITS). Bei diesem Datum kann es sich aber auch um einen Erinnerungsfehler handeln, denn nach den im Bundesarchiv Zentralnachweisstelle, i„ Kornelimünster aufbewahrten Akten, entwich EugeneSteffen am 25. November 1943 aus einem der Moorlager. Er wurde bis Kriegsende nicht wieder aufgegriffen. (Schreiben Nr. I 40 - 1184/72 vom 06. 02. 1973)
(69) Urteil, S. 100 + 101

(70) Marie-Madeleine/o«We: L'Arche deNoe, Artheme Fayard, Paris 1968, S. 699 + 704; Joseph de la Martiniere: Sonnenburg, in „Nuit et Brouillard", Supplement Historique, No 2 - Fevrier 1974, S. 7
(71) Urteil, S. 101
(72)
 Fall 3, S. 58 + 53
(73) Urteil, S. 43

(74) Urteil, S. 101 + 102. Sicherungsverwahrte (SV) waren gewöhnliche Kriminelle mit zahl­ reichen Vorstrafen, die als eine Gefahr für die Gemeinschaft betrachtet wurden und da­her beständig in Haft gehalten wurden. (ITS, S. 9) (Nr. 23) + S. 22 (Nr. 72) Im Rahmen verschärfter „vorbeugender" Maßnahmen gegen „gefährliche Gewohnheitsverbrecher" ordnete die Justiz schon seit 1933, auf Grund eines Gesetzes vom 24. November 1933 ge­gen kriminelle Wiederholungstäter, nicht nur befristete Freiheitsstrafen an. Durch die geheime Abmachung zwischen Thierack und Himmler vom September 1942 wurde die Auslieferung aller Sicherungsverwahrten aus dem Strafvollzug der Justiz „zur Vernich­tung durch Arbeit" an die Konzentrationslager beschlossen. Diese Sicherungsverwahr­ten kamen fast ausschließlich nach Mauthausen. (Studien zur Geschichte der Konzentra­tionslager, Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte Nr. 21, Deutsche Ver­lags-Anstalt, Stuttgart 1970, S. 69 4- 70). Aus irgendeinem unbekannten Grunde blieben jedoch noch Sicherungsverwahrte in den Strafvollzugsanstalten.

(75) Angaben entnommen einem Schreiben des Vorstandes der Strafanstalten Emsland vom 17. Mai 1947
(76
)
Nach andern Unterlagen 1,5 Jahre
(77) Urteil, S. 103

(78) OKB2H w Zielonej Gorze 66/70

(79) Verzeichnis der selbständigen Vollzugsanstalten der Reichsjustizverwaltung: Stand vom 01. Juli 1944

(80) Die vermutlich zuverlässigste Auskunft hätten der, nach der Aussage von Paul Klitzing, Anfang Februar 1945 in der vorläufigen Abwicklungsstelle des Zuchthauses Sonnenburg in Rathenow für eine vorgesetzte Dienststelle aufgestellte Bericht und die ihm zugrunde liegende Häftlingskartei geben können. Diese Unterlagen sind laut Aussage von Georg Rung am 12. April 1945 nach Brandenburg überführt worden. Diese Anstalt war mindenstens bis zum 20. April 1945 noch nicht erobert, weil an jenem Tage noch Todesurteile, unter anderm auch gegen den ehemaligen Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Draeger, vollstreckt wurden (Hubert Schorn: Der Richter im Dritten Reich. Geschichte und Do­kumente, Vittorio Klostermann, Frankfurt/Main 1959, S. 232; Reimund Schnabel: Le Dossier des SS, Librairie Academique Perrin, Paris 1967, S. 264). Leider konnten diese Unterlagen nicht aufgefunden werden. Der Anstaltsleiter Knops und der Betriebsleiter Blauert gaben die Häftlingszahl mit etwa 1.000 an (Urteil, S. 97). In einer früheren Aussage dagegen hatte Knops die Häftlingszahl mit 850 beziffert. Nach Blauert betrug die Normalbelegung 900 Häftlinge und die Anstalt sei Anfang 1945 überbelegt gewesen. Die ungefähre Anzahl von 1.000 Häftlingen wurde ebenfalls vom Hauptwachtmeister im Innendienst, Wobser, dem ersten Justizhauptachtmeister im Arbeitsbereich, Gerloff und dem Küchenwachtmeister Haase genannt. Der Hilfsaufseher Helmut Franz Müller schätzte die Häftlingszahl auf 1.030-1.050 (Ur­teil, S. 98), während der in der Registratur und in der Annahme beschäftigte Häftling Walter Glasneck dagegen nur 835 Gefangene annahm (Aussage). Frau Thum ihrerseits berichtete von durchschnittlich 800 Insassen (Aussage), Jean-Pierre Chaussy von 800-900 (Aussage), während Ewald Reche 900 Mann für zu niedrig hielt (Aussage). Unglaubhaft klingt die Angabe von Jozef Wojcik, der von 2.000 Häftlingen redete (Aussage). Es war für die Beteiligten schwierig, die Belegungsstärke des Zuchthauses richtig zu beurteilen, weil sich durch die Zurücknahme des Nebenlagers und den vorübergehenden Aufenthalt von Gefangenen aus Wronke (Wronki) und andern Anstalten unverhältnismäßig viele Veränderungen in kürzester Zeit vollzogen hatten.
(81) Aussage von Erwin Triller

(82) IMT, Band 33, Dokument 3787-PS, S. 152

(83) Aussage von Hans Heidenreich + Lageplan, März 1944

(84) Aussage von Johann Lichtenstöger

(85) Aussage von Armand Mombaerts

(86) Aussage eines unbekannten Belgiers aus Brüssel; Aussagen von Armand Mombaerts + Henry Brym

(87) Aussage von Armand Mombaerts

(88) Aussage von Henry Brym

(89) Aussage von Armand Mombaerts

(90) Aussage von Bjørn Egge. Die Bezeichnung der Werkstätten stammt meistens aus Aussagen von ehemaligen französischen Häftlingen, so daß es nicht immer möglich war, die genaue deutsche Bezeichnung herauszufinden.
(91) Aussagen von Armand Mombaerts, Jozef Wojcik + Wiekoslaw Lecek
(92) Aussage von Stanislaw Zlociak - PCK - 15.828

(93) Aussage von Frau Thum

(94) Magister Przemyslaw Mnichowski - Schreiben vom 01.04.74 + 17.04.74

(95) Aussagen von Jozef Wojcik  + Leon Esseler; russischer Bericht OKBZH w Zielonej Gorze 53/70
(96)
Aussage von Jozef Wojcik
(97
) Aussagen von Georges Haurez, Louis Steelandt + Clement Macq. Wiekoslaw Lecek seinerseits redete von 12-14 Stunden. Hier, wie auch bei den andern Angaben (18 Stun­
den OKBZH - 54/70) (13-14 Stunden OKBZH - 58/70) scheint es sich um Irrtümer oder Ausnahmen zu handeln, da das Zweischichten-System am rationellsten war. Nach der Strafvollzugsordnung vom 22. Juli 1940 betrug die Arbeitszeit für Zuchthausgefangene “im allgemeinen mindestens zehn Stunden am Tag." (§ 152)

(98) Aussagen von Walter Glasneck + Jozef Wojcik

(99) Aussagen von Armand Mombaerts + Georges Haurez

(100) Aussage von Hans Heidenreich ergänzt durch die Aussage von Johann Lichtenstöger

(101) Rapatriement + Aussage von Louis Vandenbemden

(102) Aussage von Armand Mombaerts

(103) Aussagen von Louis Steelandt + Jozef Wojcik; Captain F.E. Rodriguez: L'Escalier de Fer, Editions France-Empire, Paris 1958, S. 232

(104) Vereinheitlichung der Dienst- und Vollzugsvorschriften für den Strafvollzug im Bereich der
Reichsjustizverwaltung (Strafvollzugsordnung), Amtliche Sonderveröffentlichun­gen der Deutschen Justiz Nr. 21, R.v. Decker's Verlag, G. Schenck, Berlin W 15, 1940, S. 81

(105) Vereinheitlichung § 182

(106) Vereinheitlichung § 193
(107)
 Aussage von Armand Mombaerts
(
108
) Aussage von Pierre Lacotte in Rapatriement
(109) So z. B. der katholische Anstaltspfarrer Erwin Triller: ,,Die Behandlung im Kranken­ bau war sehr mangelhaft und sogar schlecht" (Aussage).
Über die Tätigkeit von Dr. Seid­ ler berichtete ausführlich Camille Samson (Aussage)

(110) Joseph de la Martiniere - Sonnenburg, S. 7
(111) Angaben OKBZH wZielonej Gorze. EugeneSoumenkoff seinerseits erz
ählte, daß erim Zeitraum vom 09.10 1942 - 14.11.1944 persönlich bei einer Belegschaft von ca. 1.200 Männern 242 Sterbefälle einschrieb
(112)
Vergleichsweise wurde die Belegschaft am 30. Januar 1945 auf ungefähr 1.000 Mann ge­schätzt
(113)
Diese lag bei 656 Personen. Verzeichnis: 01. 07. 1944
(114) Comite International d'Auschwitz: Medecine Inhumaine, Anthologie, Tome
I, lre partie, Varsovie 1969, S. 163
(115)
Studien, S. 121
(116) Aussage

 

3° Die militärischen Ereignisse

(117) Ende 1942 teilten die Sowjets den gesamten Frontbereich in einzelne „Fronten" ein, d. h. Heeresgruppen die eine engere Zusammenarbeit einzelner Verbände und eine bessere Abstimmung der Aktionen erlaubten. Ploetz (Hrsg): Geschichte des Zweiten Weltkrieges, 2. Teil - Die Kriegsmittel, Ploetz A. G., Würzburg 1960, S. 441

(118) Weitere Einzelheiten z. B. bei Marschall Wassilij Tschuikow: Das Ende des Dritten Reiches, Wilhelm Goldmann Verlag, München 1966: Boleslaw£W*ta: Wyzwolenie Polski 1944-1945, Mon, Warszawa 1974; Earl F. Ziemke: La chute de Berlin. La Fin du HieReich, coll.: Histoire illustree de la Seconde Guerre Mondiale, Marabout, Gerard & Cie, Verviers 1970; und besonders Percy Ernst Schramm: Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht (Wehrmachtführungsstab), Band IV - 1. Januar 1944 - 22. Mai
1945. Zweiter Halbband, Bernard & Graefe Verlag für Wehrwesen, Frankfurt/Main
1974, weiter zitiert als KTB.

(119) Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf. Die Geschichte der SS, Sigbert Mohn Verlag, Gütersloh o.J., S. 513, der sich auf Guderian beruft, gibt fälschlicherweise den 23. Januar an. Guderian aber schrieb: 25. Januar. (HeinzGuderUn: Erinnerungen e.nes Soldaten, Kurt Vowinkel Verlag, Neckargemünd 1960, S. 366); dazu auch KTB,S. 1037

(120) KTB, S. 1040

(121) KTB, S. 1046

(122) KTB, S. 1048

(123) KTB, S. 1050

(124) KTB, S. 1057, Züllichau = Sulechow, Schwiebus = Swiebodzin, Meseritz = Miedzyr-zecz, Berlinchen = Barlinek

(125) KTB, S. 1059, Landsberg = Gorzow Wielkopolski

(126) KTB, S. 1062, Schwerin = Skierzyna, Odereck = Cigacice

(127) Urteil, S. 30

(128) KTB, S. 1064

(129) Dolata, S. 479

(130) PCK - 15828; Dokument NG-741

(131) Dolata, S. 558

(132) Urteil, S. 31
 
4° Die zuständigen Dienststellen

(133)
  Franciszek Ryszka: Panstwo stanu wyjatkowego. Rzecz o systemie panstwa i prawa Trzeciej Rzeszy, Ossolineum, Wroclaw 1974, S. 394, 360, Anlage III b; Fall 3, S. 39 + 101 (S. 219 dagegen steht für die Ernennung von Klemm der 04. Januar 1944).

(134) Fall 3, S. 101; Urteil, S. 26

(135) Ryszka, S. 394

(136) Urteil, S. 27 + 28

(137) Vereinheitlichung, III-9, S. 8

(138) Urteil, S. 27 + 28

(139) Höhne, S. 51, 182, 371, 376, 513; Heinrich Fränkel + Roger Manvell: Himmler. Kleinbürger und Massenmörder, Verlag Ullstein, Berlin 1965, S. 28, 58, 157, 181, 194; Gu­derian, S. 366

(140) Joseph Wulf: L'industrie de l'horreur, Librairie Artheme Fayard, Paris 1970, S. 178 + 179
(141
) Wulf, S. 192; IMT, Band 38, Dokument 219-L
(142) Ryszka, Anlage II c; Höhne, Anlage

(143) Wulf, S. 252 + 253; Peter Hüttenberger: Die Gauleiter, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1969, S. 178

(144) Ryszka, S. 319; Wulf, S. 179

(145) Urteil, S. 70

(146) Ryszka, Anlage II c; Höhne, Anlage

(147) Urteil, S. 19

(148) Urteil, S. 57 + 62

(149) Peter Hüttenberger: Die Gauleiter, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1969, S   153

(150) Hüttenberger, S. 155

(151) Hüttenberger, S. 156

(152) Hüttenberger, S. 157

(153) Hüttenberger, S. 222

(154) Hüttenberger, S. 158

(155) Hubatsch, S. 297

(156) Hüttenberger, S. 188
(157)
Hubatsch,  S.  339-341
(1
58) Hüttenberger, S. 191


III.
Die Räumung der Vollzugsanstalten


1° Die gelenkte Justiz

 

(159) Max Domarus: Hitler-Reden und Proklamationen 1932-1945 kommentiert von einem deutschen Zeitgenossen, R. Löwitt, Wiesbaden 1973, S. 1857
(160) Domarus, S. 1853
(161) Domarus, S. 1865
+ 1874
(162) Domarus, S. 1904

(163) Domarus, S. 1905. Chef der Reichskanzlei war Dr. Hans Heinrich Lammers; Leiter der
Parteikanzlei Reichsleiter Philipp Bouhler (Ryszka, S. 260)

(164) Ryszka, S. 6; Fall 3, S. 163. Ähnliche Ideen vertrat z. B. auch später, am 25. Mai 1944, Himmler vor Vertretern der deutschen Justiz in Cochem. (Bradley F. Smith + Agnes F. Peterson (Hrsg): Heinrich Himmler Geheimreden 1933 bis 1945 und andere Ansprachen, Propyläen Verlag, Frankfurt/Main 1974, S. 195)

(165) Domarus, S. 1923 + 1924. Bereits am 08. Februar 1942, in einem seiner endlosen Monologe im engen Kreise im Führerhauptquartier ,, Wolfsschanze", hatte sich Hitler über die ,,Zuchthäusler" geäußert: ,,Nach 10 Jahren Zuchthaus ist der Mensch sowieso für die Volksgemeinschaft verloren. Wer will ihm dann noch Arbeit geben? Solchen Kerl steckt man entweder in ein Konzentrationslager oder tötet ihn. In dieser Zeit ist das Letztere wichtiger, um der Abschreckung willen. Um ein Exempel zu statuieren, muß es auch alle Mitläufer treffen!" (Dr. Henry Picker: Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier
1941-1942, Seewald Verlag, Stuttgart 1965, S. 175 + 176)

(166) Ryszka, S. 488
(167)
 Wulf, S. 305; Raul Hilberg: The Destruction Of The European Jews, Quadrangle Books, Chicago 1967, S. 295;Ryszka, S. 399 -I- 400; IMT, Band 26, Dokument 654-PS, S. 201 + 203

(168) Ryszka, S. 400

(169) Hilberg, S. 296

(170) In freier Übersetzung aus dem Englischen. Zitiert bei Hilberg, S. 643
 
2° Die Räumung von Haftstätten
 

(171) Dr. Richard Thiel in ITS, S. 16 + 17

(172) ITS, S.  100 (§ 444),  109 (§ 484). Hier steht jedoch irrtümlich das Darum vom 22. 03. 1944

(173) ITS, S. 18 (§56)

(174) Perk, S. 100 + 101

(175) Studien, S. 38

(176) Generalmajor a.D. Hans von Ablfen: Der Kampf um Schlesien 1944-1945  Motorbuch Verlag, Stuttgart 1977, S. 71

(177) IMT, Band 37, Dokument 053-L, S. 486 + 487. Die Abkürzung „WB" bedeutet Widerstandsbewegung, was sehr bemerkenswert ist. Wollte doch Himmler nicht einmal, daß für die Widerständler die Bezeichnung „Partisanen" gebraucht wurde, sondern nur der Ausdruck „Räuberbande" (Schreiben des HSSPF Rußland Nord vom 30. Juli 1942)

(178) Die beiden Städte gehörten nicht zum sogenannten Generalgouvernement, sondern
Lodz-Radogoszcz lag im Reichsgau Wartheland, Bialystok im Bezirk Bialystok, der einem Chef der Zivilverwaltung unterstand

(179) Henkys, S. 157 + 260

(180) Henkys, S. 157 oder
etaillierter bei Stanislaw Lewicki; Radogoszcz, Ksiazkai Wiedza, Warszawa 1971, Biblioteka Pamieci Pokolen, S. 96-105

(181) Dokument NO-2736, NO-1565, NO-1876, NO-3796
(182) Fränkel, S. 187 + 206
(183) Studien, S. 80

(184) Studien, S. 84 -I-195. Am 02. April 1945 ermächtigte Himmler den Weimarer Polizeipräsidenten SS-Standartenführer Schmidt, die Berufsverbrecher und „für besonders gefährlich erachtete Politische" des KL-Ohrdruf zu beseitigen. Dagegen ordnete er ausdrücklich an, daß den Juden nichts geschehen dürfe (Eugen Kogon: Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt/Main 1965, S. 336 + 337). Die erhalten gebliebene Abschrift des Räumungsbefehls für die Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg vom 14. 04. 1945 trägt die Unterschrift Himmlers. Hier heißt es: „Die Übergabe kommt nicht in Frage. Das Lager ist sofort zu evaku­
ieren. Kein Häftling darf lebendig in die Hände des Feindes kommen. Die Häftlinge in Buchenwald haben sich grauenhaft gegen die Bevölkerung benommen" (Teodor
Musiol: Dachau 1933-1945. Instytut Slaski w Opole, Glowna Komisja Badania Zbrodni Hitlerowskich w Polsce, Wydawnictwo „Slask", Katowice 1968, S. 271). Doch auch dieser Befehl wurde nicht ausgeführt.

 
 
3° Die geheimen Richtlinien für die Räumung von Justizvollzugsanstalten
 

(185) Staatsarchiv Nürnberg, KV-Anklage, Dokumente, Fotokopien, NG-30, später zitiert als Dokument NG-30

(186) IMT, Band 26, Dokument 654-PS, S. 200-203

(187) Urteil, S. 75

(188) Urteil, S. 39 + 40

(189) Ryszka, S. 360

(190) Fall 3, S. 219
(191) Urteil, S. 40
(192)
Dokument NG-30

(193) Urteil, S. 40-42

(194) Urteil, S. 42 + 43
(195) Urteil, S. 38 + 79
(196) Urteil, S. 38
(197) Hubatsch, S. 340 + 341
(198) Urteil, S. 37

(199) Urteil, S. 38

(200) Mitteilung von Prof. Dr. Thilo Vogelsang vom 19. 11. 1977

(201) Urteil, S. Hl

(202) Domarus, S. 1924

(203) Dokument NG-30 - 12. 02. 1945

(204) Urteil, S. 44

(205) Urteil, S. 42

(206) Dokument NG-30

(207) Dokument NG-30 (Original sehr schlecht leserlich)

(208) Dokument NG-30

(209) Dokument NG-30

(210) Dokument NG-30

(211) Dokument NG-30

(212) Urteil, S. 51. Der Autor wandte sich an das Dokumentationsarchiv des österreichischen
Widerstandes in Wien, um hiervon eine Bestätigung zu erlangen. Sein diesbezügliches Schreiben vom 13. Februar 1978 blieb leider unbeantwortet

(213) Urteil, S. 52-54

(214) Reimund Schnabel: Le Dossier des SS, Librairie Academique Perrin, Paris 1967, S. 266-269. Es handelt sich hier um die Aussage von Hans-Helmut Wolff, Chef der Sipo, der selbst in die Ereignisse verwickelt war und dessen Angaben nicht durch andere bestätigt oder ergänzt werden konnten. Gefangenenerschießungen gab es z. B. auch in Hameln a.W. (Aussage von Franz Zwick)

(215) Urteil, S. 37


IV.
Das Massaker
 
1
° Die Ereignisse außerhalb Sonnenburgs


(216
) Urteil, S. 78. Eine solche Unterhaltung wurde auch von Robert Hecker bestätigt (Dokument NG-1401)

(217) Urteil, S. 40 +41

(218) Fall 3, S. 233

(219) Dokument NG-30

(220) Hubatsch, S. 340
(221) KTB, S. 1294
(222) KTB, S. 1045, Eintragung vom 27. Januar 1945

(223) Urteil, S. 69

(224) Urteil. S. 64

(225) Urteil, S. 76 + 78; Fall 3, S. 233
(226) Urteil, S. 64

(227) Fränkel, S. 196. Hier steht jedoch der 24. Januar 1945 als Datum für Himmlers Ernen­nung. Dies wird auch von Guderian, S. 366 bestätigt. Jedoch trat die Bildung der Heeresgruppe Weichsel erst am 25. Januar 1945 um 0.00 Uhr in Kraft (KTB, S. 1037). Aus diesem Grunde wurde der 25. Januar zurückbehalten
(228) Hubatsch, S. 340
(229) Urteil, S. 65
(230) Urteil, S. 73

(231) Hubatscb, S. 340

(232) Urteil, S. 70; Dokument NG-30

(233) Urteil, S. 61  + 87

(234) Hubatscb, S. 340; Dokument NG-30, Urteil, S. 64
(235) Urteil, S. 64

(236) Urteil, S. 85

(237) IMT, Band 33, Dokument 3838-PS, S. 196

(238) IMT, Band 28, Dokument 1751-PS, S. 45 + 47

(239) Urteil, S. 65, 83, 85, 86

(240) Hubatsch, S. 340; Dokument NG-30

(241) Urteil, S. 55

(242) Urteil, S. 108

(243) Dokument NG-30

(244) Urteil, S. 60 + 61

(245) Michel Borwicz: £crits des condamnes ä mort sous l'occupation nazie (1939-1945), Edi-
tions Gallimard, Paris 1973, S. 145 + 146

(246) Hilbert, S. 216

(247) Urteil, S. 62

(248) Urteil, S. 41

(249) Urteil, S. 87

(250) Urteil, S. 23 + 93

(251) Urteil, S. 87 + 88
(252) Urteil, S. 94

(253) Urteil, S. 89

(254) Urteil, S. 87

(255) Urteil, S. 58, 87, 89

(256) Urteil, S. 91 + 92

(257) Urteil, S. 61 + 87. Fall 3, S. 104 enthält eine in einigen Einzelheiten leicht abweichende
Darstellung dieser Unterhaltung

(258) Urteil, S. 18

(259) Przemyslaw Mmchowski: Swiecko-Schwetig, Miejsca Pamieci Narodowej Woje-wodztwa gorzowskiego, S. 26

(260) Urteil, S. 90

(261) Henkys, S. 221 + 222. Über den Notstand und Nötigungszustand bei der Ermordung von Juden in Vernichtungslagern, siehe Adalbert Rückerl (Hrsg): Nationalsozialistische Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse. Belzec, Sobibor, Treblinka, Chelmno. dtv, München 1978, S. 316-324

(262) Robert KaU: Mord in Rom, Kurt Desch Verlag, München 1968, S. 138 + 139; einige an­dere Beispiele von Befehlsverweigerungen bei Henkys, S. 222 + 223

(263) Henkys, S. 222 + 223

(264) Urteil, S. 87, 88 + 93

(265) Urteil, S. 90, 91 + 96

(266) Urteil, S. 96 + 97

(267) Urteil, S. 95

(268) Nach Nickel bestand das Kommando aus 20-24 Personen. Während Mietke das Kom­mando auf 10 Mann schätzte, gab der Zuchthausleiter Knops die Kommandostärke mit 30, der Aufsichtsbeamte Fiedler mit 30-40 Mann an. Ähnliche Angaben wie Nickel machten Wobser (20 Mann) und Arndt sen. (17 Mann) (Urteil, S. 94). Von 17 Männern berichtete auch der stellvertretende Anstaltsleiter Rurig (Aussage)
(269) Urteil, S. 88 + 91. In den Arbeitserziehungslagern, die den Stapo (leit)stellen unterstanden und deren Lagerleiter Angehörige der Staatspolizei waren, wurde die auch von den Stapo (leit)stellen verhängte Arbeitserziehungshaft vollstreckt. „Die Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnisse für die Insassen sind im allgemeinen härter als in einem Konzentrationslager. Dies ist notwendig, um den gewünschten Zweck zu erreichen, und möglich, da die Unterbringung der einzelnen Schutzhäftlinge im allgemeinen nur einige Wochen, höchstens wenige Monate, dauert" (Kaltenbrunner dixit). Die Festnahmezeit betrug zuerst 21, später 56 Tage. In den Arbeitserziehungslagern befanden sich Auslän­
der aller feindlichen, aber auch sogenannt befreundeter Nationen sowie Deutsche (In ternationaler Suchdienst: Vorläufiges Verzeichnis der Konzentrationslager und deren Außenkommandos sowie andern Haftstätten unter dem Reichsführer SS in Deutschland und deutsch besetzten Gebieten (1933-1945), Arolsen  1969,  Band I, S. XXXIV-XXXIX).

(270) Internationaler Suchdienst, S. 502. Der Suchdienst datiert die Schließung des AEL-Schwetig, auf Grund einer Häftlingsaussage, auf den 21. Januar 1945. Alfred Donath dagegen gibt den 30. Januar 1945 an (Aussage); Vize-Staatsanwalt Mnichowski, Swiecko, S. 26, der die Vorkomnisse im AEL-Schwetig untersuchte, hält seinerseits den 31. Januar 1945 für die Räumung fest

(271) Mnichowski. Swiebodzin Brojce 1942-1945, S. 6, 8, 16. Internationaler Suchdienst, S.486
(272) Internationaler Suchdienst, S. 491, 494, 498 + 499
(273) Les Sacrifies", Nr. 10/1970

(274) Burkhart Müller-HUUbrand: Das Heer 1933-1945, Band III, Verlag E.S. Mittler & Sohn, Frankfurt/Main 1969, S. 183 sowie mehr im Einzelnen bei Gerald ReitUnger: Ein Haus auf Sand gebaut. Hitlers Gewaltpolitik in Rußland 1941-1944, Mohn & Co Gü-tersloh, o.J-, S. 373-464 und besonders Jürgen Thorwald: Die Illusion. Rotarmisten in Hitlers Heeren, Droemer Knaur, München 1976. Dieser Autor schätzt ihre Zahl zeit­weilig auf eine Million (S. 15, 17, 20). Nach ihm wurden die beiden Divisionen auch als 1., 2. russische resp. Wlassow-Division bezeichnet (S. 267 + 268)
(275) Aussage PCK-15.828

(276) Urteil, S. 100 + 130

(277) Thorwald, S. 283-285

(278) Aussage PCK-15.828

(279) Aussage Jozefa Gadomsk
(280) Urteil, S. 110. Hauptwachtmeister Rudolf Fiedler gab für die Ankunft des SS-Kommandos 20.30 Uhr an. Das Kieler Landgericht verfügte aber in diesem Punkte über bessere Kontrollmöglichkeiten, daher folgte der Autor dessen Angaben.

(281) Domarus, S. 2198 2° Die Ereignisse in Sonnenburg
(282) Aussage von Gertrud Leppin, Dokument NG-741. Die vagen Zeitangaben der verschiedenen Zeugenaussagen erlauben keine genaue Chronologie der nun folgenden Ereignisse. Öfters gibt der Autor die Reihenfolge an, die ihm am wahrscheinlichsten schien. Bei dieser Methode sind selbstverständlich Irrtümer nicht auszuschließen
(283) Aussage von Walter Glasneck

(284) OKBZH - M-891 kl 00366. Nach dem Kieler Gerichtsurteil fand die Ankunft der Wronker Häftlinge, und zwar der gesamten übriggebliebenen Belegschaft, etwa 600 Mann, bereits am 23. Januar 1945 statt (Urteil, S. 104). Das Gericht berief sich hierbei auf die Aussage des Wronker Gefängnisvorstehers, der seinerseits sich auf seine schriftlichen Aufzeichnungen vom 10. Februar 1947 stützte (Urteil, S. 108). Über den erwähnten Vermerk befragt, bestätigte er die „ungefähre Richtigkeit" der darin enthaltenen
Zahlen, wobei er allerdings eventuelle Übermittlungsfehler nicht ausschloß. Wahrscheinlich aus diesem Grunde hielt sich das Landgericht an die Aussage von Jörg, dessen Zahlenangaben nicht wesentlich von denen des Vermerks abweichen. Weil die Kieler Akten dem Autor nicht zugänglich waren, konnten die beiden Dokumente nicht kritisch miteinander verglichen werden. Jedoch mutet es seltsam an, daß nach/örg bereits am 23. Januar 1945 die gesamte übriggebliebene Wronker Belegschaft Sonnenburg erreichte, während er dagegen erst zwei Tage später, abends um 20.45 Uhr, dem Reichsjustizmini­
sterium mitteilte, daß nur ein kleiner Teil in Sonnenburg ankam, wobei er Angaben über den Aufenthalt der andern Teile des Trecks machte. Weil Jörg keine grundlegende Bedenken dem Vermerk gegenüber anmeldete und weil das Dokument zeitnaher ist als die Aussage, zog der Autor den Vermerk vor

(285) OKBZH - M-891 kl 00366; Aussage von Walter Glasneck. Das Dokument g.bc etwa 1 100 Männer an. Nach Addieren der verschiedenen Einzelangaben erhalt man jedoch die Zahl 1 098

(286) Urtew, S. 104 + 105
(287) OKBZH - M-891 kl 00366; Birnbaum = Miedzychod
(288) Aussage

(289) OKBZH-M-891 kl 00366
(290) Urteil, S. 65

(291) OKBZH - M-891 kl 00366
(292) Urteil  S   104 + 105

(293) Dieses Treffen dürfte am 26. oder 27. Januar 1945 stattgefunden haben als die Rote Armee im Oder-Warthe-Bogen angriff und sich eine Gefahr für Sonnenburg abzeichnete, so daß eine Räumung der Anstalt ins Auge gefaßt werden mußte
(294) Urteil, S. 27

(295) Urteil, S. 104

(296) Urteil, S. 65

(297) Es kann weiter nicht ausgeschlossen werden, daß die beiden Besprechungen mit Knops und Jörg an einem und demselben Tage und zwar am 28. Januar 1945 stattfanden
(298) Urteil, S. 105 + 106
(299) Urteil, S. 89

(300) Aussage von Walter Glasneck. Hierbei handelte es sich wahrscheinlich um eines der vie­
len falschen Ger
üchte, wie sie im Kriege so häufig sind, denn der Vorstoß bei Meseritz
fand erst einen Tag später statt (KTB, S. 1057)

(301) Aussage von Pierre Lacotte zitiert in Rapatriement

(302) Urteil, S. 106. Das Datum vom 29. Januar 1945 für diese Information ist nur eine An­
nahme

(303) Aussage von Georg Rung. Diese Beratung wird im Kieler Urteil nicht erwähnt, wie überhaupt bei diesem Prozeß die von Polen gelieferten Unterlagen wenig Verwendung fanden. Trotzdem hatte der Autor keine Bedenken, an der Richtigkeit der Konferenz zu zweifeln. Sie paßt in den allgemeinen Kontext
(303a) Auch in diesem Falle ist das Datum nur eine Annahme, da der genaue Zeitpunkt des Telefongespräches nicht mehr festgestellt werden konnte. In einer Vernehmung von 1957 sprach Knops „von einigen Tagen" vor dem 30. Januar 1945; Senatspräsident Hecker seinerseits will in einer eidesstattlichen Erklärung erst am 30. Januar 1945 ein Telefongespräch entgegengenommen haben (Urteil, S. 106; Aussage von Robert Hecker, Dokument NG-1401)
(304) Aussage von Robert Hecker, Dokument NG-1401

(305) Dokument NG-30

(306) Urteil, S. 106

(307) Urteil, S. 140 + 141
(3
08) Urteil, S. 141
(309) Fall 3, S. 165

(310) Urteil, S. 107

(311) Aussage

(312) Aussage von Armand Mombaerts

(313) Aussage von Georg Rung

(314) Urteil, S. 107
(315)
 Urteil, S. 82

(316) Jörg gab etwa 500 männliche Gefangene an. Nach OKBZH - M-891 kl 00366 belief sich am 25. Januar 1945 die Zahl der Wronker Häftlinge auf 540
(317) Urteil, S. 107-109

(318) Aktenvermerk Eggenspergers (Urteil, S. 65). Betriebsleiter Blauert berichtete in Kiel, daß er diesen Auftrag am Nachmittag, noch vor der Ankunft des SS-Kommandos erhielt (Urteil, S. 108). Dem steht die Aussage von Pierre Lacotte entgegen, der das Abschlach­ten vom Vieh bereits auf den Morgen verlegt (Rapatriement). Dies ist auch viel logischer da Knops bekanntlich bereits am Morgen von den Erschießungen und Aussonderungen erfuhr und sicher sofort mit den Vorbereitungen für den Abmarsch begann, da ihm nicht mehr viel Zeit verblieb. Wenn ein dritter Zeuge (bei Francis Ambriere, Emmanuel Berl, General Beaufre, Georg Buis, Francois Coulet, Marie-Madeleine Fourcade, General Gambiez, Jean Marin, Jacques Meyer, Christian Pineau, Marcel Prenant, Michel Riquet, Jacques Soustelle, Maurice Toesca, Vercors: Vie et Mort des Francis 1939-1945, Hachette, Paris 1971, S. 353) erst am Nachmittag hiervon erfuhr, so kann das Schlachten doch bereits früher begonnen haben
(319) Aussage in Rapatriement. Dasselbe behauptete auch ein anonymer Zeuge zitiert bei Ambriere, S.353

(320) Aussage von Walter Glasneck

(321) Urteil, S. 108

(322) Urteil, S. 110; Aussage von Rudolf Fiedler

(323) Aussagen

(324) Urteil, S. 110-113

(325) Urteil, S. 113; Aussagen von Paul Klitzing und Rudolf Fiedler

(326) Urteil, S. 113

(327) Aussage von Paul Klitzing. Übersetzung aus dem Französischen. Vielleicht pochte Klitzing aber auch so auf die großen Befugnisse von Nickel, um seine weiteren Handlungen mit dem Befehlsnotstand zu erklären. Dies verhinderte jedoch nicht, daß die Beamten sich erfolgreich und ohne jede Bestrafung einer direkten Beteilung an den Erschießungen widersetzten

(328) Urteil, S. 113

(329) Aussage von Walter Glasneck

(330) Dokument NG-30

(331) Urteil, S. 111. Georg Rung, der aus leicht verständlichen Gründen diese Besprechung nicht erwähnte, will bei einer Unterredung mit Nickel vor dem Büro der GefangenenAufnahme sich erfolgreich mit dem Einwand, daß die Beamten nur zur Aufsicht bestimmt waren, geweigert haben, daß sich die Beamten an der Aussonderung beteiligen mußten, was aber ganz unglaubhaft ist (Aussage)

(332) Urteil, S. 113 + 114. Die Zahlen 150-180 dürften zu hoch liegen, da, wie noch zu beweisen ist, nur etwa 150 überlebten. Die Eile bei der Sichtung der Gefangenenkartei wurde auch von Rudolf Fiedler bestätigt (Aussage)

(333) Urteil, S. 1U
(334) Aussage
(335) Urteil, S. 108 
(336) Urteil, S. 65

(337) Dokument NG-30. Der Militärgerichtshof III der Vereinigten Staaten hielt fälschlicherweise in der Anklage im sogenannten Juristenprozeß fest, daß „politische Gefan­gene deutscher Staatsangehörigkeit, eine Anzahl Russen, ferner Frauen und Kinder, die man auf Fußmärschen von Gradna aus dorthin gebracht hatte" kaltblütig erschossen wurden (Fall 3, S. 101 + 102). Hierbei handelte es sich aber um eine falsche Auslegung der Aussage von Frau Gertrud Leppin (Dokument NG-741). Gradna = Grodno
(338) Aussage

(339) Urteil, S. 65
(340) Urteil, S. 140
(341) Aussage

(342) Fourcade, S. 699

(343) Urteil, S. 106

(344) Aussage

(345) Urteil, S. 115

(346) Urteil, S. 64. Dies hatte Generalstaatsanwalt Haussen durch telefonische Rückfrage beim Festungskommandanten in Küstrin erfahren
(347) Urteil, S. 129. „Der Schnee liegt zentimeterhoch" (Pierre Lacotte in Rapatriement)

(348) Aussage von Paul Klitzing; Urteil, S. 115

(349) Urteil, S. 115

(350) Aussage von Georg Rung

(351) Urteil, S. 118

(352) Nicht sämtliches Vieh wurde geschlachtet und auch nicht alle Papiere wurden verbrannt, wie wir bereits sahen. Auch die geheimen Richtlinien sahen wenigstens die Erhaltung der aus den Personalakten herausgetrennten Vorblätter und Vollstreckungsunterlagen vor (Dokument NG-30)
(353) Aussage von Pierre Lacotte in Rapatriement
(354)
Aussage von Leon Esseler
(355) Aussage von Walter Glasneck. Die Zahl von 120 Ausgesonderten ist zu niedrig gegriffen,
wie wir noch sehen werden

(356) Aussage von Jozef Wojcik

(357) Aussage

(358) Aussage

(359) Aussage

(360) Urteil, S. 118

(361) Urteil, S. 126

(362) Urteil, S. 112
(363
) Aussage von Paul Klitzing
(364)
Fast gleichlautende Aussagen von Glasneck, Esseler, Rung, Gadomska, Lacotte, Fiedler, Chaussy (10.30 Uhr, später jedoch geändert). Bei abweichenden Aussagen, wie z. B. Frau Leppin 24 Uhr, muß es sich um einen Erinnerungsfehler handeln
(365) Urteil, S118 + 119. Wenn Zwick von Gruppen von 20 Häftlingen redete und das Abschleppkommando mit 10 bezifferte, so liegt hier wahrscheinlich eine Verwechselung vor (Aussage)
(366) Aussage. Wahrend der Erschießungen mußte Glazneck mit eingen Kameraden Lebensmittel aus der Küche auf die Wagen der außerhalb der Mauer stehenden Beamtentrecks verladen. Hierbei durchschritt er wiederhols den Holzehof und er konnte er den Hergang der Exekution beobachten.
(367) Urteil, S 119 + Lageplan - März 1944
(368) Aussage von Walter Glazneck, Wilhelm Nickel in "Kieler Nachrichten" - 09. 01. 1971. Aussage von Jean-Pierre Chaussy.
(369) Laageplan - März 1944

(370) Urteil, S. 119 + 120. Ob auch einselnen Gefangenen die Hande gefesselt werden, wie aus "Ogonick" Nr. 35 vom 02. IX. 1945 hervorgeht, war nicht mehr festzustellen.
(371) Aussage: siehe auch Anmerkung 364. Aussage von Jean-Pierre Chaussy, der jedoch nicvht von Knien, dagegevn aber von Liegen redet.
(372) Aussage von Jean-Pierre Chaussy, Urteil S. 120

(373) Urteil, S. 121
(374) Aussage von Walter Glazneck
(375) Urteil, S. 121
(376) OKBZH - 54/70
(377) Urteil, S. 121
(378) Aussage von Walter Glazneck

(379) Urteil, S.121
(380) OKBZH - 63/70
(381) Aussage von Rudolf Finkler
(382) So redeten Walter Glazneck und Franz Zwick von 10 Mann. Pierre Lacotte seinerseits berichtete von etwa 20 Häftlingen. Das Zahl 20 wurde noch von Adolf Peitzer bestätigt. Nach Louis Steelandt dagegen warenes darin 24, wâhrend Jean-Pierre Chaussy zuerst von 23 wußte, später redet er dagegen nu nloch von 10 Häftlingen (Aussagen)
(383) Aussage
(384) Urteil, S. 121
(385) Urteil, S. 121
(386) Aussage
(387) Urteil, S. 120
(388) Aussage von Witkoslaw Lecek
(389) Urteil, S. 120; russischer Film; Aussage von Jean-Pierre Chaussy
(390) Urteil, S. 121
(391) Aussage
(392) Zitiert in Rapatriement
(393) Mnichowski - Swiecko, S. 26
(394) Urteil, S. 112
(395) Aussage von Armand Mombaerts
(396) Aussage von Wiekoslaw Lecek
(
397) Urteil, S. 127
(398) Urteil, S. 125

(399) Aussage; Urteil, S. 126

(400) Aussage; Urteil, S. 126

(401) Urteil, S. 128

(402) Aussage

(403) Aussage

(404) Aussage

(405) Aussage
(406) Urteil, S. 124
(407) "Kieler Nachrichten" - 28. 01. 1971
(408) Dokument NG-741
(409
) Pierre Lacotte in Rapatriement will ab und zu Kanonendonner in östlicher Richtung vernommen haben; desgleichen Jean-Pierre Chaussy (Aussage)
(410) Urteil, S. 124
(411) Urteil, S. 125

(412) Urteil, S. 111
(413) Aussage
(414) Aussage von Walter Glasneck; Urteil, S. 125

(415) Aussage

(416) Urteil, S. 126

(417) Urteil, S. 128
(418) „Kieler Nachrichten" -28. 01. 1971
(419) Urteil, S. 99
(420) Aussage von Wiekoslaw Lecek

(421) Aussage

(422) Urteil, S. 99 + 100

(423) Urteil, S. 101

(424) Urteil, S. 65

(425) Urteil, S. 97, 99, 100

(426) 700 Mann (Thum + Peitzer), etwa 730 (Rung), ungefähr 800 (Anonym bei Ambrière); über 800 (Lacotte); 840 (Fiedler + Chaussy; später dagegen 400-500 und mehr); 850 (Zwick). Als Léon Esseler für kurze Zeit das Bewußtsein wiedererlangte, hörte er jemanden sagen: "Es kommen noch 600 an die Reihe". Der Militärgerichtshof III im Juristenprozeß seinerseits legte sich auf keine henaue Zahl fest: 600-800, 700-800, etwa 800, 800, über 800 (Fall 3, S. 101, 223, 228, 233, 234). Dagegen ist die angabe von Wojcik mit 1 00 Toten offensichtlich zu hoch gegriffen.
(427) Urteil, S. 122. Der ukrainische Überlebende wird in
den östlichen Veröffentlichungen verschwiegen (Mnichowski-Slonsk, 1. Ausgabe, S. 14, 2. Ausgabe, S. 16, 3. Ausgabe, S. 24; Rissische Zeitung "Ogoniok" Nr. 35 - 02. 09. 145)

(428) Es ist aber auch möglich, daß dieser Kowalenko zum Treck der Überlebenden Rehörte-die vorliegende französische Übersetzung ist nicht präzis genug

(429) Aussagen von Léon Esseler und Angaben von seiner Mutter vom 20. September 1973

(430) Aussage; Urteil, S. 122 + 123
(431) Aussage

(432) Jacek Wilczur: Anglosasi, nie jestescic Aryczykami, Warszawa 1964, S. 93 + 94- Stanislaw Okecki: Cudzoziemcy w polskim ruchu oporu 1939-1945, Interpress  Warszawa 1975, S. 26 + 27
(433) Aussage von Jean-Pierre Chaussy
(434) PCK- 15.828
(435) Auch in einem in Luxemburg erschienenen Artikel geht Rede von verschiedenen Überlebenden, worunter sich auch ein Luxemburger befand. Nach dem Autor des Artikels stammen diese Angaben von dem überlebenden Luxemburger (Phil. Wietor: Streiflichter durch die Luxemburger Resistenzgeschichte, in UPAFIL. Section d'Esch-sur-Alzette et environs. Inauguration du Drapeau le 31 mai 1969 ä Esch/Alzette. Imprimerie Aug. Wagner, Esch/Alzette, S. 50).

(436) „Les Sacrifies", Nr. 10/1970

(437) OKBZH - 63/70
(438)
OKBZH - 54/70

(439) OKBZH - 58/70

(440)  PCK- 15.828

(441) Fourcade, S. 699 -I- 704
(442
) OKBZH - 2/71; Gespräch mit Olgierd Kowalewski. Frau Thum ihrerseits berichtete, daß am 31. Januar 1945 die Gebäude des Zuchthauses intakt waren.
(443)Eine Kopie des Filmes befindet sich im Besitze der Föderation des Victimes du Nazisme
enrölees de Force, Luxemburg
(444) OKBZH - 54/70
(445) Rapatriement
(446) „Die nachfolgende Infanterie bestattete die Toten und äscherte die Stätte des Grauens ein." So Robert Bruch: Bonneweg von Caesar bis Patton, in „Bonnevoie - 8 septembre 1957" - Plaquette editee par l'Entente des Societ.es de Bonnevoie ä l'occasion de l'inauguration du Monument aux Morts des deux guerres mondiales, Imprimerie Raymond Zierden, Luxembourg-Bonnevoie 1957, S. 115, ohne daß er aber hierfür den Beweis antrat
(447) Aussage; auch später dem Autor in einem Gespräch bestätigt
(448) OKBZH - 63/70
(449) Rapatriement

(450) Die beiden Massengräber wurden nicht von der norwegischen Gräberkommission untersucht, weil die Mission für ihre beiden Besuche in Slonsk (1947 + 1948) nur für ganz wenige Tage Aufenthalts - und Arbeitsgenehmigung in Polen hatte. Seit 1948 wurde keine neue Genehmigung mehr erteilt (Mitteilung E. Syvertsen, Krigsgravtjenetten vom 13. 10. 1970). „Bisher haben die russischen Behörden weder Ausgrabungen noch Leichenüberführungen gestattet." („Ons Jongen", Nr. 13 - 30. 06. 1946).

(451) 1.00 Uhr (Fiedler), 1.15 („Ogoniok", Nr. 35 - 02. 09. 1945), 1.30 (Chaussy), 2.00 (Glasneck), 3.00 (Lecek), gegen 4.00 (Esseler), um 5.00 (Gadomska). „Die Aktion dauerte vier bis fünf Stunden" (Müller in „Kieler Nachrichten" - 28. 01. 1971). Hingegen dürfte es sich bei einer Aussage, daß noch am Nachmittag des 31. Januar 1945 anhaltende Schüsse gehört wurden, um einen Irrtum oder um einen Erinnerungsfehler handeln (Urteil, S. 122)
(452) OKBZH - 67/70
(453) Von 22.00 Uhr bis 2.00 Uhr sind es 4 Stunden. Bei 823 Opfern h
ätte der Exekutionsvorgang, wenn man jede Pause ausschließt, pro zehnköpfige Gruppe etwa 3 Minuten gedauert, was theoretisch möglich ist. Dies entspricht etwa den Angaben von Rudolf Fiedler (3.30 Stunden) und von Helmut Müller (4-5 Stunden, „Kieler Nachrichten" vom 28. 01. 1971). 2-3 Stunden, wieRung annahm, ist doch etwas zu kurz gegriffen (Aussage)
(454) Urteil, S. 131
(455
) Aussage von Jean-Pierre Chaussy
(456
) Urteil, S. 64 +65. OStA = Oberstaatsanwalt. Der richtige Titel von Hanssen lautete auf
Generalstaatsanwalt. Der Verteiler war also Thierack, Klemm, Vollmer, Engert und
Hecker. MD = Ministerialdirektor, Stürz = Stürtz. Zum Vermerk siehe auch Aussage von Eugen Eggensperger (Dokument NG - 1484 V)

(457) Aussage von Jozefa Gadomska; Urteil, S. 72

(458) Aussage von Eugen Eggensperger (Dokument NG - 1484 V). In Fall 3, S. 102 ff z. B.
wird f
älschlicherweise immer Eggensberger geschrieben

(459) Lacottes Zeitrechnung klappt nicht. Gegen 20 Uhr erschien der Wächter. Zwei Stunden
später erhielt er neue Kleider. Also könnte er nur gegen 22 Uhr Schüsse gehört haben. 22
Uhr betrachtet der Autor auch als Beginn der Erschießungen

(460) Pierre Lacotte in Rapatriement. Diese Aussage stimmt in den meisten Punkten fast wortwörtlich mit einer anonymen Aussage überein, die bei Ambriere, S. 353 + 354 veröffentlicht wurde
(461) 120 (Glasneck, Frau Thum), ± 150 {Fourcade, S. 699), 150 (Fas, Chaussy, Fiedler, Stee-landt, Anonym bei Ambriere, S. 354), 160 (Richter - Urteil, S. 129), 170 (Lacotte), 200 (Aktenvermerk Eggensperger; Landgericht Kiel), 250 (Reche)
(462) Aussage von Georg Rung
(463
) Aussage von Paul Klitzing
(464
) Ausage von Georg Rung. Rung redete von 57 Frauen. Der Autor jedoch glaubt die Zahl 56 aus dem Vermerk von Eggensperger vorzuziehen, da diese Angabe zeitnaher ist

(465) Aussage von Rudolf Fiedler
(466
) Aussage von Georg Rung; Angaben Städter in Urteil, S. 129 + 131
(467) Dies würde bedeuten, daß der Konvoi auf dem Punkte war, Sonnenburg zu verlassen
(468) Urteil, S. 130 + 131
(469
) Urteil, S. 129; Aussage von Rudolf Fiedler; Chaussy: ". . . zirka eine halbe Stunde später setzte sich der Zug ... in Bewegung."
(470) Gegen 1.00 Uhr (Zwick), gegen 2.00 Uhr (Lacotte); gegen 2.30 Uhr (Fiedler); gegen 3.00
Uhr (Glasneck); gegen 4.00 Uhr (Reche, Aussage bei Ambriere, S. 353)


Geschehnisse nach den Erschießungen
 

(471) Urteil, S. 129

(472) Urteil, S. 109

(473) Aussage von Franz Zwick

(474) Aussage von Louis Steelandt

(475) Aussage von Franz Zwick

(476) Aussage von Jean-Pierre Chaussy

(477) Aussage von Louis Steelandt in Rapatriement

(478) Aussage von Ewald Reche

(479) Aussage von Franz Zwick

(480) Aussage von Ewald Reche

(481) Pierre Lacotte in Rapatriement; Urteil, S. 130

(482) Aussage von Walter Glasneck

(483) Pierre Lacotte in Rapatriement

(484) Aussage von Walter Glasneck

(485) Aussage von Rudolf Fiedler
(486) ITS - Schreiben Hist. Nr. 6 184 - 22. 12. 1970
(487) Roger Anzta: „Erennerongen un d'Ströflager Wittenberg", in „Ons Jongen", Nr. 4 - 15. 02. 1947

(488) Aussagen von Paul Klitzmg, Georg Rung und Frau Thum

(489) Aussage von Ewald Reche

(490) Aussage von Frau Thum

(491) Aussagen von Leon Esseler + Wiekoslaw Lecek

(492) Aussage von Wiekoslaw Lecek

(493) Aussage von Jozef Wojcik

(494) Aussagen von Olgierd Kowalewski + Jozef Wojcik

(495) Herr Kowalewski erfuhr erst in einem Gespräch mit dem Autor, daß noch vier andere Gefangene in Sonnenburg überlebten
(496) Aussage von Leon Esseler
(497)
Urteil, S. 123

(498) Über den ukrainischen Nationalismus besonders John A. Armstrong: Ukrainian Nationalism, Columbia University Press, New York and London 1963
(499) Aussage von Leon Esseler

 

 Und die Schuldigen?
 
(500) Henkys, S. 256; Domarus, S. 1904

(501) Fall 3, S. 315

(502) Urteil, S. 78

(503) Urteil, S. 38 + 79; Fall 3, S. 110

(504) Urteil, S. 42 + 80

(505) Urteil, S. 27 + 28

(506) Urteil, S. 8, 104 + 106
(507) OKBZH - 58/70

(508) Aussage von Olgierd Kowalewski
(509)
Aussage von Rudolf Fiedler;

(510) Aussage von Rudolf Fiedler; OKBZH - 53/70
(511) Aussage von Rudolf Fiedler

(512) After The Battle, No 14/1976, S. 31-35 (S. 35 steht fälschlicherweise 23.14 Uhr); No 17/1977, Deckblatt
(513)
Werner Maser: Nürnberg - Tribunal der Sieger, Econ-Verlag, Düsseldorf 1977, S. 136; Gustave M. Gilbert: Nürnberger Tagebuch, Fischer Bücherei, Frankfurt/Main 1977, Band Nr. 1885, S. 435; Joe J. Heydecker + Johannes Leeb: Der Nürnberger Prozeß, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1959, S. 505 + 521
(514) Henkys, S. 240
(515) Hilbert, S. 710
(516) Urteil, S. 1, 2 + 131

(517) Das Aktuelle Lexikon, C. Bertelsmann Verlag, Gütersloh 1956, S. 347 (Gauleiter)
(518) Aussage von Bjørn Egge

(519) Aussagen von Przemyslaw Mnichowski + Bjørn Egge
 

5° Die Luxemburger in Sonnenburg
 

(520) z. B. Henry Brym
(521)
Roby Glesener: Dem Vergiessen entreissen. D'Stad Remeleng an der Letzeburger Resistenz 1940-1945, Imprimerie Cooperative Luxembourgeoise, Esch-Alzette 1970, unter Nie. Bausch. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die Föderation des Victimes du Nazisme enrolees de Force führte zu keinem Ergebnis
(522) Das Dokument wurde dem Autor von dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin übermittelt
(523) So nach einem undatierten Bericht des Commissariat au Rapatriement. Das entsprechende Dokument konnte jedoch nicht vom Autor aufgefunden werden
(524) Die Strafakten befinden sich als Anlage zu den Prozeßakten Nr. 32/51 gegen Stuckenbrock, Fürnholzer, Kimmungen, Steffen, Modolin und Rolgen vor dem luxemburgischen Gericht für Kriegsverbrechen
(525) Schreiben Nr. I 40-1184/72 vom 06. Februar 1973
(526) Aus den vorliegenden Unterlagen ist nicht immer klar ersichtlich, ob es sich um das Abreisedatum oder um die Ankunft in Sonnenburg handelt, so daß es sich bei zwei ver­schiedenen Daten um einen und denselben Transport handeln kann. Des weiteren betrug die Reisedauer von Papenburg nach Sonnenburg drei Tage (Aussage von Johann Lichenstöger)
(527) Laut seiner Aussage war der Tag der Abreise aus dem Emsland der 21. November 1944 und der Ankunft im Zuchthaus Sonnenburg der 24. November 1944.
(528) Undatierter Bericht des Commissariat au Rapatriement. Aus den dem Autor vorliegenden Aussagen von Chaussy ergibt sich eine andere Zahl. Jedoch wurde hier die Zahl des Rapatriement eingesetzt, da dieses Amt bessere Kontrollm
öglichkeiten besaß als der Autor
(529) Akte Sonnenburg des Commissariat au Rapatriement
(530) Unterlagen im Besitze des Verfassers. Bei dem unter Anmerkung (529) erwähnten Augenzeugen dürfte es sich um den genannten Franz Zwick handeln, der nach Kriegsende in Hameln a.d. Weser wohnte
(531) OKBZH w Zielonej Gorze - 1/71; auch veröffentlicht bei Wilczur, S. 95 + 96; sowie die Akten des Polnischen Roten Kreuzes (AZG-PCK - 15.828)
(532) Akte Sonnenburg des Commissariat au Rapatriement

(533) Perk, S. 91
(534) Aussage von Mathias Allard + Eugene Allard
(535) Aussage von Stefan Gerlach (ITS). Bei diesem Datum kann es sich aber auch um einen
Erinnerungsfehler handeln, denn nach den im Bundesarchiv, Zentralnachweisstelle, in
Kornelim
ünster aufbewahrten Akten, entwich Eugene Steffen am 25. November 1943 aus einem der Moorlager. Er wurde bis Kriegsende nicht wieder aufgegriffen (Schreiben Nr. I 40-1184/72 vom 06. Februar 1973)
(536) Aussage von Jean-Pierre Chaussy
(537)
Urteil, S. 121
(538) Rapatriement
(539
) AZG-PCK - 15.828. Im Text steht 42 x 4 Schritte
(540)
Aussage von Olgierd Kowalewski. Auch später wurden noch Unterlagen von der Roten Armee gesammelt, aus denen hervorgeht, daß möglicherweise der Luxemburger Henri Reinesch zu den Erschossenen gehört („Ogoniok" Nr. 35 - 02. IX. 1945)

(541) Schreiben vom 12. Mai 1971
(542)
AZG-PCK - 15.828
(543) Aussagen von Walter Glasneck + Pierre Lacotte (in Rapatriement)

(544) Aussagen von Georg Rurig + Frau Thum. Letztere redete auch noch von einer Abwicklungsstelle von Sonnenburg, die sich in Berlin-Tegel befand
(545) Deutsches Zentralarchiv, Potsdam vom 27. 12. 1971, Aktenzeichen 51.34/Gr/Si und
Staatsarchiv Potsdam vom 07. 07. 1972, Aktenzeichen 12.03./l 14 Le/Ho

(546) Dies war z. B. der Fall für den Österreicher Lichtenstöger, der am 18. Januar 1945 begnadigt wurde,
um wieder Soldat zu werden (Aussage)

(547) Aussagen von Camille Samson + Pierre Prevost
(548) Aussage von Georg Rurig
(549)
Fourcade, S. 691 und ihr Schreiben an den Autor vom 03. Juni 1971. Weitere Einzelheiten bei F. E. Rodriguez
(550) Aussage von Stanislaw Zloaak (AZG-PCK - 15.828)
(551) Rapatriement
(552)
OKBZH - 5/71

(553) Bruch, S. 99. Der Teil über Sonnenburg wurde später sowohl unter dem Titel: Vor 15 Jahren. Opfergang in Sonnenburg, von der Ligue Luxembourgeoise des Mutiles et Invalides de Guerre 1940-1945 in ihrer Festschrift zur Fahnenweihe im Jahr 1959 (S. 65-71) als auch von der Zeitschrift „Les Sacrifies" unter dem Titel,.Opfergang in Sonnenburg" (Nr. 3-4, mars-avril 1962, S. 8, 9, 13 + 16) übernommen.
(554) Akte Sonnenburg des Commissariat au Rapatriement


Quellennachweis

 

1° Archive

-   Archives de l'Etat, Luxembourg.

-   Comite International de la Croix-Rouge, Service International de Recherches, Arolsen.

-   Commissariat au Rapatriement, Luxembourg.
-   Ministere de la Sante publique et de la Familie, Administration des Victimes de la Guerre,
   
Direction: Recherches, Documentations et Deces, Bruxelles.

-   Okregowa Komisja Badania Zbrodni Hitlerowskich w Zielonej Gorze.

-   Staatsarchiv Nürnberg.

-   Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Frankfurt/Main.

2° Über den Kieler Prozeß berichteten:

-   Dithmarscher Landeszeitung, Heide i. H.

-   Flensburger Tageblatt, Flensburg.

-   Frankfurter Allgemeine, Frankfurt/Main.

-   Harburger Anzeiger und Nachrichten, Hamburg/Harburg.

-   Heidenheimer Zeitung, Heidenheim.

-   Kieler Nachrichten, Kiel.

-   Der Morgen, Berlin.

-   Neue Westfälische, Bielefeld.

-   Neues Deutschland, Berlin-Ost.
-   Norddeutsche Rundschau, Itzehoe.
-   Saarbrücker Landeszeitung, Saarbrücken.

-   Schleswig-Holsteinische Landeszeitung, Rendsburg.

-   Stader Tagblatt, Stade.

-   Südschleswigsche Heimatzeitung, Flensburg.

-   Die Tat, Frankfurt/Main.

-   UZ, Düsseldorf

-   Die Welt, Hamburg

 

3° Benutze Angaben stammen vom:

Eugen Allard
Mathias Allard
M. Arcad
François Boudot
Henry Brym
André Charles
Jean-Pierre Chaussy
Maka Czeslaw
René Dammon
Alfred Domack
Bjørn Egge
Eugen Eggensperger
Léon Esseler
Rudolf Firdler
Stefan Gerlach
Walter Glasneck
Georges Hamers
Robert Hecker
Hans Heidenrick
Tadeus Jarcowicz
Paul Klissing
Jozefa Kukos geb. Grunberger
Johann
Lichtenstöger

Bernard Lukaszewski

Clement Macq

Armand Mombaerts

Henryk Muszynski

Alois Pech

Adolf Peitzer

Pierre Prevost

Ewald Reche

Georg Rung

Camille Samson

Michel Scholtes

Wally Seidler

Eugene Soumenkoff

Louis Steelandt

E. Syvertsen

Olgierd Szewerdykowicz-Kowalewski

Dora Thomas

Frau Thum

Erwin Triller
Unbekannter Belgier aus Brüssel

Louis Vandenbemden
Jozef Wojcik
Stanislaw Zlociak
Franz
Zwick

4° Gedruckte Quellen und Literatur


Generalmajor a.D. Hans von Ahlfen: Der Kampf um Schlesien 1944-1945, Motorbuch Verlag, Stuttgart 1977

Francis Ambrière, Emmanuel Berl, General Beaufre, Georg Buis, Francois Coulet, Marie-Madeleine  Fourcade,   General   Gambiez,   Jean   Marin,   Jacques Meyer,   Christian Pineau, Marcel Prenant, Michel Riquet, Jacques Soustelle, Maurice Toesca, Vercors; Vie et Mort des Francais 1939-1945, Hachette, Paris 1971


Roger Anzia: Erennerongen un d'Stroflager Wittenberg in
„Ons Jongen" - Organe de la Ligue
des Refractaires et deportes militaires luxembourgeois, No 4 (15.11.1947)

 

John A. Armstrong: Ukrainian Nationalism, Columbia University Press, New York and London 1963

 

Marcel Baudot, Henri Bernard, Hendrik Brugmans, Michael R.D.Foot, Hans-Adolf Jacobsen: Encyclopedie de la Guerre 1939-1945, Casterman, Tournai 1977

 

Michel Borwicz: Ecrits des condamnes ä mort sous l'occupation nazie (1939-1945) Editions Gallimard, Paris 1973

 

Nicolas Bosseler + Raymond Steichen: Livre d'Or de la Resistance  Luxembourgeoise de 1940-1945, Imprimerie-Reliure H. Ney-Eicher, Esch/Alzette 1952

 

Robert Bruch: Bonneweg von Caesar bis Patton in „Bonnevoie - 8 septembre 1957" - Plaquette editee par l'Entente des Societes de Bonnevoie à l'ooccasion de l'inauguration du Monument aux Morts des deux guerres mondiales, Imprimerie Raymond Zierden, Luxembourg-Bonnevoie 1957

Robert Bruch: Vor 15 Jahren. Opfergang in Sonnenburg in
„Ligue Luxembourgeoise des

Mutiles et Invalides de Guerre 1940-1945. Inauguration du drapeau 1959", S. 65-71

Robert Bruch: Opfergang in Sonnenburg in
„Les Sacrifies", No 3-4, mars-avril 1962

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MarcBuck: Les jeunes Luxembourgeois „Enrôles deForce" dans la Wehrmacht(1940-1945)

Ecole Royale Militaire, Bruxelles 1969

Comite International d'Auschwitz: Medecine Inhumaine
, Anthologie, Tome I, 1™ partie, Varsovie 1969

Comite International de la Croix Rouge: Vorläufiges Verzeichnis der Konzentrationslager

und deren Außenkommandos sowie anderer Haftstätten unter dem Reichsführer SS in

Deutschland und deutsch besetzten Gebieten (1933-1945), Band I, Arolsen 1969

Commusariat au Rapatriement: Liste des Luxembourgeois civils et militaires deportes pendant la guerre 1940-1945, non encore rentrés
, Imprimerie Ch. Munshausen & Cie, Luxembourg s.d.

Das Aktuelle Lexikon
, C. Bertelsmann Verlag, Gütersloh 1956

Der General-Auditor bei dem Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Luxemburg - Beschuldigten- Vorladung (gegen die Mitglieder des Einsatzkommandos)

Der General-Auditor beim Gerichtshof für Kriegsverbrechen gegen Stuckenbrock Josef, Fürnbolzer Willibald, Kimmungen Johann-Adam, Steffen Karl, Modolin Katharina, Rolgen Heinrich

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Imprimerie Aug. Wagner, Esch/Alzette

Vereinheitlichung der Dienst- und Vollzugsvorschriften f
ür den Strafvollzug im Bereich, der Reichsjustizverwaltung (Strafvollzugsordnung), Amtliche Sonderveröffentlichungen der Deutschen Justiz Nr. 21, R.v.Decker's Verlag, G. Schenck, Berlin W 15, 1940


Anlagen:
klicken auf ein kleines bild, die Anlage ¨öffnet in ein anderes Schirm, Schirm schließen um züruck zu kehren.

-  Der „Nacht- und Nebel-" Erlaß (Dokument 669-PS)
 

       

 

-  Zweiter Erlaß des Führers über die Befehlsgewalt in einem Operations-gebiet innerhalb
   des Reiches vom 20. September 1944
(Hubatscb, S. 339-341)
 

 

 

-  Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17. August 1938 § 5 Zersetzung der Wehrkraft (Reichsgesetzblatt I, 1939, S. 1456)
 

                     

- Verordnung über die Neufassung des Militarstrafgesetzbuches vom 10. Oktober 1940

   Dritter Abschnitt - Unerlaubte Entfernung und Fahnenflucht (Reichsgesetzblatt I, 1940, S. 1353 + 1354)
 

   

  

-  Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer wahrend des Krieges
    begangenen Tat vom 11. Juni 1940 (Reichsgesetzblatt
I, 1940, S. 877)
 


 

-     Strafakte Armand Baulesch (Original in AEL)
 

             
       
 

-     Mitteilung über die Begnadigung von Nicolas Braun, der vermutlich in Sonnenburg erschossen
   wurde
(Dokument im Besitz des Verfassers)

-  Siebzehn Luxemburger und ein Deutscher sollen am 16. November 1944 nach Sonnenburg/Neumark verlegt werden (Dokument, Generalstaatsanwalt der DDR)
 

-     Die geheimen Richtlinien für die Raumung von Justizvollzugsanstalten im Rahmen  der Freimachung bedrohter Reichsgebiete nebst verschiedenen Anlagen  (Staatsarchiv Nürnberg,  KV-Anklage,  Dokumente, Fotokopien, NG-30)
 

           
           

  

-     Lageplan der Strafanstalt in Sonnenburg Neum. - Marz 1944 (OKBZH w Zielonej Gorze)
 

 
-     
Fotos (OKBZH w Zielonej Gorze)